Qualzuchten V
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Doch, auch der VDH könnte das durchsetzen, Klage hin oder her. Macht er aber nicht, da es um Geld geht.
Er hat doch eine Merkmalsliste. Du kannst aber nichts durchsetzen wenn Gerichte dir das Durchsetzen untersagen.
Und das ist nun mal wie es ist, diverse Rassen sind Brachyzephal, auch sehr viele hier im Forum haben solche Rassen die dieses Merkmal aufweisen, das sind nun mal nicht nur extreme wie Mops und Bully.Thematisch liegt das Thema doch aber eh grade vor Gericht.
Es geht nicht allein um ein Merkmal, eine Rasse oder "oh der einen kleinen Kopf". Ein Hund kann bei Aufweisen von Einschränkungen ausgeschlossen werden bzw. der Hund wird nicht bewertet. Das wird aber real nicht umgesetzt (in diesen Fällen). In meinen Augen hat das nichts mit fehlender Gesetzesgrundlage zu tun, es ist einfach nicht gewünscht.
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26. Februar 2026 um 13:26
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Was es nicht besser macht.
Sagt auch keiner.
Ich bin gemein, aber ich hoffe, das Gericht laesst das Verbot stehen
Da hoffe ich mit.
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Erneuter Reminder: es gibt einen klaren Unterschied zwischen brachyzephal und extrem brachyzephal. Super viele Hunde sind brachyzephal und nicht eingeschränkt, denn brachyzephal beschreibt erstmal nur, dass die Schnauze kürzer als der Schädel ist.
Zur Einordnung: Collies mit ihrer ach so langen Nase sind oftmals mesozephal (Schnauzenlänge= Schädellänge) oder nur sehr leicht darüber.
Bedenklich wird es, wenn die Schnauzenlänge nur noch die Hälfte der Schädellänge beträgt. Dennoch ist die Zucht mit diesen Tieren z.b. in den Niederlanden erlaubt. Dort verboten ist die Zucht mit extrem brachyzephalen Hunden mit einer Schnauzenlänge kürzer als ein Drittel (ca.) der Schädellänge, "zufälligerweise"
das gleiche Verhältnis, das auch in Braunschweig angeführt wird. -
Man darf beim Thema Ausstellungen auch nicht vergessen wie Klagefreundlich viele Menschen sind. Hier sind die Behörden gefragt, damit der Verband Rechtsicherheit hat. Ein Ausschluss auf eigene Faust könnte auch nach hinten losgehen.
Ich verstehe das Argument irgendwie nie.
Ein Verband organisiert eine Veranstaltung, auf der bestimmte Hunde ausgestellt werden. Wenn da nur Hunde aus dem und dem Verein, bzw mit dem und dem Zuchtbuch zugelassen sind, dann kann ich doch nicht klagen, daß mein Hund auch ausgestellt werden darf.
Also wieso sollte der Mops ein einklagbares Recht auf Teilnahme an der privaten Veranstaltung haben, mein Alaskan Husky oder Straßenmix aber nicht?
Rechtlich, also von Gesetz wegen gibt's keinen Unterschied zwischen Mops und Straßenköter, den Unterschied gibt's nur im VDH. Wenn der Mopshalter also einen gesetzlich gesicherten Anspruch hätte bei einer VDH Veranstaltung aus zu stellen, dann habe ich das auch.
Das Möpse in einem dem VDH angeschlossenen Verein gezüchtet werden ist zwar ein Unterschied, aber wieder keiner, der eine gesetzliche, also einklagbare Grundlage für ein Recht auf Ausstellung garantiert.
Im VDSV (Zughundesport Verband) gibt's zB Schlittenhunderennen, bei denen ausschließlich nordische Rassehunde zugelassen sind. Auch da kann weder der Mopshalter, noch ich eine Teilnahme erklagen. Deren Veranstaltung, deren Regeln.
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Keine Ahnung ob die FCI den nationalen Verbänden gestattet Hunderassen auszuschließen oder ob dann die Anerkennung problematisch wird.
Das Thema muss halt mal klar definiert werden. 1/3, 2/3 Regelung oder sowas. Brachyzephalie ist ja nun mal auch eine Spanne und sehr, sehr viele Rassen betroffen.
Die Merkmalsliste des VDH lässt sich ja einfach einsehen. Brachyzephalie steht halt nicht mit drauf, genauso wenig wie Kurzbeinigkeit.
Keine Ahnung was daran gesetzlich so schwierig gut sein scheint dass da seit Jahren nichts vernünftiges zu kommt. Allein mit einer Brachyzephalie-Regelung wäre doch der Großteil an Qualzucht beim Hund erledigt. Das ist doch der Punkt um den es im Grunde geht. Des Rest kann man doch auch später nachjustieren, aber nein, kriegt man nicht gebacken… -
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Keine Ahnung ob die FCI den nationalen Verbänden gestattet Hunderassen auszuschließen oder ob dann die Anerkennung problematisch wird.
Das Thema muss halt mal klar definiert werden. 1/3, 2/3 Regelung oder sowas. Brachyzephalie ist ja nun mal auch eine Spanne und sehr, sehr viele Rassen betroffen.
Die Merkmalsliste des VDH lässt sich ja einfach einsehen. Brachyzephalie steht halt nicht mit drauf, genauso wenig wie Kurzbeinigkeit.
