Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20

  • Habt ihr fixe Lohnstufen?

    Dann würde eh klar sein wo du etwa eingeordnet wirst.


    Den genauen Betrag fänd ich eher speziell zu fragen. Nicht frech, aber ob sich da schon jmd überhaupt Gedanken gemacht hat :ka: .

  • Haben wir. Aber für diesen Abschluss gibt es noch keine Entgeltstufe. Die wird dann geschaffen werden müssen.


    Und ja, ich hoffe, dass sich da jemand Gedanken macht.


    Das Stipendium haben sie mir ja nicht nur für mich gegeben, sondern damit sie ihre Pläne verwirklichen können, weil die gesetzliche Vorgabe ist, dass da ein Masterabschluss drauf sitzen muss.

  • Wenn mein Hund Schäden an meiner Mietwohnung anrichtet. Wem muss ich das melden? Der Versicherung vom Hund oder der von meiner Hausrat?

    Hausratversicherung deckt meines Wissens nur Katzen ab, wenn überhaupt. Manchmal zahlt die Hundehalterhaftpflicht, da musst du ins Kleingedruckte kucken. Oft muss man aus eigener Tasche selber zahlen, weils über die Versicherung nicht abgedeckt ist.

    Mist..

  • Aber für diesen Abschluss gibt es noch keine Entgeltstufe

    Ihr habt sonst niemanden mit Masters Schluss oder gleichwertiger Fähigkeitsstufe in den Lohnstufen?

    OK.


    Naja ansonsten verlang mal was, was du denkst was gerecht wäre :D . Vielleicht sagt einer einfach mal "OK"

  • Hab ich gestern grad zufällig bemerkt - einer meiner Jungs (sind ja schwarz) ist am Kinn grau - bzw. er hatte von Anfang an ein paar Stichelhaare da, aber jetzt ist die Fläche "über Nacht" deutlich größer geworden... Maaaaannn, die sind erst 5.......

    Grau werden ist ein Zeichen von Weisheit, nicht von Alter :klugscheisser:

    Da ist ein Schreibfehler. :klugscheisser: Weißheit ≠ Weisheit


    Meine Dina z.B. hat viel Weißheit. Weisheit dagegen... :pfeif: |)

  • Absolut angemessen (Männer würden wahrscheinlich die Frage nicht mal verstehen, selbstverständlich klärt man das).

  • Was meinst du mit Ausbildungsrückersatz?

    Also es ist aufgelistet, was die Ausbildung kostet und was ich bei Abbruch zu zahlen habe (wobei das rechtlich anzufechten ist).

    Ansonsten gibt's gar nix zurück.

    Du verpflichtest dich für eine bestimmte Zeit nach Beendigung der Ausbildung für ein Dienstverhältnis, für sagen wir 3 Jahre. Nach 2 Jahren kündigt du aber und wechselst zu einer anderen Firma. Dann kann der erste Dienstgeber (unter gewissen rechtlichen Grundlagen) eine Kostenrückerstattung oder Teilrückerstattung deiner Ausbildungskosten von dir einfordern (in Ö heisst das Ausbildungskostenrückersatz).

    Sowas ist nach neusten Gerichtsurteilen in Deutschland ganz schwer durchzusetzen, da die freie Berufswahl ein zu hohes Gut ist. Also es hängt noch von einigen anderen Faktoren ab, aber es kann auch gut sein dass so ein Verpflichtungsvertrag grundsätzlich nichtig ist.


    Zur eigentlichen Frage, ich glaub das kann man schon gut fragen! So ein unverfängliches "wie werde ich denn dann eigentlich gehaltstechnisch nach dem Studium eingeordnet?"

  • Sowas ist nach neusten Gerichtsurteilen in Deutschland ganz schwer durchzusetzen, da die freie Berufswahl ein zu hohes Gut ist. Also es hängt noch von einigen anderen Faktoren ab, aber es kann auch gut sein dass so ein Verpflichtungsvertrag grundsätzlich nichtig ist.

    :face_screaming_in_fear: Echt?

