Unsere Hündin hat gebissen. Muss sie weg?

  • In NRW gibt es ja nur die schwammige Beschreibung "Person muss die nötige Reife haben um einen Hund zu führen", also wäre es theoretisch erlaubt, dass ein 12 jähriges Kind mit einem Hund spazieren geht? Wobei natürlich im Schadensfall sofort gesagt werden kann, dass es doch nicht die nötige Reife besaß.


    Versicherung steht auf einem anderen Blatt

    Genau da versagt die Logik. Ein 12 Jähriges Kind hat eben nicht die nötige Reife. Weder psychisch noch physisch.

    Auch nicht theoretisch.

  • Loeffel Da stimme ich dir ja völlig zu, käme auch nicht im Traum auf die Idee, meine Hunde in meiner Abwesenheit einem Kind in die Hand zu drücken. Alleine schon aus Sorge, dass es einen unschönen Fremdhundekontakt gibt.

    Aber in NRW steht da, dass die Erziehungsberechtigten das einschätzen müssen. Finde ich sehr offen und vage formuliert.

  • Garm

    an der Formulierung ist ja gar nichts falsch :-)

    Jeder Erziehungsberechtigte sollte einfach den Weitblick haben, keine Kinder in dem Alter alleine mit Hund rumlaufen zu lassen.

  • Ich wuerde mich bei sowas an Dingen wie z.B. der Strafmuendigkeit orientieren. Wer vom Alter her schuldunfaehig ist, weil er die Folgen seines Handels noch nicht (ganz) ueberblicken kann (das ist ja ganz grob die Begruendung), der kann mAn auch nicht reif genug usw. sein um mit einem Hund alleine loszuziehen und da alles gescheit bewerten usw. zu koennen.



    Und dann als Mod:

    Einbrecher und andere Szenarien sind gnadenlos OT und wurden dann auch lang genug besprochen ;)

  • Aber in NRW steht da, dass die Erziehungsberechtigten das einschätzen müssen. Finde ich sehr offen und vage formuliert.

    Laut 20/40-Regel geht das aber zumindest bei großen Hunden erst ab 18 Jahren und mit Sachkundennachweis.

  • Bei uns war die Regel ab 15/16 mit dem Hund alleine loszudürfen.


    Warum? Weil du in dem Alter schon am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürftest, sei es Mofa, Roller oder 125er und auch dafür schon eine gewisse Umsicht und Eignung haben musst Situationen zu erkennen/verhindern. So wurde das bei uns gehandhabt.

  • Aber in NRW steht da, dass die Erziehungsberechtigten das einschätzen müssen. Finde ich sehr offen und vage formuliert.

    Laut 20/40-Regel geht das aber zumindest bei großen Hunden erst ab 18 Jahren und mit Sachkundennachweis.

    Den braucht aber nicht jeder. Ich als Eigentümer muss die 20/40 Sachkunde haben und bin dafür verantwortlich, dass der Hund nur von Personen geführt wird, „die die notwendige Reife haben“. Nur bei Anlagehunden braucht jeder, der den Hund führt den Schein…

  • Genau da versagt die Logik. Ein 12 Jähriges Kind hat eben nicht die nötige Reife. Weder psychisch noch physisch.

    Auch nicht theoretisch.

    Ein 12-jähriges Kind kann durchaus die "physische Reife" haben. Das ist ja das schwierige, dass man sie dann überschätzt.

    Ich war mit 12 1,70m und hab alleine Ponys von der Wiese geholt. Da kräht leider erst ein Hahn nach, wenn etwas passiert.

  • Genau da versagt die Logik. Ein 12 Jähriges Kind hat eben nicht die nötige Reife. Weder psychisch noch physisch.

    Auch nicht theoretisch.

    Ein 12-jähriges Kind kann durchaus die "physische Reife" haben. Das ist ja das schwierige, dass man sie dann überschätzt.

    Ich war mit 12 1,70m und hab alleine Ponys von der Wiese geholt. Da kräht leider erst ein Hahn nach, wenn etwas passiert.

    Selbst wenn ein Kind mit 12 die physische Reife hätte, hängt es an der psychischen. Irgendein Ausschluss Kriterium gibt es immer.


    Und ja, es gibt vielleicht auch irgendwo auf der Welt hochbegabte Hundeflüsterer, die mit 12 Jahren 2 Meter groß und muskelbepackt sind und ohne mit der Wimper zu zucken einen Kangal in die Schranken weisen. Der darf dann den Hund führen.

  • Juli93

    Mir tut das Leid, was euch passiert und ich wünsche euch, daß es für alle Beteiligten so gut eben möglich ausgeht.

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