Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Joa, dann kann ich mir beim Waldspaziergang die Schuhe nicht mehr zubinden wenn ein Hund im Umfeld ist weil jeder wissen muss, dass es komplett natürlich und normal ist, dass Hunde jemandem ins Gesicht beißen, der sich in ihrer Gegenwart runterbeugt… Selber schuld.
Wenn du dabei den fremden Hund anlockst um ihn zu streicheln - ja.
Wo interagierst du bitte mit einem fremden Hund beim Schuhe zu binden? 🤷♀️
Na ja - entscheidet das denn nicht der Hund?
Wenn der sich bedroht fühlt (was hier im Thread als quasi selbstverständlich postuliert wurde, wenn man sich neben dem/zum Hund runterbeugt), dann habe ich offensichtlich mit ihm interagiert, und sogar bedrohlich.
Dann bin ich in deiner Wunschvorstellung an allen Schäden selber schuld. Wenn man sie zu Ende denkt.
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Wenn du dabei den fremden Hund anlockst um ihn zu streicheln - ja.
Wo interagierst du bitte mit einem fremden Hund beim Schuhe zu binden? 🤷♀️
Na ja - entscheidet das denn nicht der Hund?
Wenn der sich bedroht fühlt (was hier im Thread als quasi selbstverständlich postuliert wurde, wenn man sich neben dem/zum Hund runterbeugt), dann habe ich offensichtlich mit ihm interagiert, und sogar bedrohlich.
Dann bin ich in deiner Wunschvorstellung an allen Schäden selber schuld. Wenn man sie zu Ende denkt.
Dann lies nochmal nach…
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Was genau?
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Was genau?
Um was es ging.
Um freiwillige aktive Interaktion die von dir erwünscht ist…
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Ja, gut. Die Frage bleibt, wie man das beweisen will.
Bei dem Jogger-Beispiel hier zeigte es sich ja schon, Bandbreite von ‚der wollte den umarmen‘ bis zu ‚der wollte den Hund verscheuchen‘ alles dabei.
In beiden Fällen zu 100% selbst schuld, wenn was passiert, egal, ob der Hund ne endlose Latte vor Beißvorfällen hat, egal, ob Leinenpflicht ist - selbst herbeigeführte Interaktion, schuld, fertig.
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https://www.rbb24.de/panorama/…86-menschen-gebissen.html
In dem Artikel steht, dass die BZ bereits schon berichtet hat.Hier der Link zum Artikel der BZ, den ich für miesen Journalismus halte.
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In den Links von Gandorf haben beide Fälle ein identisches Az.
Der Stolpervorfall trug sich schon 1999 zu.
https://web.archive.org/web/20…rteile_vorschau-355-.html
Der Link dauert leider ehe er aufgeht
es ist aber recht interessant zu lesen.
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Ich kann halt im Zweifelsfall nicht erwarten, dass der passierende Jogger/Radfahrer/Wanderer genug Hundekenntnis hat, um aus meiner Sicht adäquat zu reagieren. Und welchen Infos er aufgesessen ist.
Ist schon ein paar Jahre her, da war ich mit Freunden und deren Hund spazieren und hinter uns pfiff es laut und durchdringend. Es hat gewindet, deshalb hatten weder Hunde noch wir den Radler herankommen hören.
Die zwei Hunde, die ich dabei hatte, waren uninteressiert. Der auf Pfiffe konditionierte Border Collie der Freunde drehte auf dem Absatz um und düste los, ließ sich aber durch die schnelle Reaktion des begleitenden Menschen stoppen. Sonst wäre er wohl ins Rad gelaufen.
Wir haben den Radler an der Ausflugskneipe zufällig getroffen und ihn angesprochen und ihm erklärt, was da beinah passiert wäre. Der Radler hatte genau diesen Tipp für unruhige Situationen von einem Hundetrainer bekommen, mit dem Hinweis, dass der Pfiff für Mensch und Hund klarer zu hören ist als eine Klingel. Hat also aus seiner Sicht klug, rücksichtsvoll und umsichtig gehandelt.
Sowa lässt sich nicht vermeiden, wenn sich Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Standpunkten öffentliche Wege teilen. Und zuallermeist passiert ja auch nichts. Wenn doch, dann greift die Gefährdungshaftung, und das ist ja auch völlig richtig so.
Leinenfreiheit heißt halt größere Verantwortung und mehr Potenzial für Fehler auf allen Seiten. Für mich ist der Anspruch daher auch, dass ich sie erst gewähre, wenn ich mir sicher bin, dass ich auch in erhöhten Reizlagen auf den Hund einwirken kann bzw. es ein antrainiertes Verhalten dafür gibt. Aber Fehler können mir da trotzdem auch unterlaufen. In der Summe denke ich aber, dass das mit der vorhandenen Rechtslage gut abgefangen ist.
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Wenn der sich bedroht fühlt (was hier im Thread als quasi selbstverständlich postuliert wurde, wenn man sich neben dem/zum Hund runterbeugt)
Nö, meine Aussage war, dass es für den Hund eine bedrohliche Geste ist, wenn man sich ÜBER ihn beugt und diese Geste dann zu einer Reaktion des Hundes führen kann. Und dabei spielt es bei der Bewertung eben erstmal keine Rolle, dass die meisten Hunde bereits die Erfahrung gemacht haben, dass Menschen halt häufig zu blöd sind, das zu wissen und deswegen darauf nicht mehr reagieren.
Sich in 1-2m Abstand neben einem Hund die eigenen Schuhe zu richten, ist dagegen eine gänzlich andere Situation.
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Deshalb fand ich das in dem verlinkten Berufungsurteil spannend geschildert:
Zitat: web-archive, Linke s.o.
b) Das Landgericht hat im wesentlichen darauf abgestellt, für die Läufer seien die Hunde schon aus relativ weiter Entfernung zu sehen und es sei ihnen zumutbar gewesen, zum Beispiel einen Bogen zu laufen oder das Tempo zu verringern.
Das ist eine zutreffende Erwägung, denn gegenüber dem unberechenbaren tierischen Verhalten (vgl. BGHZ 67, 129), von dem jedermann weiß, und mit dem er zu rechnen hat, besteht die Sorgfaltspflicht, sich darauf einzustellen und Vorsicht walten zu lassen.Zitat Ende.
... unberechenbares tierisches Verhalten [ ... ] von dem jedermann weiß ... usw.
Ob das heute auch noch so gesehen wird im Streitfalle?
Aber wie geschrieben, der Vorfall ist aus 1999 und es ging 'nur' um stolpern, wenn auch mit nicht allzu geringen Folgen!
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