Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
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Richtig so, dass der Typ ins Gefängnis geht. Die Reue kann man ihm nach der Anzahl der Vorfälle auch kaum abkaufen.
Vor allem bei dem Satz "Mit Attacken habe er nicht gerechnet.". Klar.
Das war doch nicht nur ein Vorfall.
Der Hund hat an drei Tagen, an unterschiedlichen Orten, insgesamt vier Menschen unvermittelt angegriffen und teils schwer verletzt. Beim zweiten Vorfall waren es innerhalb von 15 Minuten ZWEI Frauen, an unterschiedlichen Orten. Und bei dem letzten Vorfall war der Hund nicht mal angeleint. Geht es NOCH FAHRLÄSSIGER? Nachdem all das passiert ist. Er eine Bewährungsstrafe bekommen hat... Da mach ich die Leine natürlich ab weil: Was soll schon passieren.

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Es waren doch drei Beißattacken?
Der Artikel ist aber auch etwas verworren, die "Beißattacke gegen den Mann in der U-Bahn" und die "Beißattacke am Prenzlauer Berg im März" scheinen mir aber identisch zu sein.
Ohne Zweifel ist die Haftstrafe aber absolut richtig, egal onb es nun 3 oder 4 Beißvorfälle waren.
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Ich weiß gar nicht ob man da noch von fahrlässig sprechen kann, das wirkt ja schon fast vorsätzlich. So dumm kann doch keiner sein.
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Der Artikel ist aber auch etwas verworren, die "Beißattacke gegen den Mann in der U-Bahn" und die "Beißattacke am Prenzlauer Berg im März" scheinen mir aber identisch zu sein.
Hm, ich will nicht pingelig sein (
) aber das widerspricht dem Zeitstrahl des Artikels.ZitatUm drei Beißattacken ging es vor dem Amtsgericht Tiergarten. Zwei davon geschahen nur drei Wochen nach einer Verurteilung des 37-Jährigen, weil sein Hund Bandit in einer U-Bahn einen Mann gebissen hatte.
- Mann wird in U-Bahn gebissen: acht Monate Haft auf Bewährung und Auflagen, die er nicht erfüllt
- drei Wochen später, am 24. August 2024 in Treptow: Hund greift unvermittelt eine sitzende Frau an (Biss in die Schulter)
- 15 Minuten später: auf dem Bahnsteig eine weitere Frau angegriffen (Bisse in Gesäß und Wade)
- 17. März 2025 wurde ein Passant in Prenzlauer Berg durch Bisse in den Unterschenkel verletzt ("bei einer dritten Attacke lief Bandit sogar frei")
Um die drei letzten Spiegelstriche ging es bei der Verhandlung. Die Bewährungsstrafe hat er für den ersten Vorfall bereits zuvor bekommen.
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Julia127 Du hast Recht, danke für das Aufbröseln, mir war entgangen dass die beiden Beißvorfälle gegen die Frauen, die nur 3 Wochen nach der Verurteilung des Mannes zu einer Bewährungsstrafe stattfanden, auch im letzten Jahr passierten.
Danke!
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Ich finde es auch äußerst grotesk, dass hier jetzt wieder die Gefährlichkeit der beteiligten Hunde in Frage gestellt wird.
Das tue ich nicht. Es geht mir nicht darum, ob der Hund D "Besonders Gefährlich" ist. Es geht mir darum, wie es von einer Behörde in einem Rechtsstaat begründet wird.
Ja, die Halterin mag gelogen haben, und auch die Behauptung "D trug Maulkorb" kann eine falsche Aussage sein. Dann erwarte ich aber auch, dass die entsprechende Behörde dies als Falsch entscheidet. Für den damaligen Strafprozess war diese Aussage m.E. irrelevant.
Im neuen Gesetz steht "Wird ein Mensch durch den Biss eines Hundes getötet, ist die besondere Gefährlichkeit des Hundes, der gebissen hat, als gegeben anzunehmen.". Da steht nichts von "Beteiligung an der Beisserei". Wenn man also die Besondere Gefährlichkeit des Hundes aus dem Satz herleitet, dann erwarte ich auch, dass diese Kausalität gezeigt wird.
Nur zur Abgrenzung:
Bei folgender Argumentationskette hätte ich keine Einsprüche:
- Aufgrund von § 12 (1) Z 8 wurden die zwei Hunde von der Halterin gemäß §13 (3) weggenommen.
