Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Ja differenzieren waer nett. Das ist aber einfach nicht machbar und ich ganz persoenlich finde auch, dass es doch wichtigeres gibt
Sowas fuehrt mAn einfach viel zu weit.
Ich finde das eigentlich gar nicht so kompliziert. Nehmen wir einfach mal das Hundegesetz von Niedersachsen. Dort werden Hunde nach Vorfällen nach Aktenlage als gefährlich eingestuft (Wie schnell das gehen kann, haben hier ja schon einige Niedersachsen berichtet). Erst NACH der Einstufung findet dann ein Wesenstest statt und anhand dieses Wesenstests wird dann über die zu verhängenden Auflagen für den bereits als gefährlich eingestuften Hund entschieden. In Niedersachsen kannst du also z.B. einen gefährlichen Hund halten, der aber aufgrund seines Wesenstests sowohl von der Maulkorb- als auch der Leinenpflicht befreit ist! Trotzdem gilt der Hund Zeit seines Lebens als gefährlich. Der Halter braucht eine Haltererlaubnis der Behörde, sowie auch jeder Gassigänger. Man zahlt den erhöhten Steuersatz, verliert im Zweifel seine Wohnung und Versicherung etc.
Würde man das Ganze nun einfach umdrehen und jeden Hund VOR einer Einstufung zum Wesenstest oder einer anderen Überprüfung schicken, dann könnten anhand dieser Überprüfung nicht nur die angemessenen Auflagen verhängt werden, sondern auch darüber entschieden werden, ob tatsächlich von dem Hund eine besondere Gefährlichkeit ausgeht oder ob der Vorfall z.B. auf eine fehlende Erziehung oder ein fehlendes Problembewusstsein zurückzuführen war. Es könnten dann entsprechende Auflagen gemacht werden, ohne dass eine Einstufung des Hundes mit allen rechtlichen Folgen erfolgt.
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Ja differenzieren waer nett. Das ist aber einfach nicht machbar und ich ganz persoenlich finde auch, dass es doch wichtigeres gibt
Sowas fuehrt mAn einfach viel zu weit.
Ich finde das eigentlich gar nicht so kompliziert. Nehmen wir einfach mal das Hundegesetz von Niedersachsen. Dort werden Hunde nach Vorfällen nach Aktenlage als gefährlich eingestuft (Wie schnell das gehen kann, haben hier ja schon einige Niedersachsen berichtet). Erst NACH der Einstufung findet dann ein Wesenstest statt und anhand dieses Wesenstests wird dann über die zu verhängenden Auflagen für den bereits als gefährlich eingestuften Hund entschieden. In Niedersachsen kannst du also z.B. einen gefährlichen Hund halten, der aber aufgrund seines Wesenstests sowohl von der Maulkorb- als auch der Leinenpflicht befreit ist! Trotzdem gilt der Hund Zeit seines Lebens als gefährlich. Der Halter braucht eine Haltererlaubnis der Behörde, sowie auch jeder Gassigänger. Man zahlt den erhöhten Steuersatz, verliert im Zweifel seine Wohnung und Versicherung etc.
Würde man das Ganze nun einfach umdrehen und jeden Hund VOR einer Einstufung zum Wesenstest oder einer anderen Überprüfung schicken, dann könnten anhand dieser Überprüfung nicht nur die angemessenen Auflagen verhängt werden, sondern auch darüber entschieden werden, ob tatsächlich von dem Hund eine besondere Gefährlichkeit ausgeht oder ob der Vorfall z.B. auf eine fehlende Erziehung oder ein fehlendes Problembewusstsein zurückzuführen war. Es könnten dann entsprechende Auflagen gemacht werden, ohne dass eine Einstufung des Hundes mit allen rechtlichen Folgen erfolgt.
Ich finde das Vorgehen in NDS korrekt, weil es um die Vermeidung einer unmittelbaren Gefahr geht. Was fehlt, ist, unberechtigte Einstufungen aufzuheben sowieso eine negative Überprüfung um diese schnelle Reaktion rückgängig zu machen. Sollte sich eine Einstufung als unangemessen zeigen müssten außerdem die Kosten auf den Melder ungelegt werden könnten um zu vermeiden dass gemeldet wird weil einem Nachbars Nase nicht passt.
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Mit mehr als Leinenpflicht, evtl. Maulkorb, ist ja nicht zu rechnen. Das ist ja nun nicht "das ganze Leben zerstört".
Sehr viele Huskys jagen sehr stark und sind immer angeleint. Wäre jetzt auch nicht mein Fall und ein Grund, warum ich die Rasse nie halten möchte, aber "Leben zerstört" ist doch bissel drüber.
Ich gebe dir Recht, dass Leine + Maulkorb noch nicht gleich ganzes Leben zerstört bedeutet.
