Dürfen wir "gefährlichen" Hund aus finanziellen und ethischen Gründen einschläfern?

  • Hier scheint mir ein paar Puzzlestückchen fürs Gesamtbild zu fehlen. Macht nix, müsst Ihr hier nicht schreiben, aber Euer Anwalt sollte alles wissen. Wenn ich es recht verstehe: Ihr habt einen eingestuften Hund mit entsprechenden Auflagen aus dem Tierschutz übernommen. Ihr wart Euch dessen bewusst, dass der Hund eingestuft ist und die Übernahme daher auch von vorneherein erst einmal befristet gestattet war. Dafür habt Ihr für ihn eine vorläufige Haltungsgenehmigung bekommen. In dieser Zeit musstet Ihr erbringen: Sachkunde, Wesenstest bzw. Verhaltensgutachten, Nachweis über den Besuch einer Hundeschule.


    Die entsprechenden Nachweise konntet Ihr erbringen, ist das richtig? Nichtsdestotrotz wurde bei der Prüfung, ob die befristete Haltungserlaubnis in eine Unbefristete gewandelt werden kann, entschieden, dass die für das Führen eines erwiesenermaßen gefährlichen Hunds erforderliche hohe Zuverlässigkeit von Euch nicht erbracht werden kann. Was (wie Du schreibst) möglicherweise damit etwas zu tun haben könnte, dass Ihr wegen des Verhaltens Eures Hunds an der Leine eine Nachbarin schon mehrfach Beschwerde beim Veterinäramt eingelegt hat. Entsprechend gabs jetzt die Auflage, den Hund entweder wieder abzugeben oder auf eigene Kosten zuverlässig gesichert unterzubringen. Das ist sehr traurig und kommt auch nicht oft vor. Dieses Risiko geht man leider trotzdem ein, wenn man einen als gefährlich eingestuften Hund übernimmt, das ist erstmal „auf Probe.“


    Wieso jetzt der Hund eingeschläfert werden sollte, weil entschieden wurde, dass Ihr ihn nicht sicher führen könnt, erschließt sich mir nicht. Nach dem was Du schilderst, habt Ihr auch keine Grundlage dafür, das zu verlangen. Üblicherweise ist diese Möglichkeit bei der Übernahme eines gefährlichen Hunds aus dem Tierschutz mitbedacht und das vermittelnde Tierheim nimmt den Hund wieder zurück. Habt Ihr das Tierheim überhaupt schon kontaktiert? Was sagt den der Übergabe ertrag dazu?


    Wenn Ihr den Hund behalten möchtet, dann schaltet einen Anwalt ein. Der kann Akteneinsicht verlangen und Euch weitergehend beraten. Wenn Ihr schon annehmt, dass Beschwerden gegen Euch aus der Nachbarschaft eine Rolle spielen, dann schadet es sicher nicht, weiterhin stark an dem Grund für diese Beschwerden zu arbeiten. Und dabei auch zu reflektieren, wie begründet oder zumindest verständlich die Angst und Sorge Eurer Nachbarin ist, die zu den Beschwerden veranlasst hat, das kann hier ja keiner beurteilen. Sagt und schreibt da aber nix zu, ohne erstmal mit einem Anwalt darüber gesprochen zu haben.


    Und wenns unterm Strich nicht so aussieht, als sei der Platz bei Euch für den Hund das Richtige: Es kann sich trotzdem ein Platz finden. Du hast ja nicht geschrieben, warum er eingestuft wurde. Aber ich hab ein paar Hunde erlebt, die erst im zweiten Anlauf das richtige Zuhause gefunden haben.


  • In Kürze: euch wurde die Haltegenehmigung entzogen (-> Anwalt) nicht dem Hund die Lebensberechtigung.


    Dieser Euphemismus „lieber bei uns friedlich einschlafen…“ macht mich ehrlich gesagt ein bisschen sauer. Dazu besteht überhaupt keine Veranlassung. Wenn es anwaltlich beraten auch nicht klappt, gebt den Hund an das vermittelnde Tierheim zurück.

  • Die Frage ist halt leider, ob das vernittelnde Tierheim den eingestuften und offensichtlich schwer vermittelbaren Hund überhaupt zurücknimmt. Wenn die sich weigern, das Eigentum wieder zu übernehmen, steht die TE eben dumm da: selber galten ist verboten, das Tierheim verlangt dann hohe Unterbringungskosten und einen als gefährlich eingestuften, verhaltensauffälligen Hund vermittelt man nicht innerhalb der gesetzten Frist.

