Qualzuchten V
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Ne, wird keiner sagen.
Sie bekommen aber Schnappatmung, und mittlerweile finde ich es nur richtig, genau diesen Menschen ganz klar zu sagen, was ich von ihnen denke.
Wenn das noch mehr machen ...
... ich finde ja mittlerweile trifft es zu, dass nichts sagen stillschweigende Zustimmung ist - und das mache ich nicht mehr.
Sehe ich auch so. Klar ist es z. B. ziemlich sinnfrei irgendwelche Leute von denen man nix weiss im Park dumm anzumachen weil sie ne Qualzucht an der Leine haben. Aber bei Leuten die man etwas kennt, ins Gespräch kommt usw finde ich es schon wichtig sich klar zu positionieren. Wenn das genügend machen und dadurch immer deutlicher wird, dass das gesellschaftlich einfach nicht mehr für in Ordnung gehalten wird, hat das schon eine Auswirkung. Klappt in anderen Bereichen ja auch, allerdings dauert sowas leider echt relativ lange und ein einzelnes Gespräch wird auch in den seltensten Fällen direkt eine entsprechende Reaktion hervorrufen.
Ja, wenn es sinnvoll ist gehe ich gerne ins Gespräch. Mein Ziel ist Aufklärung und Verständnis, das spar ich mir bei Menschen, bei denen offensichtlich Hopfen und Malz verloren ist.
Vielleicht ist das der Tierschutz-Arbeit geschuldet und mit der Zeit kategorisiert man dann anders ein, ich weiß es nicht.
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25. Februar 2026 um 06:54
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Qualzuchten V - Vor einem Moment
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Podcast zum Thema:
Ich habe mir das inzwischen angehört, gar nicht mal schlecht, auch wenn das Ausmaß von Qualzucht hier nicht offensichtlich wird, weil es sich eben eigentlich nur um zwei Hunde dreht, eine Französische Bulldogge und einen Pomeranian.
Interessant fand ich die Reaktion des VDH-Interviewpartners. Von mir aus, darf der VDH gerne mit Bußgeldern überzogen werden. Das ist dann wohl Lernen durch Schmerz. Anders scheint es ja nicht zu gehen.
Und ja, ich weiß, dass die meisten Qualzuchtwelpen nicht aus dem VDH kommen, aber der VDH macht Versprechen in Sachen Gesundheit und züchtet trotzdem wissentlich kranke Hunde. Und jeder einzelne Hund mit klaren Qualzuchtmerkmalen ist einer zu viel.
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Podcast zum Thema:
Ich habe mir das inzwischen angehört, gar nicht mal schlecht, auch wenn das Ausmaß von Qualzucht hier nicht offensichtlich wird, weil es sich eben eigentlich nur um zwei Hunde dreht, eine Französische Bulldogge und einen Pomeranian.
Interessant fand ich die Reaktion des VDH-Interviewpartners. Von mir aus, darf der VDH gerne mit Bußgeldern überzogen werden. Das ist dann wohl Lernen durch Schmerz. Anders scheint es ja nicht zu gehen.
Und ja, ich weiß, dass die meisten Qualzuchtwelpen nicht aus dem VDH kommen, aber der VDH macht Versprechen in Sachen Gesundheit und züchtet trotzdem wissentlich kranke Hunde. Und jeder einzelne Hund mit klaren Qualzuchtmerkmalen ist einer zu viel.
VDH lässt suche auf seinen Veranstaltungen Tiere mit offensichtlichen Qualzuchtmerkmalen ausstellen. Da ist die volle Bandbreite dabei.
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VDH lässt suche auf seinen Veranstaltungen Tiere mit offensichtlichen Qualzuchtmerkmalen ausstellen. Da ist die volle Bandbreite dabei.
Das ist aber bei den grossen Ausstellungen durch das zustaendige Vet-Amt abgesegnet. Und solange es von dort eben erlaubt iat, wird der VDH sich nicht freiwillig die Griffel verbrennen.
Es ist das selbe mit LR, die offensichtliche QZ zulassen, weil deren Halter halt die Auflagen erfuellen, die das Vet-Amt rausgegeben hat (falls es ueberhaupt welche gibt). Ist halt einfacher den kupierten Hund zu verbieten, als die roechelnde franz. Bulldogge...
