Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Und falls nicht, überleg ob dir Wege einfallen, diese Einstellung zu ändern.
Man könnte die Gesetzeslage ändern. Und ja, DAS sind reale Ängste mit denen sich manche Hundehalter auseinandersetzen. Muss man vllt mal in der Situation stecken, um das zu verstehen.
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Ich kann ausschließen das sie beißt. Absolut.
Ich glaube nicht, dass das irgendein Hundehalter bei seinem Hund absolut ausschließen kann.
Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass du hier auf Gegenwind reagierst und zu sprachlicher Zuspitzung neigst. Aber vielleicht bist du mit diesem Mindset wirklich unterwegs:
Die unglaubliche Angst vor der Wegnahme deines garantiert-nie-beißenden Hundes, weil der durch einen dummen Zufall, während er angeleint war, einen anderen Hund verletzt.
Du hast weiter vorn geschrieben, dass viele hier nicht bereit für andere Perspektiven sind. Klar fällt das Menschen immer schwer - aber vielleicht schaffst du es, hier zumindest einen Impuls mitzunehmen:
Überlege echt, ob diese innere Einstellung, mit der du unterwegs ist, dir (und deinem Hund) guttut. Und falls nicht, überleg ob dir Wege einfallen, diese Einstellung zu ändern.
Ja du hast recht. Die Formulierung war voreilig.
Der Hund hat mir bis heute keinen Anlass gegeben, davon auszugehen, dass sie beißen würde.
Im Gegensatz zu anderen Hundehaltern räume ich jedem Hund ein das ein Biss in gewissen Situationen durchaus eine typische hündische Verhaltensweise darstellt. Genauso weiß ich um das Potential des Hundes und die Tatsache das sie mental noch lange nicht erwachsen ist und durchaus auch Verhaltensweisen ändern kann. Noch ein Grund mehr dort auf Schutz zu legen. Weder soll sie die Erfahrung machen, dass Zähne einsetzen eine Option ist, noch auf Grund anderer Menschen und ihrer Fehler schlechte Lernerfahrungen sammeln.
Der letzte Absatz ist auch durchaus etwas, was ich mir grundsätzlich für jeden Hund wünsche. Und ich verstehe Halter, die alles daran setzen, dies auch zu erreichen.
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Also - ich hab schon auch Schiss vor dem Moment, in dem die Mc`s das tun, wofür sie da sind: nämlich einen angreifenden (!) Hund auf der Weidefläche ausschalten. Nicht vergrämen, nicht vertreiben - ausschalten. Sorry, aber im Herdenschutz kanns da keine Kompromisse geben.
Da das schlimmstenfalls auf eine Einstufung hinauslaufen kann - ja, wäre ich dabei, wäre ICH derjenige, der den angreifenden (!) Hund ausschaltet.
Ich lass mir doch von irgendwelchen HH nicht 8 Jahre harte Arbeit mit den HSH zunichte machen.
Nicht angreifende, eindringende Hunde sind kein Thema. Da machen die Mc`s im Gegensatz zu Raubzeugs Unterschiede.
Weil Kleinsthunde problemlos unter einem Rinder-Herdenschutz-Litzenzaun durchschlüpfen können, beuge ich vor, indem ich an "typischen" Stellen zusätzlich Schafsnetze einsetze. Mehr kann ich nicht tun. Dass ich auf Herdenschutz verzichte, damit andere HH Fehler machen können - nö, nun wirklich nicht.
Sowas hier ist z. B. kein Problem für die Mc`s, auch bei eingedrungenem Hund nicht, die rufen dann im übertragenen Sinne die Sanis und lassen ihr vierbeiniges Gegenüber zwangseinweisen, aber als Angriff betrachten sie das nicht:
https://www.facebook.com/Schaf…e-my-day-/224856827314582
Bisher waren die Fälle, in denen im Herdenschutz eindringende Hunde verletzt worden sind etwa 50:50 ausgegangen. Sprich, in 50 % der wenigen Fälle wurden die HSH eingestuft, was im Normalfall das Todesurteil für sie bedeutet. Da ist nix von wegen mit MK und angeleint zur Herde.
Das ist etwas, was man sich als Normal-HH vllt. auch mal bewusst machen sollte.
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Allein das HSH im Job eingestuft werden koennen, wenn sie einen Hund verletzen, ist so absurd...
Bisher waren die Fälle, in denen im Herdenschutz eindringende Hunde verletzt worden sind etwa 50:50 ausgegangen.
