Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22

  • Flo788 Warum suchst du nach einem Kaufvertrag? Legt dieser nicht der Verkäufer vor?


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    Frage an alle Terraristiker/Ziervogelfreunde: Wo kauft ihr die Beleuchtung für eure Viecherl? Ich hab bislang immer bei Reptilienkosmos bestellt, aber der Shop scheint nicht mehr aktiv zu sein?

  • Ich würde als Käufer ja den kompletten 4. Abschnitt mit „Pflichten des Käufers“ streichen wollen, da sind ja selbst die üblichen Tierschutzvereins-Verträge weniger übergriffig.

  • Flo788 Warum suchst du nach einem Kaufvertrag? Legt dieser nicht der Verkäufer vor?


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    Frage an alle Terraristiker/Ziervogelfreunde: Wo kauft ihr die Beleuchtung für eure Viecherl? Ich hab bislang immer bei Reptilienkosmos bestellt, aber der Shop scheint nicht mehr aktiv zu sein?

    Ich suche keinen Vertrag, sondern Meinungen zum vorliegenden Vertrag, der mir vom Verkäufer vorgelegt wurde.


    Und danke schonmal für die ersten zugehörigen Kommentare

  • Ich suche keinen Vertrag, sondern Meinungen zum vorliegenden Vertrag, der mir vom Verkäufer vorgelegt wurde.

    aaah, Missverständnis.


    Hast du die Erlaubnis den Vertrag zu veröffentlichen?


    Ansonsten:

    4.1 Den letzten Satz find ich arg strikt. Je nachdem, wie viele und was für Anweisungen der Verkäufer gibt - hält sich der Verkäufer hier eh knapp, ist der Satz egal. Gibt der Verkäufer hier ausufernde Anweisungen, kann's blöd werden (weil man ja nicht zwangsweise alle Erziehungs- und Futteransichten mit dem Verkäufer teilt).


    4.4.1 Find ich richtig übergriffig.


    4.4.3 Ist kein ganz kleiner Eingriff in den Datenschutz.


    10. Gerichtsstandsvereinbarung muss man wissen, ob man das möchte. Gut, wenn du klagst, ist eh der Gerichtsstand des Verkäufers maßgeblich. Aber wenn der Verkäufer klagt, dann wäre dein Gerichtsstand maßgeblich. Jedenfalls, wenn das schweizerische Recht in dem Punkt wie das deutsche Recht ist.


    Für den Fall, dass du es nicht rausgelöscht hast, fehlt mir die salvatorische Klausel (Ist irgendein Punkt des Vertrages rechtlich ungültig, bleibt trotzdem der restliche Vertrag wirksam).

  • Keine Ahnung, wie die gesetzliche Sachmängelhaftung in der Schweiz geregelt ist, aber Punkt 5.3.1 - 5.3.3 dürfte in Deutschland unwirksam sein.

    Ich würde einen derartigen Knebelvertrag keinesfalls unterschreiben.

  • So einen Vertrag würde ich niemals unterschreiben und ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht, aber hier wäre der so mit Sicherheit auch rechtlich nicht haltbar.



    Bezüglich mit Verband verklebenden Wunden:

    Gibt imo nix besseres als Salbentüll. Am besten 2 Blätter leicht versetzt gelegt oder 1-2 Mal gefaltet.

  • Hast du keinen Rechtsschutz bei dem du das prüfen lassen kannst?

  • Mich wundert die Erwähnung von Tier im Recht, die sind eigentlich seriös. Ich würde mal dort nachfragen ob die tatsächlich Muster Beträge raus geben und was dort drin steht.

  • Mich wundert die Erwähnung von Tier im Recht, die sind eigentlich seriös. Ich würde mal dort nachfragen ob die tatsächlich Muster Beträge raus geben und was dort drin steht.

    Hab nachgeguckt, den kann man da genau so als Mustervertrag runterladen.