Nur wie viele von den „mir eh alles sch… egal“ Haltern halten sich denn dann auch an die Auflagen und werden plötzlich zu Muster-HH? Viele machen leider weiter wie bisher, es passiert wieder was und der Hund wird eingezogen und ins TH gesteckt. Mir ging es eher um folgendes:
Häufig ist der Weg eines gefährlichen Hundes nämlich der, dass er diesen Stempel durch eine unzureichende Erziehung oder Aufsicht erhält und dann mehr oder weniger unvermittelbar im Tierheim oder einer anderen Einrichtungen landet. Es sind ja nicht nur die Auflagen Leine, Maulkorb, erhöhte Einzäunung. Jeder, der den Hund ausführt muss entsprechende Nachweise erbringen und eine Genehmigung der Behörde erhalten, dazu kommen erhöhte Steuern und Versicherung. Und alles das nur, weil der Vorbesitzer den Hund nicht an die Leine nehmen wollte oder keinen Bock hatte, sein Grundstück ordentlich einzuzäunen. Das ist es, was mich ärgert, dass es am Ende der Hund ist, der diese Einstufung weiter ausbadet.
Und ja, wenn der Hund dann den Rest seines Lebens unvermittelbar im TH sitzt, weil keiner sich den Hund mit Auflagen ans Bein binden will (gibt ja genug andere Auswahl), ist das für mich „Leben zerstört“.
Hoffe, du verstehst jetzt, wie ich das gemeint habe.
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Was ist so schwer daran zu verstehen das ein wildernder Hund eine Gefahr darstellt und dementsprechend eingestuft wird ?
Gefahr endet nicht bei " beißt aktiv andere Hunde oder gar Menschen" .
Gefahr ist auch so ein Verhalten außerhalb der Kontrolle des HH denn das IST eine Gefährdung von Menschenleben.
Wild hält wenn es gehetzt wird nicht am Zebrastreifen oder Ner Ampel an und man sieht es nicht immer kommen.
Aber stimmt , wenn dann was passiert sind die Leute im Auto ja selbst Schuld bei sowas und herzlos
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Ich finde das eigentlich gar nicht so kompliziert. Nehmen wir einfach mal das Hundegesetz von Niedersachsen. Dort werden Hunde nach Vorfällen nach Aktenlage als gefährlich eingestuft (Wie schnell das gehen kann, haben hier ja schon einige Niedersachsen berichtet). Erst NACH der Einstufung findet dann ein Wesenstest statt und anhand dieses Wesenstests wird dann über die zu verhängenden Auflagen für den bereits als gefährlich eingestuften Hund entschieden. In Niedersachsen kannst du also z.B. einen gefährlichen Hund halten, der aber aufgrund seines Wesenstests sowohl von der Maulkorb- als auch der Leinenpflicht befreit ist! Trotzdem gilt der Hund Zeit seines Lebens als gefährlich. Der Halter braucht eine Haltererlaubnis der Behörde, sowie auch jeder Gassigänger. Man zahlt den erhöhten Steuersatz, verliert im Zweifel seine Wohnung und Versicherung etc.
Würde man das Ganze nun einfach umdrehen und jeden Hund VOR einer Einstufung zum Wesenstest oder einer anderen Überprüfung schicken, dann könnten anhand dieser Überprüfung nicht nur die angemessenen Auflagen verhängt werden, sondern auch darüber entschieden werden, ob tatsächlich von dem Hund eine besondere Gefährlichkeit ausgeht oder ob der Vorfall z.B. auf eine fehlende Erziehung oder ein fehlendes Problembewusstsein zurückzuführen war. Es könnten dann entsprechende Auflagen gemacht werden, ohne dass eine Einstufung des Hundes mit allen rechtlichen Folgen erfolgt.
Ich finde das Vorgehen in NDS korrekt, weil es um die Vermeidung einer unmittelbaren Gefahr geht. Was fehlt, ist, unberechtigte Einstufungen aufzuheben sowieso eine negative Überprüfung um diese schnelle Reaktion rückgängig zu machen. Sollte sich eine Einstufung als unangemessen zeigen müssten außerdem die Kosten auf den Melder ungelegt werden könnten um zu vermeiden dass gemeldet wird weil einem Nachbars Nase nicht passt.