    Was gibt Arbeitsgebern den dann nen Anreiz überhaupt noch sehr teure Weiterbildungen zu zahlen? Ernstgemeinte Frage?


    Ich meine, dass man es nicht verbieten kann ist klar. Aber ich kenne es auch so, dass man eben die Ausbildungskosten anteilig zurück erstatten muss (teilweise Zahlen einen ja sogar neue Arbeitgeber aus).

  • Sowas ist nach neusten Gerichtsurteilen in Deutschland ganz schwer durchzusetzen, da die freie Berufswahl ein zu hohes Gut ist. Also es hängt noch von einigen anderen Faktoren ab, aber es kann auch gut sein dass so ein Verpflichtungsvertrag grundsätzlich nichtig ist.

    :face_screaming_in_fear: Echt?

    Was gibt Arbeitsgebern den dann nen Anreiz überhaupt noch sehr teure Weiterbildungen zu zahlen? Ernstgemeinte Frage?


    Ich meine, dass man es nicht verbieten kann ist klar. Aber ich kenne es auch so, dass man eben die Ausbildungskosten anteilig zurück erstatten muss (teilweise Zahlen einen ja sogar neue Arbeitgeber aus).

    Es gibt da zB noch die Unterscheidung, ob die AUsbildung/Fortbildung/Studium direkt zur Arbeit beiträgt, oder nicht. Wenn ich jetzt zum Spaß noch nebenher Philosophie studieren will und meinen Arbeitsgeber überrede mir das zu bezahlen ist es was anderes, als wenn ich jetzt zum Beispiel eine Fortbildung zur Intensivkrankenschwester mache, und dann als Intensivkrankenschwester arbeite. Dann ist das Interesse ja genauso beim Arbeitgeber. Es gibt zum Beispiel auch Fälle, in denen mir bestimmte teuere Fortbildungen NUR für die bestimmte Arbeit helfen, nicht allgemein, in solchen Fällen ist es dann ganz klar.

    Aber auch in dem hier geschilderten Fall geht es ja darum, dass eine Stelle mit einem Masterabschluss besetzt werden MUSS, den ansonsten niemand hat, also sehe ich hier zB auch klares Arbeitgeberinteresse. In solchen Konstellationen hat man da heutzutage schlechte Chancen, als Arbeitgeber gerichtlich Bindung an den Arbeitspaltz bzw Rückzahlungen durchzukriegen.

  • Sowas ist nach neusten Gerichtsurteilen in Deutschland ganz schwer durchzusetzen, da die freie Berufswahl ein zu hohes Gut ist. Also es hängt noch von einigen anderen Faktoren ab, aber es kann auch gut sein dass so ein Verpflichtungsvertrag grundsätzlich nichtig ist.

    :face_screaming_in_fear: Echt?

    Was gibt Arbeitsgebern den dann nen Anreiz überhaupt noch sehr teure Weiterbildungen zu zahlen? Ernstgemeinte Frage?


    Ich meine, dass man es nicht verbieten kann ist klar. Aber ich kenne es auch so, dass man eben die Ausbildungskosten anteilig zurück erstatten muss (teilweise Zahlen einen ja sogar neue Arbeitgeber aus).

    Ich komme aus einer Branche (vielleicht auch Generation), in der Arbeitgeber viel dafür tun müssen, die Mitarbeitenden zu halten. Ohne die richtigen Rahmenbedingungen geht man eben zum nächsten Laden.


    Ich kann mir persönlich auch nicht vorstellen, dass dem Arbeitgeber eine vertragliche Bindung viel bringt. Was bringt mir ein:e Angestellte:r, die oder der nur da ist, weil ersie vertraglich gezwungen ist? Wenn sich jemand nicht grundsätzlich wohl fühlt und dort keine Zukunft sieht, wird er sich doch niemals so einbringen, dass es die Firma richtig nach vorne bringt?


    Gerade, wenn ich eine Zukunft in der Firma sehe, werde ich eine gezahlte Weiterbildung dazu nutzen, mich besser dort einzubringen. win-win-Situation. Risiko ist dabei, natürlich.

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