BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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Und hier sieht man dann, dass sich lokal die Kammern auch alle nicht einig sind. Es gibt TÄK, die sagen, dass IMMER eine allgemeine Untersuchung erfolgt und abgerechnet werden muß, zu denen gehört unter anderem Hamburg. In NDS hingegen ist es ok, wenn man eine kurze Kontrolle eines bereits untersuchten Organs wiederholt, dass man dann auch genau das nur noch berechnet... den Part finde ich (als Tierarzt) immer noch echt anstrengend.....
In dem Fall ist es eine Folgeuntersuchung. Vielleicht deshalb?
Es wurde auch keine Allgemeinuntersuchung gemacht, wollte ich noch Mal anfügen. (Was für mich in diesem Fall völlig okay ist.)
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Ich bin Hamburgerin und bei Folgeuntersuchungen wird bei uns auch längst nicht immer die AU berechnet.
Bis sowas mal gemeldet wird.
Mag sein, ist aber nicht mein Problem wenn nicht korrekt abgerechnet wird. Ich beschwere mich ja nicht über korrekte Rechnungsposten
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Bis sowas mal gemeldet wird.
Mag sein, ist aber nicht mein Problem wenn nicht korrekt abgerechnet wird. Ich beschwere mich ja nicht über korrekte Rechnungsposten
Natürlich nicht
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In dem Fall ist es eine Folgeuntersuchung. Vielleicht deshalb?
Folgeuntersuchungen haben ihren eigenen (etwas günstigeren) Punkt in der GOT.
Statt „Allgemeine Untersuchung mit/ohne Beratung Hund“ (GOT 16/21) dann eben „Folgeuntersuchung mit Beratung Hund“ (GOT 34). Aber abgerechnet werden müsste es wohl eigentlich immer.
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Statt „Allgemeine Untersuchung mit/ohne Beratung Hund“ (GOT 16/21) dann eben „Folgeuntersuchung mit Beratung Hund“ (GOT 34). Aber abgerechnet werden müsste es wohl eigentlich immer.
Und genau DAS sehen die Kammern eben durchaus unterschiedlich :)
Mir ging es auch ausdrücklich nicht darum, hier anzuprangern, dass jemand falsch abrechnet, denn je nachdem, in welcher Kammer die Rechnung entstanden ist, ist das SO auch vollkommen ok. Das ist ja, was mich daran so nervt. (wenn es wirklich nur eine extrem kurze Kontrolle ist, ist es für mich auch ok, das günstiger abzurechnen, als wenn man viele Dinge macht, oder eben eine Untersuchung macht, die allgemeine und eingehende Untersuchung beinhaltet.)
Ich bin Hamburgerin und bei Folgeuntersuchungen wird bei uns auch längst nicht immer die AU berechnet.
Bis sowas mal gemeldet wird.
Eben darum sollten die Kammern sich da einig sein. Dann wären jegliche Meldungen dieser Art hinfällig. Und ich finde es vollkommen legitim, wenn etwas kurzes, was auch noch eine Kontrolle ist, dann auch mal (ja nicht immer) günstiger abgerechnet wird. Aber solange es wichtiger ist, dass solche Dinge gemeldet werden (könnten), solange wird es halt da eine einheitliche Vorgehensweise geben. Schon weil der einzelne Tierarzt schön blöd wäre, sich da zu erkundigen, weil er sich damit ja ggf. sogar selber an den Pranger stellt...
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Mir ging es auch ausdrücklich nicht darum, hier anzuprangern, dass jemand falsch abrechnet
Ich meinem Fall kann ich sagen, dass die Abrechnung korrekt ist.
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Mir ging es auch ausdrücklich nicht darum, hier anzuprangern, dass jemand falsch abrechnet
Ich meinem Fall kann ich sagen, dass die Abrechnung korrekt ist.
Weißt du, ob das bei der zuständigen TÄK so schriftlich festgehalten ist?
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Und hier sieht man dann, dass sich lokal die Kammern auch alle nicht einig sind. Es gibt TÄK, die sagen, dass IMMER eine allgemeine Untersuchung erfolgt und abgerechnet werden muß, zu denen gehört unter anderem Hamburg. In NDS hingegen ist es ok, wenn man eine kurze Kontrolle eines bereits untersuchten Organs wiederholt, dass man dann auch genau das nur noch berechnet... den Part finde ich (als Tierarzt) immer noch echt anstrengend.....
Bin mir grad gar nicht mehr sicher ob ich es richtig verstanden habe. Mal angenommen man geht bei euch zum TA aufgrund einer Ohrentzündung. Dieser berechnet eine Allgemeine Untersuchung und eine eingehende Untersuchung der Ohren. Nun geht man ne Woche später wieder hin. Dann wird eine Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall + eine eingehende Untersuchung der Ohren berechnet? Meintest du das damit? Und in anderen Bundesländern wird da teilweise beim Kontrolltermin nur die eingehende Untersuchung berechnet?
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Und hier sieht man dann, dass sich lokal die Kammern auch alle nicht einig sind. Es gibt TÄK, die sagen, dass IMMER eine allgemeine Untersuchung erfolgt und abgerechnet werden muß, zu denen gehört unter anderem Hamburg. In NDS hingegen ist es ok, wenn man eine kurze Kontrolle eines bereits untersuchten Organs wiederholt, dass man dann auch genau das nur noch berechnet... den Part finde ich (als Tierarzt) immer noch echt anstrengend.....
Aber wenn beim Folgetermin keine allgemeine Untersuchung mehr stattfindet (weil unnötig), muss die trotzdem berechnet werden?
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Bin mir grad gar nicht mehr sicher ob ich es richtig verstanden habe. Mal angenommen man geht bei euch zum TA aufgrund einer Ohrentzündung. Dieser berechnet eine Allgemeine Untersuchung und eine eingehende Untersuchung der Ohren. Nun geht man ne Woche später wieder hin. Dann wird eine Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall + eine eingehende Untersuchung der Ohren berechnet? Meintest du das damit? Und in anderen Bundesländern wird da teilweise beim Kontrolltermin nur die eingehende Untersuchung berechnet?
Nein - Kontrolltermin findet statt, es wird noch mal ein kurzer Blick auf die Ohren geworfen, die sind abgeheilt, Patient innerhalb von drei Minuten wieder aus der Behandlung raus, Tierarzt berechnet nur eine eingehende Untersuchung, keine Folgeuntersuchung, weil die eingehende günstiger ist, und so extrem kurz durchgeführt wurde.
Mir ging es auch ausdrücklich nicht darum, hier anzuprangern, dass jemand falsch abrechnet
Ich meinem Fall kann ich sagen, dass die Abrechnung korrekt ist.
Genauso haben wir es auch gehandhabt, bis uns mitgeteilt wurde, dass unsere Kammer das anders sieht, und Praxen, die es dennoch so halten, angezeigt werden können. Fragt man in den umliegenden Bundesländern, dann ist es dort wieder ok.... und für mich ist es absolut einleuchtend, dass es so abgerechnet wird. Es geht ja nicht darum, alles zu unterbieten, sondern, einer sehr kurzen Kontrolle Rechnung zu tragen.
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