Hallo liebe Forenmitglieder,
Folgendes spielte sich heute bei mir ab:
Ich habe meine Hündin morgens zum Pinkeln raus gelassen und hinter den Gärten sind Gehwege, um zu den nächstgereihten Häusern zu kommen. Zwischen meinem Garten und dem Gehweg ist nur ein Maschemdrahtzaun.
Meine Hündin rannte zum Zaun und fing wie verrückt an zu bellen - ich hab leider nichts gesehen, aber dann auch den Nachbarhund gehört (der mit Herrchen nach Gassi an meinem Garten praktisch vorbei muss) mit dem sie sich nicht allzu gut versteht und habe meine Hündin dann direkt zurück gerufen.
2 Stunden später stand dann der Nachbar vor meiner Tür, ihr Hund hätte sich so erschreckt, dass er sich den Fuß umgeknickt hätte oder sowas. Das tat mir natürlich leid und ich meinte, dass ich besser aufpassen werde. Er meinte, wenn sie jetzt zum Tierarzt müssten, würde er sich nochmal melden - ok legitim, ich hab ja eine Haftpflicht. Also meinte ich, dass sie das gerne machen können.
Er meinte dann allerdings noch mein Hund wäre total aggressiv und der könne locker über den Zaun und ich meinte: ok, möchten Sie denn, dass ich einen höheren oder blickdichteren Zaun installiere? Ne, er würde mir eher mal den Besuch einer Hundeschule empfehlen und sie hätten ja schon Angst da lang zu gehen und das wäre ja wohl meine Sache dafür zu sorgen, dass mein Hund niemanden erschreckt… so ein aggressiver Hund… Blabla.
Nicht falsch verstehen: dass das für die Nachbarn nicht angenehm ist, kann ich 100% nachvollziehen und ich leine meine Hündin im Zweifelsfall auch einfach an (mache ich im Sommer sowieso, wenn wir länger draußen sind), aber mir da jetzt Vorwürfe zu machen/meinen Hund schlecht zu reden, halte ich nicht für sonderlich angemessen, zumal deren Hund letztens auf der Straße (!) unangeleint auf meine Hündin drauf ist…
Ich habe ihm gesagt, dass ich nicht mehr tun kann als mich zu entschuldigen und Vorkehrungen zu treffen. Und er sich natürlich melden kann, sollte jetzt Schaden entstanden sein.
Nun scheinen die Gemüter ja sehr erhitzt auf deren Seite… muss ich mir da rechtlich Sorgen machen? Ich habe zur Rechtslage, ob ein Hund am Zaun bellen „darf“ oder nicht, nichts gefunden (außer es wäre Ruhestörung, was bei uns nicht der Fall ist).