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Man darf beim Thema Ausstellungen auch nicht vergessen wie Klagefreundlich viele Menschen sind. Hier sind die Behörden gefragt, damit der Verband Rechtsicherheit hat. Ein Ausschluss auf eigene Faust könnte auch nach hinten losgehen.
Hier sind wir wiedermal beim Thema Merkmalsliste und Durchführungsverordnung. Der kupierte Hund ist ja ganz klar und deutlich verboten, der Kurznasige nun mal nicht, nur implizit, also ist die Behörde hier gefragt und wenn die keinen Anlass sieht, dass kann man nicht die Schuld beim VDH suchen. Dafür ist die Behörde schließlich da.
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VDH lässt suche auf seinen Veranstaltungen Tiere mit offensichtlichen Qualzuchtmerkmalen ausstellen. Da ist die volle Bandbreite dabei.
Das ist aber bei den grossen Ausstellungen durch das zustaendige Vet-Amt abgesegnet. Und solange es von dort eben erlaubt iat, wird der VDH sich nicht freiwillig die Griffel verbrennen.
Es ist das selbe mit LR, die offensichtliche QZ zulassen, weil deren Halter halt die Auflagen erfuellen, die das Vet-Amt rausgegeben hat (falls es ueberhaupt welche gibt). Ist halt einfacher den kupierten Hund zu verbieten, als die roechelnde franz. Bulldogge...
Was es nicht besser macht. Etwaige Anzeigen mit Beweismaterial laufen auch ins Leere.
Das ist der traurige Kern der Geschichte, die die geltendes Recht durchsetzen oder zumindest wahren sollten, interessieren sich auch nicht dafür.
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Man darf beim Thema Ausstellungen auch nicht vergessen wie Klagefreundlich viele Menschen sind. Hier sind die Behörden gefragt, damit der Verband Rechtsicherheit hat. Ein Ausschluss auf eigene Faust könnte auch nach hinten losgehen.
Hier sind wir wiedermal beim Thema Merkmalsliste und Durchführungsverordnung. Der kupierte Hund ist ja ganz klar und deutlich verboten, der Kurznasige nun mal nicht, nur implizit, also ist die Behörde hier gefragt und wenn die keinen Anlass sieht, dass kann man nicht die Schuld beim VDH suchen. Dafür ist die Behörde schließlich da.
Doch, auch der VDH könnte das durchsetzen, Klage hin oder her. Macht er aber nicht, da es um Geld geht.
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Was es nicht besser macht.
Sagt auch keiner.
Ich bin gemein, aber ich hoffe, das Gericht laesst das Verbot stehen
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Was es nicht besser macht.
Sagt auch keiner.
Ich bin gemein, aber ich hoffe, das Gericht laesst das Verbot stehen
Ich schließe mich voll und ganz deiner Hoffnung an.
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Man darf beim Thema Ausstellungen auch nicht vergessen wie Klagefreundlich viele Menschen sind. Hier sind die Behörden gefragt, damit der Verband Rechtsicherheit hat. Ein Ausschluss auf eigene Faust könnte auch nach hinten losgehen.
Hier sind wir wiedermal beim Thema Merkmalsliste und Durchführungsverordnung. Der kupierte Hund ist ja ganz klar und deutlich verboten, der Kurznasige nun mal nicht, nur implizit, also ist die Behörde hier gefragt und wenn die keinen Anlass sieht, dass kann man nicht die Schuld beim VDH suchen. Dafür ist die Behörde schließlich da.
Doch, auch der VDH könnte das durchsetzen, Klage hin oder her. Macht er aber nicht, da es um Geld geht.
Er hat doch eine Merkmalsliste. Du kannst aber nichts durchsetzen wenn Gerichte dir das Durchsetzen untersagen.
Und das ist nun mal wie es ist, diverse Rassen sind Brachyzephal, auch sehr viele hier im Forum haben solche Rassen die dieses Merkmal aufweisen, das sind nun mal nicht nur extreme wie Mops und Bully.Thematisch liegt das Thema doch aber eh grade vor Gericht.
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