Hallo,
ich bin aus traurigem Anlass hier. Wir hatten im Dezember einen Hund aus dem Tierheim übernommen. Er hat eine Gefährlichkeitseinstufung. Wir hatten eine vorläufige Haltegenehmigung, mussten innerhalb von 6 Monaten diverse Auflagen erfüllen wie Hundeführerschein, Wesenstest, Hundeschule, Gutachten, etc. Haben wir alles gemacht. Lief auch alles soweit gut. Gibt schlimmere Hunde würde ich sagen. Unser Antrag auf eine weitere Haltegenehmigung wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass nach Aktenlage entschieden wurde, dass unser Hund nicht sicher in der Öffentlichkeit geführt werden kann.
Jetzt wurde uns eine Frist gesetzt bis der wir unseren Hund abgeben oder kostenpflichtig im Tierheim unterbringen sollen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf knapp 600 Euro im Monat. Mein Mann und ich sind uns einig, dass wir unseren Hund nicht im Tierheim unterbringen werden. Einerseits weil wir ihm das nicht antun wollen und andererseits können wir uns das beim besten Willen auch einfach nicht leisten. Wir müssten dann das Auto verkaufen und zumindest einer von uns käme nicht mehr zur Arbeit. Das geht einfach nicht. Eine Abgabe schließe ich auch aus. Er saß vorher 2,5 Jahre im Tierheim und jetzt haben wir eine Frist von 3 Wochen ihn an jemanden abzugeben der bis dahin gewisse Voraussetzungen erfüllen und vorweisen muss. Das halte ich nun für ausgeschlossen, dass sich das jemand antut.
Schweren Herzens haben wir uns dazu entschlossen, dass es für alle das Beste ist, wenn er zuhause friedlich einschlafen darf. Aber ist das rechtlich überhaupt so einfach? Er ist noch nicht so alt, es könnten also durchaus bis zu 50.000 Euro an Tierheimkosten auf uns zu kommen. Vom Leid unseres Hundes einmal abgesehen. Und auch ich könnte damit nicht leben.
Kann uns jemand näheres dazu sagen? Ich will jetzt noch nicht beim Tierarzt anrufen, aber ewig kann ich das leider nicht vor mir herschieben....
Lieben Gruß E.