Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Es steht nirgends das ich das müsste.

    Ich sage lediglich, dass dies der unbürokratischere Weg auf Grund der Gesetze sei!

    Und nochmal - es geht dabei gar nicht um ein Ausrasten, zupacken oder sonst was. Sondern lediglich um die körperlichen Unterschiede Klein gegen Groß. Und wenn mein Hund allein auf Grund seiner Größe selbst mit MK einen Schaden anrichten kann, habe ich in NRW halt gegen das Gesetz verstoßen. Und mein Junghund unter einem Jahr ist einem Spiel durchaus nicht abgeneigt. Und auch wenn sie einfach überfordert wäre, würde sie lediglich in ein sehr sprunghaftes Spielverhalten kippen. Warum hab ich also nicht das Recht, meinen Hund da zu schützen??? Ein jugendlicher Labbi wäre da keine Tat. Die würden vermutlich eine riesige Party feiern. Der wäre auch nicht körperlich so gefährdet wie ein Kleinhund.

    Ein Welpe beispielsweise lässt sich genug beeindrucken, dass dieser das Weite sucht. Mal im Ernst. Das ist keine Kunst. Du sagst man hat die Öffentlichkeit nicht für sich. Stimmt ja auch. Aber das gilt auch hier für beide Seiten!

  • Ich verstehe es an der Stelle auch nicht, diese Verordnungen sind ja nun alle nicht neu. Vor der Anschaffung weiß ich das, da kann doch nicht meine Schlussfolgerung sein, dass ich andere Hunde rigoros wegtrete, damit mein Hund, der ja auch erstmal auslösen müsste, nicht eingestuft wird (eine Zuverlässigkeit ist nun auch nichts dolles in Regelfall!).

    Und dann damit Argumentieren, dass andere Leute Konsequenzen tragen sollen. WTF!

  • Und nochmal - es geht dabei gar nicht um ein Ausrasten, zupacken oder sonst was. Sondern lediglich um die körperlichen Unterschiede Klein gegen Groß. Und wenn mein Hund allein auf Grund seiner Größe selbst mit MK einen Schaden anrichten kann, habe ich in NRW halt gegen das Gesetz verstoßen. Und mein Junghund unter einem Jahr ist einem Spiel durchaus nicht abgeneigt. Und auch wenn sie einfach überfordert wäre, würde sie lediglich in ein sehr sprunghaftes Spielverhalten kippen. Warum hab ich also nicht das Recht, meinen Hund da zu schützen??? Ein jugendlicher Labbi wäre da keine Tat. Die würden vermutlich eine riesige Party feiern. Der wäre auch nicht körperlich so gefährdet wie ein Kleinhund.

    Wow, du würdest also völlig bewusst einen Kleinhund wegtreten, der in einer verspielten Stimmung ankommt, weil dein Hund theoretisch eingestuft werden könnte, sollte der theoretisch drauftreten und der Gegenüber ist dann selber schuld dass sein Hund vielleicht an inneren Blutungen verstirbt???? Wow! Und das findest du ernsthaft ok?

    Ohne Witz, man kann seine Hunde mit wenigen Monaten auch soweit im Griff haben, dass die bei sowas nicht Rambazamba an der Leine feiern, und dann muss niemand getreten werden. Eine Eigenschaft die ich angebracht fände, wenn man sich einen großen Hund anschafft.

  • ich bin gerade auch echt einfach nur schockiert das zu lesen.
    Ich hoffe echt das du nur da spazieren gehst wo niemand ist bzw. du 100te meter weit gucken kannst ob da jemand ist, damit du nicht einfach mal eben so n kleinen Hund tötest weil er dir zu nah ist.

    das ist so krank.

  • Ich verstehe es an der Stelle auch nicht, diese Verordnungen sind ja nun alle nicht neu. Vor der Anschaffung weiß ich das, da kann doch nicht meine Schlussfolgerung sein, dass ich andere Hunde rigoros wegtrete, damit mein Hund, der ja auch erstmal auslösen müsste, nicht eingestuft wird (eine Zuverlässigkeit ist nun auch nichts dolles in Regelfall!).

    Und dann damit Argumentieren, dass andere Leute Konsequenzen tragen sollen. WTF!

    Natürlich. Auf das Argument habe ich durchaus die ganze Zeit gewartet.

    Ich weiß auch vor der Anschaffung eines Kleinhundes, dass dieser anderen Hunden körperlich unterlegen ist. Diese Diskussion führt doch zu nichts.

