Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Wenn da wirklich 2 Hunde in Frage kamen und nur von einem eine Probe genommen wurde

    Man hat eine Probe von dem Hund genommen, der nicht in Gewahrsam ist. Von dem anderen, dem, der dem Toten gehörte, konnte man jederzeit danach eine Probe nehmen, da er ja eingezogen wurde. Daher gehe ich davon aus, dass man das im Nachgang sann auch gemacht hat.

  • Das war etwas fummelig zu posten und ich kann es nun nicht mehr editieren, aber das Zitat stammt von NDRNiedersachsen.

    Ob sich der Landkreis es in den letzten 1 1/2 Tagen anders überlegt hat? Ich denke nicht.

    Und das fände ich halt wirklich unglücklich.

  • Naja, aber wenn eine Rechtsmedizin zweifelsfrei (für diese Einordnung gibt es ja sicherlich bestimmte Vorgaben und Kriterien, die erfüllt sein müssen , bevor etwas als "zweifelsfrei" tituliert werden darf) eine Ursache bestimmt, warum sollte dann eine 2. Institution das Ganze noch mal prüfen?
    Ich weiß jetzt nicht, wie solche Untersuchungen ablaufen, aber um aussagen zu können, es sei zweifelsfrei genau der Hund gewesen, wird ja irgendwas gemacht worden sein :denker:

  • Ich hatte unter einem Artikel auch Mal quer gelesen. Was da an "Rechtsmedizinern" vertreten war übertrifft jeden "Fußballtrainer" nach einem Spiel. Und jeder weiß natürlich, dass der Hund das definitiv nicht getan hat sondern wahlweise ein Wolf, ein Wildschwein, ein Mensch oder ein Sturz und der arme Missverstandene Hund wollte Herrchen auf jeden Fall retten. Was anderes kann es gar nicht gewesen sein! Sonst wäre er nämlich danach auch weg gerannt und wäre nicht dort sitzen geblieben (kennt man ja, die ganzen Hunde, die Beute erlegen und dann davon wegrennen...). :woozy_face::dizzy_face:

  • Leihhund - das ist ja der ultimative Schwachsinn :woozy_face:

    Eigentlich ja nicht, man macht das Ding doch eh nur einmal, also hol ich mir nach nem "einfachen" Hund einen "schwierigen" Hund leg ich die Prüfung ja auch nicht nochmal ab. Es geht da um den Hundehalter und nicht um den Erziehungsstand eines Hundes. Wenn der Hund nix kann und am liebsten alle Lebewesen um sich rum töten würde, ich den Hund aber entsprechend umsichtig führe ist das Risiko für die Umwelt ja auch minimiert. Was hilft da der top erzogene Hund und der Halter ist der Meinung sein Hund muss sich frei entfalten dürfen? Der Hund checkt im Freilauf alles ab und wird nicht im Radius des Halters gehalten, darf andere Menschen/Hunde kontrollieren/belästigen, obwohl der Hund sogar auf einen Rückruf reagieren würde.

    Und gerade am Auto Beispiel sieht man ja schön was für ein Aufwand betrieben werden muss um zu überwachen, dass die Verkehrsregeln die man für den Führerschein lernt, auch eingehalten werden.

    Eigentlich geht es ja darum wie man erreichen könnte, dass möglichst alle Hundehalter entsprechend verantwortungsbewusst agieren.

    Eine wirkliche Lösung hab ich da auch nicht und es wird wohl auch nicht passieren dass Menschen sich immer entsprechende verhalten und nur Hunde anschaffen denen sie gerecht werden können ohne dass dadurch Leid beim Hund, sich selbst oder der Umwelt entsteht.

  • Diese Tests, Hundeführerschweine, etc. sind der totale Schwachsinn - gerade wenn mit Leihhund offiziell "gearbeitet" werden darf.


    Diese Vollkaskomentalität - Papa Staat soll es richten - absurd.

    Anstatt gesunden Menschenverstand anzuwenden, plärren viele nach noch mehr Gesetzten.

    Hinterher stauen alle, wo die Freiheit hin ist.


    Als ob sich Halter, die möglichst krasse Hunde, oft auch als Waffenersatz gekauft, an solche Auflagen halten.

  • Kein Straftäter hat sich an geltendes Gesetz gehalten, wenn er eine Straftat begangen hat.

    Gesetze verhindern keine Straftaten - sie bestrafen sie.

    Wann ein Gesetz nötig wird, oder auch Regulierungen gemacht werden müssen, ist von der Verhältnismäßigkeit der Auswirkungen für die Allgemeinheit, aber auch für die Auswirkungen auf die staatliche Sicherheit abhängig.

    Ohne ein entsprechendes Gesetz wird kein Bewusstsein geschaffen für die Unrechtmäßigkeit eines Handelns.

    Die Frage ist dabei aber immer: Gibt es einen ausreichenden Grund, ein Gesetz zu erlassen, und welcher Art müsste dieses Gesetz dann sein.

    Einen Hund als Waffe(nersatz) anzuschaffen, ist schon verboten. Hier stellt sich nur die Frage nach dem Nachweis: Gibt es Anzeichen dafür, dass ein Hund als Waffenersatz dient, z. B. weil es Auswirkungen auf die Umwelt/das Umfeld hat, wo es sehr wahrscheinlich ist dass sich diese Gefahr verwirklicht?

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