Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22

  • Und bei einem 4 Jahre alten Auto ist es ja relativ unwahrscheinlich, dass es wirklich Mängel gibt. Wieviel hat er denn gelaufen?

    ... es mussten aber wegen gravierendem Lackschaden zwei Türen getauscht werden.

    Ist der als "unfallfrei" deklariert?

    Das würde mich stutzig machen, welche Türen waren es denn? Normal muss beim Lackschaden neu lackiert werden, und nicht ausgetauscht.

    Wenn es bereits bis aufs Blech geht, kann der Austausch mitunter günstiger sein als neu lackieren.

    Das bezweifle ich (ich würde mich wundern, wenn Skoda Ersatztüren direkt in der erforderlichen Farbe liefert, ganz besonders bei dieser eher exotischen Farbe).

  • es mussten aber wegen gravierendem Lackschaden

    Das würde mich stutzig machen, welche Türen waren es denn? Normal muss beim Lackschaden neu lackiert werden, und nicht ausgetauscht.

    Die Vorbesitzerin hat wohl beim Ausparken aus der Garage die Seitenwand mitgenommen, waren großflächige Lackschäden und eingedellt, da kam das Autohaus wohl wegen der Arbeitszeit, die hätte investiert werden müssen, Austausch günstiger. Hat der Verkäufer so gesagt. Austausch der Türen hat wohl ca 5000 Euro gekostet. Ausdellen, spachteln, schleifen und lackieren wäre wohl teurer geworden.

    Aber damit kenn ich mich nicht aus.

    Es waren beide Türen links oder rechts, das weiß ich nicht mehr.

    Ich hab auch keine Idee, ob man deshalb den Preis drücken kann, weil das ja eigentlich "besser" ist als ausbessern...?

  • ... es mussten aber wegen gravierendem Lackschaden zwei Türen getauscht werden.

    Ist der als "unfallfrei" deklariert?

    In der Anzeige schon, der Verkäufer meinte aber, das sei ein Fehler, denn eigentlich müsste da stehen "reparierter Unfallschaden" und er dürfe den nicht als unfallfrei verkaufen, deshalb war ihm das, wie man in Sachsen sagt, "übelst" wichtig, dass ich das weiß und das das auch in allen Verkaufspapieren und Gutachten festgehalten ist.

  • Ist der als "unfallfrei" deklariert?

    In der Anzeige schon, der Verkäufer meinte aber, das sei ein Fehler, denn eigentlich müsste da stehen "reparierter Unfallschaden" und er dürfe den nicht als unfallfrei verkaufen, deshalb war ihm das, wie man in Sachsen sagt, "übelst" wichtig, dass ich das weiß und das das auch in allen Verkaufspapieren und Gutachten festgehalten ist.

    Frag mal, ob du das Gutachten oder zumindest die Fotos vom Schaden bekommen kannst. edit: Es muss ein Gutachten geben, da Leasingfahrzeug.

    Das ist das Gegenteil von seriös, wenn sowas in einer Anzeige verschwiegen wird.

  • Ich hab so ein bisschen das Gefühl, dass Auto plus Verkäufer wird grad schlechter geredet als es ist. Er hat ja direkt gesagt, was Sache ist. In der Anzeige kann das ja auch versehentlich passiert sein :ka:

  • Das lässt mich auch ein wenig zweifeln.

    Wurde der Schaden in einer Vertragswerkstatt repariert? Anhand der FIN müsste man eigentlich ziemlich genau nachvollziehen können, was da los war?

  • In der Anzeige schon, der Verkäufer meinte aber, das sei ein Fehler, denn eigentlich müsste da stehen "reparierter Unfallschaden" und er dürfe den nicht als unfallfrei verkaufen, deshalb war ihm das, wie man in Sachsen sagt, "übelst" wichtig, dass ich das weiß und das das auch in allen Verkaufspapieren und Gutachten festgehalten ist.

    Frag mal, ob du das Gutachten oder zumindest die Fotos vom Schaden bekommen kannst.

    Das ist das Gegenteil von seriös, wenn sowas in einer Anzeige verschwiegen wird.

    am besten rufst du da mal an und gibst dich als mein Onkel aus.

    Voll die gute Idee! Ne?

    Also bei Mobile_de steht diese Definition:

    Zitat

    Beschädigt sind Fahrzeuge mit unrepariertem, erheblichem Schaden, z. B. durch Verkehrsunfall, Brand, Hagel, Wasser, Motor- oder Getriebeschaden. Nicht gemeint ist damit: 1.) normaler Verschleiß; 2.) Bagatellschäden; 3.) ein ehemals verunfalltes, inzwischen aber repariertes Fahrzeug. Weiterhin gilt ein Fahrzeug nur dann als unfallfrei, wenn es noch nie einen erheblichen Unfallschaden erlitten hat. Darunter versteht man alle Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen (z. B. Kratzer im Lack). Auch wenn der Schaden sachgerecht repariert wurde, gilt das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei. Mit 'Fahrtauglich' ist schließlich gemeint, dass das Fahrzeug technisch in der Lage ist zu fahren (kein Motorschaden o. Ä.). Dies bezieht sich nicht auf Aspekte der Verkehrssicherheit oder die sonstige Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs.

    das finde ich uneindeutig.

    Weil:

    "nicht gemeint ist (...) ein ehemals verunfalltes, inzwischen aber repariertes Fahrzeug"

    und

    "auch wenn der Schaden sachgerecht repariert wurde, gilt das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei"

    ...das widerspricht sich doch?

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