Keine Ahnung was daran gesetzlich so schwierig gut sein scheint dass da seit Jahren nichts vernünftiges zu kommt. Allein mit einer Brachyzephalie-Regelung wäre doch der Großteil an Qualzucht beim Hund erledigt. Das ist doch der Punkt um den es im Grunde geht. Des Rest kann man doch auch später nachjustieren, aber nein, kriegt man nicht gebacken…Es ist einem Hund aber deutlich anzusehen, wenn er sogar in Ruhe starke Atemprobleme hat. Ebenso wie ein Ektropium mit stark geröteten Augen. Die Liste kann beliebig fortgeführt werden.
Das muss in meinen Augen auch nicht definiert und rechtlich eingeordnet werden (was es allerdings auch schon ist), das ist relativ einfach zu erkennen. Das erwarte ich alle mal von Richtern und Verantwortlichen des größten Dachverbandes für Hundezucht in Deutschland.
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Erneuter Reminder: es gibt einen klaren Unterschied zwischen brachyzephal und extrem brachyzephal. Super viele Hunde sind brachyzephal und nicht eingeschränkt, denn brachyzephal beschreibt erstmal nur, dass die Schnauze kürzer als der Schädel ist.
Zur Einordnung: Collies mit ihrer ach so langen Nase sind oftmals mesozephal (Schnauzenlänge= Schädellänge) oder nur sehr leicht darüber.
Bedenklich wird es, wenn die Schnauzenlänge nur noch die Hälfte der Schädellänge beträgt. Dennoch ist die Zucht mit diesen Tieren z.b. in den Niederlanden erlaubt. Dort verboten ist die Zucht mit extrem brachyzephalen Hunden mit einer Schnauzenlänge kürzer als ein Drittel (ca.) der Schädellänge, "zufälligerweise"
das gleiche Verhältnis, das auch in Braunschweig angeführt wird.Das ist mir bewusst. Da aber diese Trulla von Happy Pugs vor Gericht zieht, faende ich (!) es mehr als gut, wenn das Zuchtverbot bestehen bleibt!
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Es ist einem Hund aber deutlich anzusehen, wenn er sogar in Ruhe starke Atemprobleme hat. Ebenso wie ein Ektropium mit stark geröteten Augen. Die Liste kann beliebig fortgeführt werden.
Das muss in meinen Augen auch nicht definiert und rechtlich eingeordnet werden (was es allerdings auch schon ist), das ist relativ einfach zu erkennen. Das erwarte ich alle mal von Richtern und Verantwortlichen des größten Dachverbandes für Hundezucht in Deutschland.
Da ich ausschließlich im RZV ausstelle weiß ich nicht was auf Ausstellungen wie umgesetzt und durchgesetzt wird.
Für uns kann ich nur sagen, dass wir uns unserer Rasseproblematik bewusst sind und das Thema angehen.
Das halte ich auch für absolut notwendig, man kann da nicht seinen Stiefel durchziehen wollen, herrscht keine Einsicht bei Züchtern und RZV sollte der VDH selbstverständlich eingreifen. Kann halt auch nicht sein dass die ganze Rassehundezucht in Verruf gerät wegen ein paar Hansel die Hundenasen nicht leiden können.
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Es ist einem Hund aber deutlich anzusehen, wenn er sogar in Ruhe starke Atemprobleme hat. Ebenso wie ein Ektropium mit stark geröteten Augen. Die Liste kann beliebig fortgeführt werden.
Das muss in meinen Augen auch nicht definiert und rechtlich eingeordnet werden (was es allerdings auch schon ist), das ist relativ einfach zu erkennen. Das erwarte ich alle mal von Richtern und Verantwortlichen des größten Dachverbandes für Hundezucht in Deutschland.
Da ich ausschließlich im RZV ausstelle weiß ich nicht was auf Ausstellungen wie umgesetzt und durchgesetzt wird.
Für uns kann ich nur sagen, dass wir uns unserer Rasseproblematik bewusst sind und das Thema angehen.
Das halte ich auch für absolut notwendig, man kann da nicht seinen Stiefel durchziehen wollen, herrscht keine Einsicht bei Züchtern und RZV sollte der VDH selbstverständlich eingreifen. Kann halt auch nicht sein dass die ganze Rassehundezucht in Verruf gerät wegen ein paar Hansel die Hundenasen nicht leiden können.
Das lässt hoffen 👍👍👍
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Das ist mir bewusst. Da aber diese Trulla von Happy Pugs vor Gericht zieht, faende ich (!) es mehr als gut, wenn das Zuchtverbot bestehen bleibt!
Ich hab auch nicht dich explizit gemeint, sonst hätte ich dich markiert oder zitiert. Es ist nur so, dass diese Differenzierung regelmäßig im Gespräch unter den Tisch fällt und ein Aufruf, ganz allgemein die Zucht mit brachyzephalen Hunden (auch nicht von dir) faktisch unsinnig ist.
In diesem spezifischen Fall hoffe ich auch sehr, dass die gute Dame ein lebenslängliches Zuchtverbot und vielleicht noch eine Anzeige wegen vorsätzlicher Tierquälerei (oder wie genau der Tatbestand heißt) bekommt. Genauso wie ich hoffe, dass eine bundesweite, vernünftige (!) Regelung beschlossen wird
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