Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Mein Kommentar bezog sich auf die Frage, ob allein die Anwesenheit mit Hund einen schon mit reinziehen kann in einen möglichen Sturz eines anderen.

    "Reinziehen" -- ja. Im Sinne von: Beklagt werden. Eine Schuld für sich ist aber höchstens ein moralisches Thema. Rechtlich relevant wird es aber erst bei der Haftung, die aber verschuldensunabhängig sein kann (Straftaten lasse ich mal außen vor). Man kann also für einen Schaden voll haften, selbst wenn man keine andere 'Schuld' hat, außer eben der Tierhalter zu sein.

    --

    Nachtrag: Es kann aber auch sein, dass (wegen der entsprechenden Umstände) die Haftung reduziert wird, und da auch auf 0. Das hängt halt vom genauen Verlauf ab.

  • Schuld kann natürlich moralische Aspekte haben, ist aber hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen eben ein rechtliches Thema.

    Bei einer Straftat (in diesem Fall der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung) ist es eine Schuldfrage.

    Wer für welche Schäden in welchem Umfang haftet, ist eine zivilrechtliche Angelegenheit (zumeist); Hier wird allerdings der Ausgang der strafrechtlichen Untersuchungen mit berücksichtigt.

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