BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • Ist nicht ganz der richtige Thread hier, aber es gibt sicher genug Menschen hier, die genau das beantworten können: Ich bin bei der OP von Enya in der Uniklinik in Gießen vorher gefragt worden (und musste das unmißverständlich formulieren), ob ich Reanimationsmaßnahmen möchte. Also, falls es Komplikationen gibt, der Hund einen Atemstillstand hat, etwas in der Richtung.
    Ich war völlig perplex, bin eigentlich davon ausgegangen, es wird dann eh alles getan, um den Hund zu retten. Aber der Chirurg erklärte mir, dass Enya halt kein Mensch sei und damit mein Eigentum und ich dem zustimmen muss vorab, sonst dürfte er im Prinzip nur tun, wofür er beauftragt wurde im Rahmen der OP und zumindest keine Reanimationsversuche / den Hund "künstlich" am Leben erhalten machen (weiß die genaue Formulierung nicht mehr).
    In dem Moment habe ich nur gesagt: ja, natürlich, retten Sie Enya!!
    Jetzt im Nachhinein: beim Menschen hat man ja eine gewisse Verpflichtung als Arzt, zu versuchen, ihn zu retten. Und nur für Extremfälle dann die Patientenverfügung. Beim Hund nicht. Beim Menschen denk ich mir schon, das ist Segen und Fluch zugleich. Und einfach eine ethische Sache, dass kein Arzt da (unterschiedlich) entscheiden darf. Beim Hund bin ich froh genug, man darf ihn ab Zeitpunkt X sterben lassen.

    Meine eigentliche Frage: Kennt ihr das? Musstet ihr das auch schon so formulieren? Stuft ihr das dann ab, so bis hierhin ja, dann nicht mehr?

    Keine Ahnung, ob es mehr Sinn macht, das als eigenes Thema auszulagern :???:

  • hmm so ähnlich hatte ich es mal:
    Als meine Hündin mal mit schwer verletzter Speiseröhre in der Klinik behandelt wurde sah es so aus als würde die Speiseröhre brechen können. Da musste ich vorher entscheiden ob die Ärzte sie, wenn das eintritt, versuchen sollen zu retten (in ihrem Fall hätte das Rippen brechen und am Herzen vorbei versuchen die Speiseröhre zu stabilisieren bedeutet, war ne blöde Stelle und ist ein mini Hund) oder ob sie sie dann aus der Narkose nicht mehr aufwachen lassen sollen.

    Ich hatte mich für zweiteres entschieden (trat aber nicht ein).

  • Ja ich musste es bei Fou 2x angebem. Beide Male als sie stationaer in der Klinik bleiben musste. 1x hab ich zugestimmt, 1x nicht. Es waren beide Male keine OPs, aber ihr gings einfach sehr sehr schlecht.

    Bei Itsys OP Anfang des Jahres wurde ebenfalls gefragt.

    Ich denke in der Klinik ist das mittlerweile Standard auf dem Bogen, den man ausfuellen muss.

  • Ich habe auch mal wieder was:

    Lahmheitsuntersuchung, CT mit Kontrastmittel, Inhalationsnarkose mit Überwachung, Feststellen einer Entzündung am Ellenbogengelenk und Behandeln dieser mit Cortisoninjektion, dazu noch ein neues HD-Röntgenbild: 1131,90 €


    Edit: Sowas wurde ich bisher noch nicht gefragt, hatte aber auch noch keine schweren OP's mit den Hunden.

  • Meine eigentliche Frage: Kennt ihr das? Musstet ihr das auch schon so formulieren? Stuft ihr das dann ab, so bis hierhin ja, dann nicht mehr?

    Ich müsste bei uns in der Praxis mal auf den OP Bogen schauen den die Besitzer vorab unterschreiben müssen. Also Einverständniserklärung, Risiken usw. Ich glaube aber nicht das dort sowas drauf steht. Wenn ein Tier in Narkose Atemstillstand hat wird versucht es zu reanimieren. Kenne ich zumindest nur so.

  • Ist nicht ganz der richtige Thread hier, aber es gibt sicher genug Menschen hier, die genau das beantworten können: Ich bin bei der OP von Enya in der Uniklinik in Gießen vorher gefragt worden (und musste das unmißverständlich formulieren), ob ich Reanimationsmaßnahmen möchte. Also, falls es Komplikationen gibt, der Hund einen Atemstillstand hat, etwas in der Richtung.
    Ich war völlig perplex, bin eigentlich davon ausgegangen, es wird dann eh alles getan, um den Hund zu retten. Aber der Chirurg erklärte mir, dass Enya halt kein Mensch sei und damit mein Eigentum und ich dem zustimmen muss vorab, sonst dürfte er im Prinzip nur tun, wofür er beauftragt wurde im Rahmen der OP und zumindest keine Reanimationsversuche / den Hund "künstlich" am Leben erhalten machen (weiß die genaue Formulierung nicht mehr).
    In dem Moment habe ich nur gesagt: ja, natürlich, retten Sie Enya!!
    Jetzt im Nachhinein: beim Menschen hat man ja eine gewisse Verpflichtung als Arzt, zu versuchen, ihn zu retten. Und nur für Extremfälle dann die Patientenverfügung. Beim Hund nicht. Beim Menschen denk ich mir schon, das ist Segen und Fluch zugleich. Und einfach eine ethische Sache, dass kein Arzt da (unterschiedlich) entscheiden darf. Beim Hund bin ich froh genug, man darf ihn ab Zeitpunkt X sterben lassen.

    Meine eigentliche Frage: Kennt ihr das? Musstet ihr das auch schon so formulieren? Stuft ihr das dann ab, so bis hierhin ja, dann nicht mehr?

    Keine Ahnung, ob es mehr Sinn macht, das als eigenes Thema auszulagern :???:

    Bei der Kastra musst ich vorher einen OP Fragebogen ausfüllen und da war so ne ähnliche Frage dabei, ob sie auch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit mir Maßnahmen machen dürfen, die plötzlich unvorhergesehen notwendig sind.

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