    Aber ich kann nicht auf einer Seite schreien - Hilfe schützt die Kleinhunde vor den großen bösen gemeinen Hunden - und gleichzeitig erwarten, dass jeder andere Großhundehalter nichts zum Schutz seines Hundes tut. Das ist doch - eine Art Doppelmoral!?

    Der Kleinhund darf sich sämtliche Fehler leisten und gehört geschützt.

    Aber wehe ein Großhundehalter macht einen Fehler. Das passt nicht, sorry!

    Zu dem Teil mit alle anderen Hunde rigoros wegtreten habe ich mich mehrfach entsprechend geäußert. Und ja, wenn das ein Kleinhundehalter tut, um seinen Zwerg zu schützen, ist das egal, weil er möglicherweise nur Prellungen auslöst!?

  • Ja, die Welt ist unfair, es gelten nicht immer für alle die gleichen Bedingungen. Und manche Lebewesen sind eben verletzlicher als andere, daher kann man sie nicht in jeglicher Hinsicht genau gleich behandeln wie einen mittelgroßen, großen oder sehr bulligen Hund :ka:

  • ich bin gerade auch echt einfach nur schockiert das zu lesen.
    Ich hoffe echt das du nur da spazieren gehst wo niemand ist bzw. du 100te meter weit gucken kannst ob da jemand ist, damit du nicht einfach mal eben so n kleinen Hund tötest weil er dir zu nah ist.

    das ist so krank.

    In der Tat - nein. Hier leinen Menschen ihre Hunde noch an. Fragen ob Kontakt gewünscht ist.

    Versuchen das Leben dem Gegenüber nicht unnötig schwer zu machen. Halter dessen Hunde sich nicht mögen gehen sich den Hunden zu liebe aus dem Weg. Hier ist die Welt tatsächlich noch in Ordnung. Vermutlich ist hier in der Tat auch noch einer der wenigen Orte, wo sich nicht jeder auf Grund hündischen Verhaltens gegenseitig anzeigt. Hab hier ja gelernt, dass dies nicht so selbstverständlich ist.

    Man kennt sich halt. Zudem kommen unendlich viele Naturschutzgebiete hinzu in denen eine generelle Leinenpflicht für alle gilt.

  • Ja, durch eine Untersuchung kann dies sicher irgendwie belegt werden. Aber bis dahin hat der Hund Auflagen (die verschmerzbar sind). Aber beispielsweise für das Halten eines solchen Hundes musst du eine Zuverlässigkeit nachweisen. Und ich lehne mich mal weit aus dem Fenster - wenn es erstmal zu so einer Situation kommt - wird der Hund schlimmstenfalls eingezogen und anderweitig untergebracht. Weil du als Halter bis zum Beweis der Unschuld erstmal nicht zuverlässig bist, wenn es schlecht läuft.

    Wenn du fremde Hunde wegtrittst und dadurch tötest (ohne, dass sie euch angegriffen haben = keine Notwehr) und das womöglich mehrfach, dann ist deine Zuverlässigkeit/Führungszeugnis mit möglicherweise sogar Vorstrafen bzgl. Tierschutzgesetz auch weg und du darfst nie wieder so einen Hund halten.

  • Irgendwie komme ich nicht mehr ganz mit @Shepweiler :denker:

    Nicht inhaltlich bezogen, das hast du zur Genüge schon ge- und beschrieben, sondern rein vom Kopf her!

    Mir persönlich wäre es schlicht zu anstrengend mich ständig mit solchen Gedankengängen zu plagen! Und ja, wenn ich mir Typ Hund xy anschaffe, weiß ich auch um die Außenwirkung und erst recht meiner Verantwortung und was noch so auf mich zukommen kann (evtl. höhere Steuern + Versicherungsbeiträge z.B.).

    Nimm deinen Hund, führe ihn umsichtig, sichere ihn und somit auch das gesamte Umfeld und habt tolle Freizeiten zusammen.

  • Auch ein Großhundehalter wird nicht verhaftet wenn das Opfer Sabber im Fell hat, bei nur umgerannt und sei die Folge auch ein Kreuzbandriss beim Opfer passiert im Normalfall genau gar Nichts.

    Und da lassen sich sicher noch ganz viele Fehler finden, die auch einem Großhundehalter passieren dürfen, auch wenn sie es nicht sollten.

    Das man ein Problem hat, wenn der eigene Hund einen anderen Hund tot beißt, ja das ist so.

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