Dürfen wir "gefährlichen" Hund aus finanziellen und ethischen Gründen einschläfern?

  • Hallo,

    ich bin aus traurigem Anlass hier. Wir hatten im Dezember einen Hund aus dem Tierheim übernommen. Er hat eine Gefährlichkeitseinstufung. Wir hatten eine vorläufige Haltegenehmigung, mussten innerhalb von 6 Monaten diverse Auflagen erfüllen wie Hundeführerschein, Wesenstest, Hundeschule, Gutachten, etc. Haben wir alles gemacht. Lief auch alles soweit gut. Gibt schlimmere Hunde würde ich sagen. Unser Antrag auf eine weitere Haltegenehmigung wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass nach Aktenlage entschieden wurde, dass unser Hund nicht sicher in der Öffentlichkeit geführt werden kann.

    Jetzt wurde uns eine Frist gesetzt bis der wir unseren Hund abgeben oder kostenpflichtig im Tierheim unterbringen sollen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf knapp 600 Euro im Monat. Mein Mann und ich sind uns einig, dass wir unseren Hund nicht im Tierheim unterbringen werden. Einerseits weil wir ihm das nicht antun wollen und andererseits können wir uns das beim besten Willen auch einfach nicht leisten. Wir müssten dann das Auto verkaufen und zumindest einer von uns käme nicht mehr zur Arbeit. Das geht einfach nicht. Eine Abgabe schließe ich auch aus. Er saß vorher 2,5 Jahre im Tierheim und jetzt haben wir eine Frist von 3 Wochen ihn an jemanden abzugeben der bis dahin gewisse Voraussetzungen erfüllen und vorweisen muss. Das halte ich nun für ausgeschlossen, dass sich das jemand antut.


    Schweren Herzens haben wir uns dazu entschlossen, dass es für alle das Beste ist, wenn er zuhause friedlich einschlafen darf. Aber ist das rechtlich überhaupt so einfach? Er ist noch nicht so alt, es könnten also durchaus bis zu 50.000 Euro an Tierheimkosten auf uns zu kommen. Vom Leid unseres Hundes einmal abgesehen. Und auch ich könnte damit nicht leben.


    Kann uns jemand näheres dazu sagen? Ich will jetzt noch nicht beim Tierarzt anrufen, aber ewig kann ich das leider nicht vor mir herschieben....


    Lieben Gruß E.

  • Puh, eine Antwort auf Deine Fragen kann ich Dir nicht geben, aber es macht mich sprachlos, traurig und wütend zugleich, was in Deutschland in Sachen Tierhaltung abgeht.

    Hoffe, Du bekommst brauchbare Antworten.

    Etwas anderes als meine gedrückten Daumen kann ich Dir leider nicht anbieten und hoffe, der Hund darf bei Euch bleiben


    Es tut mir sehr leid

  • nach Aktenlage entschieden wurde, dass unser Hund nicht sicher in der Öffentlichkeit geführt werden kann.

    Wie kann das sein, wenn ihr euch an alle Auflagen gehalten habt und es keine weiteren Vorfälle gab? Wie ist denn die Aktenlage?

  • Mir fehlen gerade die Worte zu so einer Situation!

    Ich bin echt sprachlos und musste den Text zweimal lesen.

    Warum wurde denn ohne Vorkommnisse abgelehnt?

    Ich kann das alles irgendwie nicht nachvollziehen.

    Ist denn etwas vorgefallen?

    Wenn nein- wie ist das möglich?!

    Ich würde mir hier rechtlichen Beistand holen bzw. mich gründlich bei einem Anwalt informieren.

  • Anwalt wurde ja schon genannt.


    Was sagt denn das Tierheim, welches den Hund vermittelt hat? Gab es da Absprachen, der Hund wurde ja schon als gefährlich vermittelt.

  • Märchen:

    Das wissen wir ja nicht wie die Aktenlage aussieht. Man darf uns ja aus "Datenschutzgründen" die Akte nicht aushändigen.


    Gina23:

    Da steht halt, dass die Unterlagen geprüft wurden und man anhand des Gutachtens, Zeugenaussagen uns des Vorfalls weswegen er als gefährlich eingestuft wurde nach Aktenlage entschieden hat, dass unser Hund von uns nicht gefahrlos in der Öffentlichkeit geführt werden kann, weswegen uns die weitere Haltung verwehrt wird. Die Zeugenaussagen kommen garantiert von unserer Nachbarin. Die hat uns in der Zeit mehrmals angeschwärzt beim Veterinäramt, weil unser Hund bei Hundebegegnungen ein ziemliches Theater macht. Da regt sie sich immer drüber auf.


    RafiLe1985:

    Also Widerspruch wollten wir von einer Anwältin einlegen lassen, die hat da sicherlich mehr Ahnung was man dazu schreiben soll.


    LUKE13:

    Mit dem Tierheim gab es keinerlei Absprachen. Er wurde uns allerdings auch als viel unkomplizierter vermittelt als er es eigentlich ist. Es hieß er könne problemlos alleine bleiben, dabei bleibt er auch heute nicht mal 30min alleine ohne alles voll zu pinkeln. Und das Problem, dass er stark aggressiv auf Artgenossen reagiert wurde leider auch mit viel Training kein Stück besser.

  • Das wissen wir ja nicht wie die Aktenlage aussieht. Man darf uns ja aus "Datenschutzgründen" die Akte nicht aushändigen.

    Was für ein Quatsch. Datenschutz von wem? Ihr seit doch die Eigentümer von Hund, ihr habt das Recht auf Akteneinsicht.

    Besorgt euch euch einen Anwalt.

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