Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20

  • Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

    Mein Bruder hat meiner Schwester und mir vor einigen Jahren eine "Generalvollmacht" erteilt (falls ihm etwas passiert) welche auch notariell beglaubigt wurde. Also wir sind berechtigt, alles was ihn betrifft und auch seine Finanziellen Geschichten für ihn zu regeln. Ich weiß noch mir wurde leicht schlecht, als ich das Schreiben vom Notar kam und ich lesen konnte was ich so alles mit meinem Bruder "anstellen" dürfte.

    Nun hat er jedoch vor einiger Zeit eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus dem Internet ausgefüllt und darin eine gute Freundin von ihm eingetragen.

    Welche Papiere würde jetzt im Falle eines Falles gelten? Die notariell beglaubigten oder die danach erstellen nicht beglaubigten Formulare?

    Beide. Ihr braucht eine Ausfertigung (nicht mit einer Kopie oder Abschrift zu verwechseln!) zum Handeln, die Bevollmächtige der formlosen GVO das Original.

    Ob ein Bevollmächtigter im Zweifelsfall das Recht hat, eine andere Vollmacht zu widerrufen, ergibt sich oft aus den Vollmachten selbst. Aber Handeln in Vertretung (abhängig natürlich davon, ob es Wirksamkeitseinschränkungen bzw. Grenzen für die Vertretungsbefugnis in der Vollmacht gibt) darf jeder Bevollmächtigte bei Vorlage und ein Vollmachtgeber darf letztlich so viele Vollmachten erteilen wie er will. Sinnvoll ist es natürlich nicht unbedingt.

    Für bestimmte Grundstücksangelegenheiten bedarf es einer notariellen oder notariell bzw. behördlich unterschriftsbestätigten GVO. Ansonsten gibts da keinen „Rang“ der Vollmachten.

    Ich beschäftige mich beruflich damit, kannst mich gerne mehr dazu fragen.

  • Ergänzung: Man kann in den Vollmachten selbst aber festlegen, in welcher Reihenfolge die Bevollmächtigten handeln dürfen, wwnns quasi darum geht, einen „Backup“ zu haben. Geht im Innenverhältnis (Vollmachtgeber/Bevollmächtigte), dann müssen die das unter sich klären, als auch im Außenverhältnis (dann sind die jeweiligen Vertragspartner, denen der Bevollmächtigte Aufträge gibt, auch gehalten, das zu prüfen. Macht die Vollmacht sicherer, aber unkomfortabler bis dahin, dass sie schlimmstenfalls nicht mehr nutzbar ist. Deshalb werden solche Regelungen heutzutags üblicherweise nicht fürs Außenverhältnis getroffen).

  • Warum sagen so viele Menschen

    "Fleich" und nicht "Fleisch"

    z.b.

    Da gibt's noch so nen paar Worte bei denen mir das auffällt zwischendurch....

    Ist das son Berlin, Brandenburg Dialekt oder son Hipster Ding?

    Ich hatte einen hessischen Dozenten, der das SCH nicht aussprach.

    Der nannte mich halt Frau "Viecher" (so klang es bei ihm) und dann sagte er auch noch Kemie und Kina.

    Aaaaaaaargh...

    Schrecklich, sowas.

  • Welche Papiere würde jetzt im Falle eines Falles gelten? Die notariell beglaubigten oder die danach erstellen nicht beglaubigten Formulare?

    Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, gibt es verschiedene Bereiche, in denen gehandelt werden muss.

    Beispiele: Gesundheitsfürsorge (alles, was mit Medikation, Behandlungen, Ärzten etc. zu tun hat). Vermögenssorge (alles, was mit Geld zu tun hat. Also z.B. Pflegegeld, Krankengeld, Rente, bis hin zu laufenden Verträgen und Bankgeschäften.) Ämter/ Behörden/ (Sozial-)Versicherungen (von Steuererklärung über weitere Anträge bei Kranken- Pflegeversicherung bis hin zur Haftpflicht), Postangelegenheiten usw. usf.

    Die Patientenverfügung deckt ausschließlich den Bereich Gesundheitsfürsorge hab. Heißt, dass der Bevollmächtigte Auskunft von den Ärzten bekommt, ihn zu seinem Willen bezüglich Behandlungen/ Eingriffen befragt, für ihn entscheidet, wenn der Bevollmächtigte nicht mehr entscheiden kann, Aufklärungsgespräche mit den Ärzten führen muss etc.

    Hier gilt immer die jeweils aktuellste Verfügung.

    Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht bedeuten, dass jemand in sämtlichen vorgenannten Bereichen bevollmächtigt ist. Also Gesundheitsfürsorge + der ganze Rest.

    Zu klären wäre jetzt, ob er die gute Freundin zusätzlich zu den oder anstelle der bisherigen Bevollmächtigten eingesetzt hat.

    Daraus ergibt sich dann, ob ihr jeder einzeln handeln könnt, oder ob die neue Vollmacht die alten ersetzen soll.

    Problematisch wird das Ganze bei Bankgeschäften. Banken wollen regelmäßig notarielle Vollmachten haben und geben sich meiner Erfahrung nach mit Vorsorgevollmachten nicht zufrieden. Wenn es da zu Unstimmigkeiten mit der Freundin kommt, kann es passieren, dass das Betreuungsgericht eingeschaltet wird und die Freundin dann per Beschluss durch das zuständige Amtsgericht eingesetzt wird. Widerruf Eurer Vollmachten inklusiv.

    Es wäre sinnvoll, wenn Dein Bruder da eine klare Linie reinbringt.

  • Warum sagen so viele Menschen

    "Fleich" und nicht "Fleisch"

    z.b.

    Da gibt's noch so nen paar Worte bei denen mir das auffällt zwischendurch....

    Ist das son Berlin, Brandenburg Dialekt oder son Hipster Ding?

    Also ich komme aus dem Vogtland, wo bei vielen Worten aus einem "ch" ein "sch" gemacht wird. Und wenn jemand, der sonst mit starkem Dialekt geredet hat, versucht hat, ordentlich und hochdeutsch zu reden, ist dann oft sowas wie "Tich" dabei heraus gekommen. Ich nehme mal an, dass die dann teils gar nicht mehr wussten, wie das Wort richtig heißt und dass es durchaus auch Worte gibt, die tatsächlich mit "sch" ausgesprochen werden xD

  • Tststs, das heisst ja auch Kemie und Kina :rolling_on_the_floor_laughing:

    https://derzwiebel.wordpress.com/2020/07/28/che…-fuer-ein-wort/

  • und dann sagte er auch noch Kemie und Kina.

    So ein Ding, das wir Schweizer an euch eurer Sprache ja sowieso nicht verstehen. ☝️:grinning_face_with_smiling_eyes:

    Spoiler anzeigen

    Mit der Aussage hätte ichvermutlich vorsichtiger sein müssen, da das bestimmt auf Gegenseitigkeit beruht! :rolling_on_the_floor_laughing:

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