    Mein Weg wäre auch RA Weidemann, Widerspruch und Akteneinsicht. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine unbefristete Haltergenehmigung per Akte schon ausgeschlossen ist und das Tierheim das wusste, stehen die Chancen wahrscheinlich gut, dass es den Hund zurücknehmen muss.

  • Ja. Wobei ich das so zumindest nicht aus eigener Erfahrung kenne, bei den Tierheimen hier im Umkreis bestand die Möglichkeit zur Rückgabe des vom Tierheim vermittelnden Hunds. Aber auszuschließen ist es natürlich nicht, ein Tierheim kann nicht zur Übernahme eines Abgabehunds gezwungen werden.


    Bei der kostenpflichtigen Variante bliebe der Hund Euer Eigentum, ich denke, darauf zielt das Schreiben ab.

  • Zum Thema einschläfern:

    Das geht bei einem gesunden Hund nur, wenn der von einem (oder mehreren) amtlich anerkannten Gutachtern als derart gefährlich eingestuft wurde, dass klar ist, dass Einschläferung das einzig "humane" für diesen Hund und sein Umfeld ist. Sprich: der Hund ist so kaputt, dass alles Training nichts helfen wird, zB weil der Hund völlig grundlos explodiert und keine Trigger erkennbar sind.


    Aber auch dann muss der Fall noch vor eine spezielle Kommission, soweit ich weiß. Erst wenn der finale Beschluss feststeht, dass der Hund aufgrund seiner unhändelbaren Aggression/Gefährlichkeit eingeschläfert werden kann/darf/sollte, wird der (Amts)Tierarzt das auch so durchführen.


    Also nein, von heute auf morgen ist "Lieber einschläfern als Tierheim" nicht möglich.


    Weiterführende Infos dazu: https://www.der-tieranwalt.de/…richt%20in%20M%C3%BCnster.

  • Ich versteh den zeitlichen Ablauf nicht.

    Wenn Ihr den Hund im Dezember übernommen habt und die vorläufige Genehmigung für 6 Monate galt, dann war die Zeit ja im Juni/Juli rum.

    Wir haben bald wieder Dezember - was ist denn in der Zwischenzeit passiert?

    Dass eine ein- (oder mehr)malige Meldung von Nachbarn allein ausreicht, die Haltungserlaubnis zu entziehen, fällt mir schwer vorzustellen, wenn Ihr alle Auflagen erfüllt und die erforderlichen Kenntnisse mitbringt.


    Ist das eigentlich üblich, einen Hund mit Auflagen an jemanden zu vermitteln, der dann erst nach der Übernahme innerhalb von 6 Monaten alles vorweisen muss? o.O Ich hab gedacht, dass man erst die Bedingungen erfüllt und dann den Hund bekommt.

  • Man kann ja zusammen mit dem Hund nicht überprüft werden, wenn man den Hund nicht bei sich hat.

    Daher muss man schon zusammen leben und trainieren und dann die Tests durchlaufen.

  • Man kann ja zusammen mit dem Hund nicht überprüft werden, wenn man den Hund nicht bei sich hat.

    Daher muss man schon zusammen leben und trainieren und dann die Tests durchlaufen.

    Ja, aber so "Grundkenntnisse" braucht man doch vorher schon, oder? (Führungszeugnis, Sachkunde, Hundeführerschein, ...) Und irgendwie dachte ich, dass man den Wesenstest und alles andere, was mit dem Hund zusammen passieren muss, dann in geschütztem Rahmen geschieht. Okay, ich bin furchtbar naiv ...

    Wobei ... den Wesenstest kann Hund doch auch ohne entsprechenden Halter ablegen oder? Ob der Hund auf bestimmte Reize reagiert, kann man ja auch so testen?

  • Gutachter sind da mWn nicht immer noetig und eine Kommission wird mWn nur dann befragt, wenn es um einen Hund geht, der einem TH gehoert.

    Ich weiss von mehreren Hunden (ich kenne bzw. kannte diese Hunde) die ohne Gutachtereinschaetzung etc. eingeschlaefert wurden. Sowohl auf Anordnung, als auch 'einfach so', teilweise noch vor irgendeiner Einstufung.

    Aber...alle diese Hunde waren 1. in Privathand und 2. gab es mit all diesen Hunden massive Vorfaelle!



    Aber ich kann mich nur wieder wiederholen - fuer so einem Fall wie hier gibt es Anwaelte. Also Fachanwaelte. Und genau so jemanden sollte man befragen. Nicht die Leute in einem Forum..

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