- Aufgrund der Zugehörigkeit zu einer speziellen Rassen nach §6, und der Auffälligkeit der Hunde nach §7 (1) Z 2,3, insbesondere durch die Beteiligung an dem damaligen Vorfall, wurden die zwei Hunde hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit untersucht.
- Für Q wurde aufgrund dieser Untersuchung sowie durch die Bisse im damaligen Vorfalls die besondere Gefährlichkeit bestätigt. Aufgrund §13 (5) zweiter Satz wird die Tötung vorgeschrieben.
- Für D wurde aufgrund dieser Untersuchung eine besondere Gefährlichkeit festgestellt. Aufgrund §13 (5) erster Satz wird die Tötung vorgeschrieben.
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Und was ich eigentlich will: Ich will ein Gesetz, bei dem man der Halterin bereits im ersten Fall hätte sagen klar können:
Das war keine Situation "Das habe ich nicht kommen sehen können". Einem Züchter dieser Rasse muss wissen sein, dass das gemeinsame Ausführen von (diesen) drei Hunden dieser Rasse ohne wirksamen Maulkorb verantwortungslos ist. Du hast Dir damit wider besseren Wissens und vorsätzlich die Möglichkeit genommen, beim Eintreten einer problematischen Situation einen glimpflichen Verlauf herbeizuführen. Daher eine Haftstrafe, die nicht weniger als mehr als ein Jahr beträgt.
(Zu einem bedingten Anteil möchte ich mich nicht festlegen)
Das mit der Haftstrafe von mehr als einem Jahr halte ich deswegen auch für richtig, weil dies häufig für andere Bedingungen (z.B. §8 (1) Z 1 Oö.Hhg) genutzt wird.
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Kann man diesen tragischen Fall nicht endlich aufhören zu "diskutieren" ohne jegliche Ahnung über Hintergründe zu haben ?
Das dreht sich im Kreis , ewig (neue ) Spekulationen und böse Unterstellungen in jegliche Richtungen zu schießen ändert nichts zum positiven.
Dazu die ewigen Seitenhiebe zu allen HH von Staff und Co um seiner persönlichen Abneigung/ Hass nur ja Ausdruck zu verleihen.
Ekelhaft wie sich hier an dem Tod einer Frau und dem Leid was das für ganz viele Menschen mit sich zog bzw zieht ausgetobt wird.
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Doch, hier sind einige Punkte unklar:
- Was passiert, wenn mehrere Hunde beteiligt war, und nicht genau die Beschädigungen zugeordnet werden kann (der Hund also vielleicht "nur Mittäter" war). Das ist auch in diesem Fall teilweise relevant, weil die Behauptung "D trug Maulkorb" nicht weiter berücksichtigt wurde, und auch die Herkunft der DNA-Spuren nicht zweifelsfrei geklärt wurden. Für "D" ist also schwierig zu beurteilen, ob durch genau ihren Biss der Tod verursacht wurde oder nicht.
- "Wird ein Mensch durch den Biss eines Hundes getötet, ist die besondere Gefährlichkeit des Hundes, der gebissen hat, als gegeben anzunehmen." liefert eine "Vermutung" (als juristischer Begriff). Unklar ist, ob es sich um eine "widerlegbare" oder "unwiderlegbare" Vermutung handelt.
Das sind aber beides Punkte, die hier in der Begründung vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich auch gesehen werden, und deswegen auch zur Revision zugelassen.
Dafür gibts ja die Höchstgerichte, die mit ihrer Judikatur Klarheit schaffen, wie die jeweiligen Gesetzestexte anzuwenden und auszulegen sind. Ich kann mir vorstellen, dass durchaus die Umstände des Bisses und die Umstände des Todes des Opfers berücksichtigt werden müssen. Aber das werden uns (bzw. den anwendenden Behörden und Gerichten) die Höchstgerichte dann schon sagen. Dafür wär‘s gut, wenn die Revision mit einer entsprechenden Fragestellung auch erhoben werden würde.
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Ich weiß gar nicht ob man da noch von fahrlässig sprechen kann, das wirkt ja schon fast vorsätzlich. So dumm kann doch keiner sein.
Man könnt es auch in unsachlich, rücksichtsloses A***loch nennen.
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