    Edit:


    Allerdings steht auf der Seite auch (fett markiertes war ich)


    Zitat

    Nach Vertragsschluss hat der Verkäufer in der Regel kein Recht mehr darauf mitzubestimmen, wie das Tier beim neuen Eigentümer gehalten wird. Bereut er im Nachhinein, das Tier an jemanden verkauft zu haben, der es seiner Auffassung nach schlecht hält, kann er es daher nicht einfach wieder zurücknehmen. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Nach den allgemeinen Regeln des Obligationenrechts (OR) ist eine Rückabwicklung lediglich dann möglich, wenn dies speziell vereinbart wurde oder wenn sich der Verkäufer auf einen sogenannten Grundlagenirrtum berufen kann. Von einem Grundlagenirrtum ist dann die Rede, wenn der Käufer den Vertrag bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht abgeschlossen hätte. Entscheidend für die Bejahung eines Grundlagenirrtums ist nicht, welche Bedeutung der Käufer dem vorgestellten Sachverhalt subjektiv beimisst sondern, ob es sich bei einer objektiven Betrachtung rechtfertigt, dass der Käufer den Vertrag bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht abgeschlossen hätte. Die Beweislast für das Vorliegen eines Grundlagenirrtums liegt bei der Person, die behauptet, sich beim Vertragsschluss geirrt zu haben. Dieser Beweis ist in der Praxis jedoch nicht leicht zu erbringen und es ist fraglich, ob ein Irrtum über die künftigen Haltungsbedingungen des Tieres schon als wesentlich einzustufen ist. Es empfiehlt sich daher, das Rücknahmerecht des Verkäufers ausdrücklich (und schriftlich) zu regeln. Da die Auffassungen von Käufer und Verkäufer über eine artgerechte Haltung nicht immer übereinstimmen, sollte im Kaufvertrag vorgesehen werden, dass der Verkäufer bei begründetem Verdacht auf schlechte Haltung verlangen kann, dass eine unabhängige Fachperson die Situation überprüft.

    Qeulle: https://www.tierimrecht.org/de…artgerecht-gehalten-wird/

  • Bezüglich Zugang: Es kommt wahnsinnig drauf an wer den legt. Weh tut es immer, ich spüre die leider auch permanent wenn die liegen (und kriege dafür meist Augenrollen vom jeweiligen medizinischen Personal).

    Armbeuge geht am besten, hält auch am längsten. Handrücken tut weh und ist meist nach 2, spätestens 4 Tagen dicht. Wenn das einer doof macht (viele. Sehr viele) kann ich danach die Hand für 1-5 Wochen nicht nutzen. Und wenn man mir nen Zugang legen will während ich sehr gestresst bin geht nur die Kindergröße. Es sei denn der legende Mensch ist Anästhesist, die sind da echt ne eigene Liga und wenns nach mir ginge hätte ich für alles was mit Nadeln zu tun hat nen Anästhesisten dafür. (Die bisher auch ausnahmslos alle fröhlich mein nervöses Geplapper ertragen haben und es toll finden wenn man die Geräte toll findet)

    Achja, Handgelenk geht nur wenn ich bewußtlos bin und bleibe. Sobald ich aufwache ist das Ding raus. Ist immer eine nervige Diskussion weil ein "Nein, auf keinen Fall." ja nie reicht und es sogar Mediziner gibt die selbst dann noch drüber diskutieren wollen wenn ich den (sehr traumatischen) Grund für meine Weigerung genannt habe.


    In Sachen Zugang bin ich inzwischen eine zickige Patientin, ich sage voraus was passiert und bestehe dann auch drauf das Zugänge früher gezogen werden, nervt die Leute im Krankenhaus immer mega aber ich reagiere auch auf die Pflaster, der Zugang ist eh schnell zu, aber die müssen das jedesmal erst prüfen und dann surprised Pikachu face, ist tatsächlich zu und unterm Pflaster isses rot und geschwollen, exakt so wie von mir vorher gesagt, ja wer hätte sowas denn ahnen können....

    1 Woche Krankenhausaufenthalt mit Zugang schwankt bei mir von Zugang insgesamt 2mal legen bis zu Zugang 4mal legen. Was für ein Spaß.... :muede:


    Das Krankenhaus in dem mein Sohn geboren wurde hab ich tatsächlich in erster Linie deswegen gewählt weil man mich beim Vorgespräch da sehr ernst nahm und ich völlig ohne Zugang gebären konnte.

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