Tierschutzgesetz vs. Vibrissen kürzen

  • 2) Die aktuelle Rechtslage ist einfach so, dass Vibrissen als Sinnesorgan einzustufen sind.

    Kannst du mir bitte dieses Gesetz vorlegen?


    Und jetzt sag bitte nicht TSchG §6 oder TSchHV §10, da steht nirgendwo, dass Vibrissen kürzen strafbar ist.

  • Und mir ein überzeugendes Instrumentarium fehlt, meine Beobachtung und angenommene Kenntnis anhand erwiesener objektiv erhobener Fakten zu überprüfen. Außer diesem „Sie werden schon ihren Sinn haben …“ Was nicht nur in sich unbefriedigend ist, sondern auch keinerlei Aufschluss darüber liefert, wie dieser angenommene „Sinn“ im Vergleich zu anderen wichtigen Anforderungen zu gewichten ist.

    Was ein wirklich sehr, sehr überzeugendes Argument ist, wenn man berücksichtigt, daß auch alle anderen Caniden Vibrissen haben. Wären sie nutzlos/überflüssig, wären sie evolutionstechnisch längst nicht mehr existent. Und wenn sie bei Füchsen, Wölfen, Bären, Schakalen, Hyänen, Mardern, Robben, also allen anderen hundeartigen vorhanden sind, wird Canis Lupus familiaris wohl kaum die einzige Spezies innerhalb der Familie sein, bei der sie keine Funktion erfüllen, die Wahrscheinlichkeit dafür ist bei der Sachlage doch sehr, sehr, sehr gering, da braucht man nicht mal mit Katzen, Mäusen o. ä. zu argumentieren. Es braucht deshalb auch keine Studie, die belegt, daß sie bei Hunden eine Funktion haben, sondern wenn eine, die belegt, daß sie keine Funktion erfüllen.

    Ich weiß, will man hier nicht hören/lesen.

  • Die Frage, die ich mir nach den ganzen (still mitgelesenen) Seiten stelle, ist:

    Muss man erst beweisen, dass ein Sinnesorgan genutzt wird, bevor man verbietet, es zu entfernen?

    Oder muss man erst beweisen, dass ein Sinnesorgan nicht genutzt wird, bevor man erlaubt, es zu entfernen?


    Auf den ersten Seiten war mein Gedanke eigentlich noch, dass das Verbot übertrieben ist. Aber wenn ich jetzt so drüber nachdenke und mir die beiden Fragen oben stelle... Es fühlt sich für mich gerade nicht richtig an, ein Entfernen zu erlauben, wenn das Thema einfach noch nicht erforscht ist.


    Dass das ganze im Vergleich zu brachyzephalen Rassen zB absurd wirkt verstehe ich sofort. Aber dass dort nicht genug passiert kann ja nicht heißen, dass das Verbot hier auch automatisch falsch ist.


    Wenn es medizinisch notwendig ist, die Vibrissen zu kürzen, sollte das natürlich weiter erlaubt bleiben. Aber ist es ja auch, oder? Es sind ja auch Amputationen mit medizinischer Indikation erlaubt.

  • Muss man erst beweisen, dass ein Sinnesorgan genutzt wird, bevor man verbietet, es zu entfernen?

    Aber das ist doch der Knackpunkt.
    Es wird nichts entfernt. Dieses "Sinnesorgan" fällt regelmäßig von selbst aus.
    Die Diskussion ist doch nicht, darf ich meinem Hund alle Vibrissen rausrupfen und veröden?

    Ich kann mir vorstellen das am Ende festgelegt werden muss, was ist das Sinnensorgan? Die Wurzel oder das tote Haar, das weiter leitet?

  • Bei Krallen stellt sich keiner diese Fragen. Die darf jeder kürzen obwohl das Risiko hoch ist das Leben zu verletzen.

    Wie hier ja auch nur "natürlich" die wachsen zu lassen.

  • gibt es Studien am wolf oder anderen Caniden?

    Nein mWn (habe aber ehrlich gesagt keine Zeit für eine wirklich umfassende Recherche). Es gibt übrigens auch keine Studien dazu, dass Wölfe ihre Beine zum Laufen benutzen. Dass Hamster mit ihren Augen sehen. Oder dass Eichen Photosynthese betreiben. So funktioniert Wissenschaft nicht. Absolute Grundlagen werden, so es keine Anhaltspunkte für etwas anderes gibt, nicht für jede Art einzeln in Studien untersucht. Das würde auch niemand finanzieren. Es muss deutliche Hinweise darauf geben, dass es bei einer Art GANZ ANDERS ist als bei allen anderen Arten mit demselben Sinnesorgan, damit es sich lohnt, so etwas zu finanzieren, mehrere Jahre Arbeit hineinzustecken und damit man es dann auch publiziert bekommt.

  • 2) Die aktuelle Rechtslage ist einfach so, dass Vibrissen als Sinnesorgan einzustufen sind.

    Kannst du mir bitte dieses Gesetz vorlegen?


    Und jetzt sag bitte nicht TSchG §6 oder TSchHV §10, da steht nirgendwo, dass Vibrissen kürzen strafbar ist.


    Doch, genau die.


    Das ist die rechtliche Grundlage, auf die sich bis jetzt alle Gerichte beziehen.


    Tierschutzgesetz § 6

    Zitat

    Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.


    Vibrisse - gleich Sinnesorgan. Ist nur vollständig, wenn alles dran ist.




    TierschutzhundeVO

    § 10 Ausstellungsverbot

    Zitat

    Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, 1.bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
    2.bei denen erblich bedingt a)Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
    b)mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
    c)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
    d)die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

    Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis




    Wer legt denn fest was ein Organ, oder ein Körperteil ist? Natürlich ist eine Vibrisse ein Körperteil oder ein Organ. Was denn sonst?


    Ich saug mir das ja nicht aus den Fingern, das ist nun mal die aktuelle Gesetzeslage und so interpretieren und legen es die Richter aktuell eben aus. Finde ich auch übertrieben, aber ich entscheide das doch nicht.



    :ka:

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