Hundekäfig / Box - Ja oder Nein?
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Das ist ja alles noch recht neu und wird dann wohl künftig durch entsprechende Urteile in der Auslegung interpretiert werden.
Ich bin bei dem Thema aber auch nur verwirrter, je mehr ich versuche zu recherchieren.
Es ist nicht neu, es wurde nur mit der neuen Hundeverordnung konkretisiert. Gerichtsurteile bzgl. z.B. einer zeitweisen Haltung im Kofferraum über 3-4 Std. gab es schon vor über 10 Jahren.
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Das ist ja alles noch recht neu und wird dann wohl künftig durch entsprechende Urteile in der Auslegung interpretiert werden.
Ich bin bei dem Thema aber auch nur verwirrter, je mehr ich versuche zu recherchieren.
Es ist nicht neu, es wurde nur mit der neuen Hundeverordnung konkretisiert. Gerichtsurteile bzgl. z.B. einer zeitweisen Haltung im Kofferraum über 3-4 Std. gab es schon vor über 10 Jahren.
Interessant. Ist es dann verboten, den Hund ca. 3 Stunden im Kofferraum zu "parken"? Ich gehe dabei von Belüftung des Autos und moderaten Temperaturen aus.
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Wobei der Kofferraum ja kein Wohnraum wäre?
Und auch ein Bürogebäude ist mWn kein Wohnraum?
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Es ist nicht neu, es wurde nur mit der neuen Hundeverordnung konkretisiert. Gerichtsurteile bzgl. z.B. einer zeitweisen Haltung im Kofferraum über 3-4 Std. gab es schon vor über 10 Jahren.
Interessant. Ist es dann verboten, den Hund ca. 3 Stunden im Kofferraum zu "parken"? Ich gehe dabei von Belüftung des Autos und moderaten Temperaturen aus.
Das ist mWn aktuell ein ziemlich aktuelles Thema und wird auf Hundesportveranstaltungen aktuell ziemlich verschieden umgesetzt von den Veterinären..
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Es ist nicht neu, es wurde nur mit der neuen Hundeverordnung konkretisiert. Gerichtsurteile bzgl. z.B. einer zeitweisen Haltung im Kofferraum über 3-4 Std. gab es schon vor über 10 Jahren.
Interessant. Ist es dann verboten, den Hund ca. 3 Stunden im Kofferraum zu "parken"? Ich gehe dabei von Belüftung des Autos und moderaten Temperaturen aus.
Dieses Gericht hatte damals zu beurteilen, ob eine Unterbringung von 3-4 Std an (ich weiß es nicht mehr genau) ca. 3 Tagen die Woche gegen die Hundehalterverordnung verstößt und hat dies mit dem Hinweis auf eine "Haltung" bejaht. Ich hatte das Urteil damals mit Aktenzeichen hier gepostet. Ist aber gelöscht worden, da es keine Onlinequelle gab. Das AZ habe ich heute leider nicht mehr.
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Interessant. Ist es dann verboten, den Hund ca. 3 Stunden im Kofferraum zu "parken"? Ich gehe dabei von Belüftung des Autos und moderaten Temperaturen aus.
Dieses Gericht hatte damals zu beurteilen, eine Unterbringung von 3-4 Std an (ich weiß es nicht mehr genau) ca. 3 Tagen die Woche gegen die Hundehalterverordnung verstößt und hat dies mit dem Hinweis auf eine "Haltung" bejaht. Ich hatte das Urteil damals mit Aktenzeichen hier gepostet. Ist aber gelöscht worden, da es keine Onlinequelle gab. Das AZ habe ich heute leider nicht mehr.
Ich denke ich weiß um welches Urteil es sich handelt.
Da ging es darum, dass der Hund während der Arbeitszeit im Auto warten musste, weil er nicht alleine bleiben konnte.
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Interessant. Ist es dann verboten, den Hund ca. 3 Stunden im Kofferraum zu "parken"? Ich gehe dabei von Belüftung des Autos und moderaten Temperaturen aus.
Dieses Gericht hatte damals zu beurteilen, ob eine Unterbringung von 3-4 Std an (ich weiß es nicht mehr genau) ca. 3 Tagen die Woche gegen die Hundehalterverordnung verstößt und hat dies mit dem Hinweis auf eine "Haltung" bejaht. Ich hatte das Urteil damals mit Aktenzeichen hier gepostet. Ist aber gelöscht worden, da es keine Onlinequelle gab. Das AZ habe ich heute leider nicht mehr.
Okay. Da war dann wahrscheinlich die Regelmässigkeit entscheidend.
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Interessant. Ist es dann verboten, den Hund ca. 3 Stunden im Kofferraum zu "parken"? Ich gehe dabei von Belüftung des Autos und moderaten Temperaturen aus.
Dieses Gericht hatte damals zu beurteilen, ob eine Unterbringung von 3-4 Std an (ich weiß es nicht mehr genau) ca. 3 Tagen die Woche gegen die Hundehalterverordnung verstößt und hat dies mit dem Hinweis auf eine "Haltung" bejaht. Ich hatte das Urteil damals mit Aktenzeichen hier gepostet. Ist aber gelöscht worden, da es keine Onlinequelle gab. Das AZ habe ich heute leider nicht mehr.
Was man alles doch noch so findet, wenn man etwas sucht.
Da haben wir das Urteil (Heutzutage sogar mit Onlinequelle):
Hessischer VGH, Beschluss vom 19.08.2008 - 8 UZ 2673/07 - openJur -
Ich überlege jetzt gerade ganz praktisch: Das in meiner Wohnung als Kinderzimmer ausgewiesene Zimmer gehört schon zu den eher klein bemessenen, wie es bei 50er-Jahre-Bauten oft der Fall ist. Davon sind nun die Wände auch noch mit Möbeln zugestellt. Der Restraum ergibt ganz gewisslich keine 6qm, wäre aber für ein Kind durchaus zugelassen, auch zum Schlafen. Allerdings dürfte ich einen Hund dort nicht nachts schlafen lassen, wenn ich das jetzt hier richtig verfolgt habe? Irgendwie finde ich diesen Gedanken komisch.
(Wobei, um das noch mal zu betonen: Ich würde dort kein Kind einpferchen wollen, und mein Hund schläft eh bei mir. Aber so rein theoretisch gedacht?)
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Ich überlege jetzt gerade ganz praktisch: Das in meiner Wohnung als Kinderzimmer ausgewiesene Zimmer gehört schon zu den eher klein bemessenen, wie es bei 50er-Jahre-Bauten oft der Fall ist. Davon sind nun die Wände auch noch mit Möbeln zugestellt. Der Restraum ergibt ganz gewisslich keine 6qm, wäre aber für ein Kind durchaus zugelassen, auch zum Schlafen. Allerdings dürfte ich einen Hund dort nicht nachts schlafen lassen, wenn ich das jetzt hier richtig verfolgt habe? Irgendwie finde ich diesen Gedanken komisch.
(Wobei, um das noch mal zu betonen: Ich würde dort kein Kind einpferchen wollen, und mein Hund schläft eh bei mir. Aber so rein theoretisch gedacht?)
Sperrst du deine Kinder ein?
Solange der Hund sich in Räumlichkeiten aufhält, in denen du auch lebst, gibt es ohnehin keine Mindestmaße. Wo der Mensch wohnen kann, darf es der Hund auch. Wenn du das Zimmer aber z.B. zum Hundezimmer/Innenzwinger machst, klar, dann gelten die Mindestmaße.
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