Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20

  • Hab ich gestern grad zufällig bemerkt - einer meiner Jungs (sind ja schwarz) ist am Kinn grau - bzw. er hatte von Anfang an ein paar Stichelhaare da, aber jetzt ist die Fläche "über Nacht" deutlich größer geworden... Maaaaannn, die sind erst 5.......

  • Hab ich gestern grad zufällig bemerkt - einer meiner Jungs (sind ja schwarz) ist am Kinn grau - bzw. er hatte von Anfang an ein paar Stichelhaare da, aber jetzt ist die Fläche "über Nacht" deutlich größer geworden... Maaaaannn, die sind erst 5.......

    Grau werden ist ein Zeichen von Weisheit, nicht von Alter :klugscheisser:

  • Wenn es sich anbietet und begründet ist (ich möchte das wissen, um mich in puncto Lebenshaltungskosten schon einmal orientieren zu können), fände ich es nicht frech.

  • Fändet ihr es frech, nach dem ersten Semester beim wie-läufts-Gespräch zu fragen, wie die Gehaltseinstufung nach dem Studium aussieht?


    Also info: eine ähnliche Stelle gibt es bis dato noch nicht zum Vergleichen.

    Ich fände es sogar angemessen, vor dem Studium bzw. vor Vertragsunterzeichnung danach zu fragen bzw. stellt sich die Frage, ob das Gehalt nicht ohnehin im Vertrag festgesetzt wird. Immerhin sollte da ja auch der Ausbildungskostenrückersatz betragsmäßig fixiert werden.

  • Fändet ihr es frech, nach dem ersten Semester beim wie-läufts-Gespräch zu fragen, wie die Gehaltseinstufung nach dem Studium aussieht?


    Also info: eine ähnliche Stelle gibt es bis dato noch nicht zum Vergleichen.

    Ich fände es sogar angemessen, vor dem Studium bzw. vor Vertragsunterzeichnung danach zu fragen bzw. stellt sich die Frage, ob das Gehalt nicht ohnehin im Vertrag festgesetzt wird. Immerhin sollte da ja auch der Ausbildungskostenrückersatz betragsmäßig fixiert werden.

    Was meinst du mit Ausbildungsrückersatz?

    Also es ist aufgelistet, was die Ausbildung kostet und was ich bei Abbruch zu zahlen habe (wobei das rechtlich anzufechten ist).

    Ansonsten gibt's gar nix zurück.

  • Was meinst du mit Ausbildungsrückersatz?

    Also es ist aufgelistet, was die Ausbildung kostet und was ich bei Abbruch zu zahlen habe (wobei das rechtlich anzufechten ist).

    Ansonsten gibt's gar nix zurück.

    Du verpflichtest dich für eine bestimmte Zeit nach Beendigung der Ausbildung für ein Dienstverhältnis, für sagen wir 3 Jahre. Nach 2 Jahren kündigt du aber und wechselst zu einer anderen Firma. Dann kann der erste Dienstgeber (unter gewissen rechtlichen Grundlagen) eine Kostenrückerstattung oder Teilrückerstattung deiner Ausbildungskosten von dir einfordern (in Ö heisst das Ausbildungskostenrückersatz).

  • Wenn mein Hund Schäden an meiner Mietwohnung anrichtet. Wem muss ich das melden? Der Versicherung vom Hund oder der von meiner Hausrat?

    Hausratversicherung deckt meines Wissens nur Katzen ab, wenn überhaupt. Manchmal zahlt die Hundehalterhaftpflicht, da musst du ins Kleingedruckte kucken. Oft muss man aus eigener Tasche selber zahlen, weils über die Versicherung nicht abgedeckt ist.

  • Wenn mein Hund Schäden an meiner Mietwohnung anrichtet. Wem muss ich das melden? Der Versicherung vom Hund oder der von meiner Hausrat?

    Hausratversicherung deckt meines Wissens nur Katzen ab, wenn überhaupt. Manchmal zahlt die Hundehalterhaftpflicht, da musst du ins Kleingedruckte kucken. Oft muss man aus eigener Tasche selber zahlen, weils über die Versicherung nicht abgedeckt ist.

    Wir haben bei unserer Haushaltsversicherung automatisch zwei Hunde ohne Mehrkosten inkludiert. Wir mussten nur Name, Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer bekannt geben. Hängt glaub ich sehr von der Versicherung ab.

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