Nur was genau will man denn da vermeiden, wenn der Hund nach der Einstufung dann doch nur Auflagen zur Haltung erhält, jedoch keine zur Führung? Nach meiner Logik sollten Auflagen wie Leine, Maulkorb, Hundetraining, Sachkundenachweis, Hundeführerschein etc. doch als mildere Mittel vor einer Einstufung stehen. Eine Einstufung führt automatisch zu einer anderen rechtlichen Situation und nicht selten zu Komplikationen in der Haltung (alleine eine Urlaubsbetreuung oder Krankheitsvertretung wird schon zu einer Herausforderung). Verbietet dein Mietvertrag gefährliche Hunde oder hat man irgendeine dumme Vorstrafe, dann kann sogar die Haltung selbst gefährdet sein. Und das für einen Hund, der nach dem Wesenstest u. U. auch jetzt schon ganz frei von Auflagen durch die Gegend laufen darf?
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Und ja, wenn der Hund dann den Rest seines Lebens unvermittelbar im TH sitzt, weil keiner sich den Hund mit Auflagen ans Bein binden will (gibt ja genug andere Auswahl), ist das für mich „Leben zerstört“.
Ja nu, unser Tierheim nimmt die den Haltern nicht ab. So leicht ist es nicht
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Und ja, wenn der Hund dann den Rest seines Lebens unvermittelbar im TH sitzt, weil keiner sich den Hund mit Auflagen ans Bein binden will (gibt ja genug andere Auswahl), ist das für mich „Leben zerstört“.
Ja nu, unser Tierheim nimmt die den Haltern nicht ab. So leicht ist es nicht
Ich kenne das so, dass der Hund beschlagnahmt wird, wenn der Halter keine Haltererlaubnis beantragt oder bekommt. Theoretisch müsste der Halter dann weiter für die Kosten der Unterbringung aufkommen, praktisch läuft das wohl meist so, dass das Eigentum nach 6 Monaten vom unterbringenden Tierschutzverein übernommen wird. So laufen jedenfalls häufig die Verträge mit den Kommunen.
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Ja nu, unser Tierheim nimmt die den Haltern nicht ab. So leicht ist es nicht
Ich kenne das so, dass der Hund beschlagnahmt wird, wenn der Halter keine Haltererlaubnis beantragt oder bekommt. Theoretisch müsste der Halter dann weiter für die Kosten der Unterbringung aufkommen, praktisch läuft das wohl meist so, dass das Eigentum nach 6 Monaten vom unterbringenden Tierschutzverein übernommen wird. So laufen jedenfalls häufig die Verträge mit den Kommunen.
In NDS ist das so nicht. Der Hund wird eingestuft bekommt entsprechende Auflagen wie Maulkorb, Leinenpflicht, erhöhter Steuersatz und du musst den praktischen Schein des Hundeführerscheins mit deinem Hund nochmal machen.
Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.
Einfach im Tierheim abladen gibt’s nicht, unser Tierheim nimmt auch keine Problemhunde und sowas auf, das können die ja gar nicht leisten da lauter dauerinsassen zu beherbergen.
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Ich kenne das so, dass der Hund beschlagnahmt wird, wenn der Halter keine Haltererlaubnis beantragt oder bekommt. Theoretisch müsste der Halter dann weiter für die Kosten der Unterbringung aufkommen, praktisch läuft das wohl meist so, dass das Eigentum nach 6 Monaten vom unterbringenden Tierschutzverein übernommen wird. So laufen jedenfalls häufig die Verträge mit den Kommunen.
In NDS ist das so nicht. Der Hund wird eingestuft bekommt entsprechende Auflagen wie Maulkorb, Leinenpflicht, erhöhter Steuersatz und du musst den praktischen Schein des Hundeführerscheins mit deinem Hund nochmal machen.
Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.
Einfach im Tierheim abladen gibt’s nicht, unser Tierheim nimmt auch keine Problemhunde und sowas auf, das können die ja gar nicht leisten da lauter dauerinsassen zu beherbergen.
Der Halter muss nach der Einstufung die Haltungserlaubnis beantragen. Dazu gehört auch der Nachweis eines bestandenen Wesenstests.
Allerdings haben die Behörden die Möglichkeit auch ohne Einstufung Auflagen zu erteilen. Da gilt der Hund nicht offiziell als gefährlich, kann aber trotzdem Maulkorb- und Leinenpflicht haben.
Edit:
Und wenn der Halter den Wesenstest (oder seine Zuverlässigkeit/Eignung) nicht nachweisen kann muss er die Haltung aufgeben. Klingt wunderbar unkompliziert.
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Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.
Der Wesenstest ist in NDS (und ich glaube auch in allen anderen Bundesländern) Bestandteil einer Haltererlaubnis (vgl. §10, Absatz 1, Satz 2 NHundG).
Eine Beschlagnahmung des Hundes muss erfolgen, wenn keine Erlaubnis zur Haltung vorliegt. Wird keine beantragt, kann auch keine vorliegen. Der Hund wird eingezogen und von der Behörde untergebracht. Spätestens wenn die Beschlagnahmung endgültig ist, verliert der ursprüngliche Halter sein Eigentum am Hund.
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