Unser Zuhause rollt - Der Camping & Hund Thread - Tour 2
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Aber wie soll man die beantworten?
Was magst du da nun hören? Ist jetzt nicht böse gemeint aber das wird dir keiner sagen können, weil es immer auf den Prüfer ankommt.
Gerade bei Wohnmobilzulassung kann es dir durchaus passieren, dass so etwas auch überprüft wird.
Da würde ich erstmal in der Werkstatt fragen ob die damit Erfahrungen haben und die Karre ansonsten bei einem Wohnmobilhändler zum TÜV bringen oder halt selbst zum TÜV fahren...
Ja das fürchte ich auch. Wenn es nur um ein festverbautes Kochfeld geht, würd ich mir wohl für die TÜV-Abnahme was überlegen, damit die das nicht beängeln.
Deswegen war ja auch die Frage, ob's wen anders interessiert und man das Kochfeld, für den TÜV, einfach wieder einbaut.
Das Kochfeld ist auf die Klappe geschraubt. Würde das, theoretisch, reichen, die Klappe ein zu hängen, Kochfeld ohne Funktion, oder wird auch die Funktion getestet.
Die Werkstatt selbst hat mit diesen Autos kaum Erfahrung.
Die haben die Autos zur Reparatur da, aber meistens Autos, wo Küchenzeilen verbaut sind.
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Hi
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Aber die eigentlichen Fragen magst du nicht so ganz beantworten.
Du hattest in deinem Ausgangspost vier Fragen, welche Antwort fehlte denn, die Frage zur Betriebserlaubnis?
"Aber, darf man die Klappe mit dem Kochfeld einfach ab bauen?" --> Du darfst abbauen, was du willst, dann entspricht das Auto aber nicht mehr den Voraussetzungen für SO KFZ Wohnmobil.
"Verliert das Auto dann seine Betriebserlaubnis? Weil, ohne das Kochfeld ist es ja kein Womo mehr." --> Ich denke, ja gem StVZO ("Sie [die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,")
Interessiert das überhaupt irgendwen? --> s. Glücksspiel Prüfer oben
Wenn das Auto zum TÜV muss, müsste dann das Kochfeld wieder rein? Oder ist denen das grundsätzlich egal, solange in den Papieren was anderes steht und der Wagen als solches zugelassen ist? --> Das Kochfeld muss immer drin sein, ob es in der Zwischenzeit jemand merkt, ist ebenfalls ein Glücksspiel.
Wenn du persönlichen Kontakt mit einem Prüfer hast und in einem ähnlichen Tonfall wie in deinen Posts hier zu diesem Thema auftrittst, wird dir die Karre vermutlich stillgelegt.
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Schwabbelbacke : es ist mEn tatsächlich so, daß die Prüfer da willkürlich sind.
Einigen wird es egal sein, anderen nicht.
Von daher wird dir niemand eine verbindliche Antwort geben können, der nicht gleichzeitig der "prüfende Prüfer" ist.
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Also mal Butter bei die Fische: solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, kann das Fahrzeug als WoMo betrieben werden.
Wenn nicht, dann halt nicht. Ist einfach so.
Wo kein Kläger, da kein Richter - sprich, wird das Kochfeld ausgebaut, ist es zwar kein WoMo mehr, aber solange in der Zeit bis zur nächsten HU nix passiert (Unfall, sonstige Überprüfung weil Verkehrskontrolle usw.) kann man damit natürlich so fahren - AUF EIGENES RISIKO.
Passiert doch etwas: Verliert man den Versicherungsschutz. Bekommt eine Anzeige (wegen Steuer- und Versicherungsbetruges). Wird nachversteuert. Das Fahrzeug stillgelegt.
Passiert nix, baut man das Kochfeld zur nächsten HU wieder ein, bekommt die Abnahme für zwei Jahre, und dann ..... siehe oben.
JA! So einfach ist das.
Und NEIN! Die Prüfer, egal ob Dekra, TüV Süd/Nord oder sonstiges, haben da KEINEN Ermessensspielraum.
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Mir wäre das zu riskant und würde da nichts dran verändern.
Ich bin aber grundsätzlich eher schissig mit sowas und hätte Sorge, dass doch ein blöder Umstand eintritt, dass mir das Auto sofort stillgelegt wird und ich dann doof irgendwo stehe mit Sack und pack.
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Mir wäre das zu riskant und würde da nichts dran verändern.
Ich bin aber grundsätzlich eher schissig mit sowas und hätte Sorge, dass doch ein blöder Umstand eintritt, dass mir das Auto sofort stillgelegt wird und ich dann doof irgendwo stehe mit Sack und pack.
Deswegen ja auch die Frage, ob es wen anders als den TÜV interessiert
Aber bis gerade war ja ausschließlich vom TÜV die Rede.
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Alles was relevant beim tüv ist, ist auch relevant im Straßenverkehr bzw. bei Verkehrskontrollen und ggf im Falle eines Unfalls bzgl Schuldfrage.
Manchmal kann man gar nicht so blöd denken, was passieren kann.
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Für mich ist halt ein nicht eingebautes Kochfeld nichts relevantes für den sicheren Betrieb eines Fahrzeugs.
Aber klar, irgendwo muss man Grenzen ziehen
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Mir wäre das zu riskant und würde da nichts dran verändern.
Ich bin aber grundsätzlich eher schissig mit sowas und hätte Sorge, dass doch ein blöder Umstand eintritt, dass mir das Auto sofort stillgelegt wird und ich dann doof irgendwo stehe mit Sack und pack.
Deswegen ja auch die Frage, ob es wen anders als den TÜV interessiert
Aber bis gerade war ja ausschließlich vom TÜV die Rede.
Interessieren KÖNNTE es Polizei, Zulassungsstelle, Prüforganisation, die eigene KFZ-Versicherung, die KFZ-Versicherung eines Unfallgegeners, Ordnungsämter und wahrscheinlich noch zig andere Parteien. WAHRSCHEINLICH (und das ist nur meine persönliche, subjektive Einschätzung die beliebig falsch sein kann) interessiert es niemanden, schon allein deshalb, weil du das Fahrzeug ja als Wohnmobil nutzt.
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Du kannst das Kochfeld ja auch ausbauen und das Fahrzeug als PKW ummelden.
Die WoMo-Zulassung ist an Bedingungen geknüpft. Das hat ja Steuerliche und Versicherungstechnische Gründe. Ich hab einiges gelesen, gerade bei Selbstausbauten. Die (Zulassungsstelle /TÜV/ DEKRA) sind da schon bei der Zulassung hinterher.
Ob die das Später noch so prüfen.
Ich gehöre auch zu Kategorie Schisser und würde es nicht tun. Bzw wenn es offiziell machen.
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