Wurden die eindringenden Hunde auch eingestuft? Die sind da ja nicht rein um zu spielen und laut den Hundeverordnungen koennen die ja (theoretisch) eingestuft werden. Oder passiert das nicht, weil die HSH eingreifen, bevor die Hunde hetzen/angreifen koennen?
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Wurden die eindringenden Hunde auch eingestuft?
Nein.
Man hat ja das Problem, dass da nichtmal Aussage gegen Aussage steht im Normalfall, wenn der Weidetierhalter nicht zufällig vor Ort ist. Die HH können einfach irgendwas behaupten (und tun das meist auch....)
Allein das HSH im Job eingestuft werden koennen, wenn sie einen Hund verletzen, ist so absurd...
Ja, ist es.
Genauso absurd ists, dass man erstmal eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Bundesnaturschutzgesetz bekommt, wenn sie einen Wolf töten.
Das wird dann zwar eher fallen gelassen, aber die Anzeige hat man erstmal am Hals.
Ist im langsamen Bürokratieland Deutschland einfach noch zu jung, das Thema Herdenschutz mit Hunden. Das ist alles noch Pionierarbeit ohne Rechtssicherheit.
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Mehr kann ich nicht tun.
Nö - ich finde es auch absurd, dass das erwartet werden könnte
nämlich einen angreifenden (!) Hund auf der Weidefläche ausschalten
Das ist auch ähnlich sinnig, wie mit gezogener Knarre ins GSG 9 Hauptquartier zu rennen - DA hätte ich dann auch wenig Mitgefühl mit dem Opfer, wenn man seinen Aggro Köter auf Weiden sich ausleben lässt - wenn es da nicht die HSH sind, sind es die Rinder oder Pferde, die da auch kurzen Prozess machen könnten (so sie denn nicht im Worst Case in Panik durch den Zaun rennen)
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Das ist auch ähnlich sinnig, wie mit gezogener Knarre ins GSG 9 Hauptquartier zu rennen
Es geht dabei ja leider nicht um Sinn, Unsinn oder so Dinge wie gesunden Menschenverstand, sondern ganz schnöde um Rechtsprechung.
In der deutschen Rechtsprechung kommt die Ausnahme "HSH ist gezwungen, fremden Hund auszuschalten" noch nicht vor.
Bis die Definition von "gefährlicher" Hund entsprechend umformuliert ist, in z. B. "Ausnahmen für die Einstufung als gefährlicher Hund gelten bei HSH im Einsatz, die einen angreifenden Hund verletzt oder getötet haben", gilt da leider die bisherige Formulierung juristisch auch für HSH im Einsatz.
Da muss man als Weidetierhalter die Entscheidung treffen, ob man Premium-Herdenschutz betreiben will und dabei Mut zur Lücke aufbringt, oder ob man auf einer rechtlich sicheren Seite bleiben möchte.
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In der deutschen Rechtsprechung kommt die Ausnahme "HSH ist gezwungen, fremden Hund auszuschalten" noch nicht vor.
Prinzipiell schon. Aber es wird eben abgewogen, ob der Einsatz des HSH im Verhältnis zum geschützten Rechtsgut stand. Da muss so ein Hund halt erstmal die Gesetzeslage studieren, bevor er reagieren sollte.
Und dann gilt für den Halter von HSH das Gleiche wie für alle anderen Hundehalter, er muss beweisen, dass der Einsatz seines Hundes notwendig war und es keine weniger schwerwiegende Möglichkeit gab, die Gefahr abzuwehren.
Und wie du schon sagst, besonders "lustig" ist das, wenn man gar nicht vor Ort gewesen ist und der Geschädigte somit der einzige Zeuge ist.
Und vllt sollte sich der ein oder andere hier auch mal mit der Thematik befassen, dass es gut und gerne auch mal ein paar Jahre dauern kann, bis so ein Rechtsstreit gegen das Amt gewonnen wird und eine unrechtmäßige Einstufung zurückgenommen werden muss. Ein Weg übrigens den viele aufgrund der hohen Kosten, dem enormen Aufwand und den unsicheren Erfolgschancen eher scheuen. -
Also - ich hab schon auch Schiss vor dem Moment, in dem die Mc`s das tun, wofür sie da sind: nämlich einen angreifenden (!) Hund auf der Weidefläche ausschalten. Nicht vergrämen, nicht vertreiben - ausschalten. Sorry, aber im Herdenschutz kanns da keine Kompromisse geben.
Da das schlimmstenfalls auf eine Einstufung hinauslaufen kann - ja, wäre ich dabei, wäre ICH derjenige, der den angreifenden (!) Hund ausschaltet.
