Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
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... Da hat jemand wohl sein ganzes Leben (mit Karriere bei der Bundeswehr, wenn ich das richtig Kopf habe) darauf aufgebaut, dass das Erfahren und Ausüben von Gewalt richtig und notwendig ist, um ein guter Mensch zu sein.
Er ist Österreicher
Seiner Biografie ist zu entnehmen, dass er bei der Polizei gedient hat, und da einige Zeit in Sondereinsatzkommando „Einsatzkommando Cobra.“ - Vor einem Moment
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Hallo,
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Aber das unnötige Reintreten ist reiner Mißbrauch.
Ja, natürlich ist es das.
Ich finde die Situation sogar vorher schon missbräuchlich, unabhängig davon, was genau er da tun wollte. Sinnlose Provokation ohne Plan und ohne Gespür für den Hund. Einfach Pfusch. Und dann die Qual noch oben drauf.
Um dem ahnungslosen Instagram-Zuschauer zu zeigen, wozu so ein Hund in so einer vermeintlich harmlosen Situation fähig ist, kann man das schon 'mal' provozieren. Das machen eigentlich viele Trainer, wenn sie sich ein Bild von der Situation machen wollen - nur läuft da nicht jedes Mal 'ne Kamera mit.
Ihre Bestätigung bekommen solche Typen leider dadurch, dass der Hund 'danach' das unerwünschte Verhalten nicht mehr zeigt. Nur hin und wieder kommt mal ein Fall ans Licht, wo sich rausstellt, dass es noch schlimmer geworden ist und der Hund deshalb eingeschläfert wurde.
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... Da hat jemand wohl sein ganzes Leben (mit Karriere bei der Bundeswehr, wenn ich das richtig Kopf habe) darauf aufgebaut, dass das Erfahren und Ausüben von Gewalt richtig und notwendig ist, um ein guter Mensch zu sein.
Er ist Österreicher
Seiner Biografie ist zu entnehmen, dass er bei der Polizei gedient hat, und da einige Zeit in Sondereinsatzkommando „Einsatzkommando Cobra.“Ich hab grad deutlich zu lang gebraucht, um zu verstehen, warum relevant ist, dass er Österreicher ist und überlegt, ob die da alle lernen, dass Gewalt wichtig und richtig ist...
Ok, das passt aber dennoch gut zu dem, was ich dachte.
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Um dem ahnungslosen Instagram-Zuschauer zu zeigen, wozu so ein Hund in so einer vermeintlich harmlosen Situation fähig ist, kann man das schon 'mal' provozieren. Das machen eigentlich viele Trainer, wenn sie sich ein Bild von der Situation machen wollen.
Stimmt, das hatte ich so nicht auf dem Schirm. Aber ich denke auch nicht, dass Georg zu diesem Zeitpunkt noch mit Evaluation beschäftigt war.
Allgemein bekommt man dort ja den Eindruck, dass außer Provokation und Draufhauen wirklich kein Training stattfindet bzw. das die Essenz des gesamten Trainings ist.
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Sorry für den Mehrfach-Post, nur das noch:
Eine Verhaltensanalyse mit entsprechenden Provokationen ist ja auch eigentlich überflüssig, wenn man die generelle Haltung "der Hund hat sich zu benehmen, sonst spürt er die Konsequenzen, bis er sich zusammenreißt" vertritt.
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Die Besitzerin scheint nicht einverstanden zu sein mit der Behandlung ihres Hundes, so wie ich das ihrem Insta Profil entnehme. Sofern das keine Schutzbehauptung ist.
Stell dir vor, du gibst deinen Hund zur Urlaubsbetreuung ab und die Hundepension provoziert deinen Hund (dessen Potential Dank Insta und wahrscheinlichem Vorgespräch ja ausreichend bekannt ist) soweit, um ein entsprechendes Video mit ihm machen zu können.
Hat man da keinerlei rechtliche Handhabe als Besitzer? Zusätzlich zur Tierquälerei. Darf man mein Tier ohne Zustimmung online zeigen?
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Die Besitzerin scheint nicht einverstanden zu sein mit der Behandlung ihres Hundes, so wie ich das ihrem Insta Profil entnehme.
Auf die Frage danach, ob sie rückblickend gesehen mit Logan anders arbeiten würde, sagt sie allerdings klar Nein. Ich denke, das + ansonsten keine Stellungnahme ist deutlich genug. Sie scheint in erster Linie die negative Aufmerksamkeit, die sie durch das erneute Zeigen der Aufnahmen bekommt, zu stören.
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Darf man mein Tier ohne Zustimmung online zeigen?
Natürlich, solange das Tier nicht belästigt oder gefährdet wird und keine Rückschlüsse auf dich als Besitzer gezogen werden können (§59 UrhG sog Panoramarecht), ist das Fotografieren in der Öffentlichkeit erlaubt.
Ist das Tier im Garten des Besitzers, sieht das anders aus, da hier das Hausrecht (§903 BGB) zum Einsatz kommen kann.
Auf folgender Seite gibt's dazu weitere Beispiele:
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Die Besitzerin scheint nicht einverstanden zu sein mit der Behandlung ihres Hundes, so wie ich das ihrem Insta Profil entnehme. Sofern das keine Schutzbehauptung ist.
Stell dir vor, du gibst deinen Hund zur Urlaubsbetreuung ab und die Hundepension provoziert deinen Hund (dessen Potential Dank Insta und wahrscheinlichem Vorgespräch ja ausreichend bekannt ist) soweit, um ein entsprechendes Video mit ihm machen zu können.
Hat man da keinerlei rechtliche Handhabe als Besitzer? Zusätzlich zur Tierquälerei. Darf man mein Tier ohne Zustimmung online zeigen?
Logan gehört ihr nicht, er ist da nur auf Pflegestelle.
Und sie wusste genau wo sie ihren Hund hingegeben hat. Sie hat ja aktiv nach Jemanden gesucht der mit einem Hund “wie Logan” umgehen kann und danach sogar ne Kooperation mit Georg gehabt. Und dann will sie all das nicht gewusst haben?
Und G. hat nie ein Geheimnis draus gemacht wie er mit den Hunden umgeht, er hat immer Sachen wie “die kriegen die Fresse” usw gesagt.Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen dass keiner wusste das er so arbeitet. Gerade Trainer die genauso aversiv arbeiten wie er. Und dazu gehört auch Logan’s Pflegestelle.
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Vorab - ich bin nicht auf Insta und meine Infos zu Resch stammen ausschließlich aus diesem Thread hier. Das letzte verlinkte Insta-Reel konnte ich nach ein paar Mal rumklicken über den Browser sehen, ohne Ton.
Kannst Du kurz Deine Gedankengänge zu Deiner Schlussfolgerung teilen?
Und inzwischen bekomme ich zunehmend den Eindruck, dass er vollumfänglich der Meinung ist, diesen Hunden etwas Gutes zu tun. Dass er sich sicher ist, dass er diesen Hunden durch die Gewalt inneren Frieden und Freiheit schenkt. Dass er aufrichtig verzweifelt ist, weil er sich so sicher ist, das Richtige zu tun.
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