Ich lass mir doch von irgendwelchen HH nicht 8 Jahre harte Arbeit mit den HSH zunichte machen.
Nicht angreifende, eindringende Hunde sind kein Thema. Da machen die Mc`s im Gegensatz zu Raubzeugs Unterschiede.
Weil Kleinsthunde problemlos unter einem Rinder-Herdenschutz-Litzenzaun durchschlüpfen können, beuge ich vor, indem ich an "typischen" Stellen zusätzlich Schafsnetze einsetze. Mehr kann ich nicht tun. Dass ich auf Herdenschutz verzichte, damit andere HH Fehler machen können - nö, nun wirklich nicht.
Sowas hier ist z. B. kein Problem für die Mc`s, auch bei eingedrungenem Hund nicht, die rufen dann im übertragenen Sinne die Sanis und lassen ihr vierbeiniges Gegenüber zwangseinweisen, aber als Angriff betrachten sie das nicht:
https://www.facebook.com/Schaf…e-my-day-/224856827314582
Bisher waren die Fälle, in denen im Herdenschutz eindringende Hunde verletzt worden sind etwa 50:50 ausgegangen. Sprich, in 50 % der wenigen Fälle wurden die HSH eingestuft, was im Normalfall das Todesurteil für sie bedeutet. Da ist nix von wegen mit MK und angeleint zur Herde.
Das ist etwas, was man sich als Normal-HH vllt. auch mal bewusst machen sollte.
Mit welcher Begründung darf man sie dann einschläfern?
Eine medizinische Indikation ist das ja nicht.
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Also - ich hab schon auch Schiss vor dem Moment, in dem die Mc`s das tun, wofür sie da sind: nämlich einen angreifenden (!) Hund auf der Weidefläche ausschalten. Nicht vergrämen, nicht vertreiben - ausschalten. Sorry, aber im Herdenschutz kanns da keine Kompromisse geben.
Da das schlimmstenfalls auf eine Einstufung hinauslaufen kann - ja, wäre ich dabei, wäre ICH derjenige, der den angreifenden (!) Hund ausschaltet.
Ich lass mir doch von irgendwelchen HH nicht 8 Jahre harte Arbeit mit den HSH zunichte machen.
Nicht angreifende, eindringende Hunde sind kein Thema. Da machen die Mc`s im Gegensatz zu Raubzeugs Unterschiede.
Weil Kleinsthunde problemlos unter einem Rinder-Herdenschutz-Litzenzaun durchschlüpfen können, beuge ich vor, indem ich an "typischen" Stellen zusätzlich Schafsnetze einsetze. Mehr kann ich nicht tun. Dass ich auf Herdenschutz verzichte, damit andere HH Fehler machen können - nö, nun wirklich nicht.
Sowas hier ist z. B. kein Problem für die Mc`s, auch bei eingedrungenem Hund nicht, die rufen dann im übertragenen Sinne die Sanis und lassen ihr vierbeiniges Gegenüber zwangseinweisen, aber als Angriff betrachten sie das nicht:
https://www.facebook.com/Schaf…e-my-day-/224856827314582
Bisher waren die Fälle, in denen im Herdenschutz eindringende Hunde verletzt worden sind etwa 50:50 ausgegangen. Sprich, in 50 % der wenigen Fälle wurden die HSH eingestuft, was im Normalfall das Todesurteil für sie bedeutet. Da ist nix von wegen mit MK und angeleint zur Herde.
Das ist etwas, was man sich als Normal-HH vllt. auch mal bewusst machen sollte.
Ich finde es super spannend was du da berichtest. Genau über dieses Thema haben wir uns tatsächlich neulich den Kopf zerbrochen.
Da auch hier der Wolf immer weiter ankommt und ich mir durchaus vorstellen kann, dass sich damit auch die arbeitenden HSH ausweiten können, kam genau die Frage auf. Was wenn ein HSH seinen Job macht. Wird er dafür eingestuft.
Rein vom Rechtsempfinden müsste es für diese Hunde eine andere Regelung geben als die bisherige. Das soll nicht heißen, dass sie einen Freibrief erhalten und alles ausschalten was sich der Herde nähert. Aber schon das deutlich unterschieden werden sollte. Und ob im Fall einer Häufung von Vorfällen mit unschönem Ausgang auch eine Empörung Welle schlagen würde.
Fragen über Fragen, die Zeit wird wohl antworten liefern und hoffentlich auch für Sonderregelungen dieser „Hunde im Dienst“ mit sich bringen.
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