BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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Sehr, sehr eingehende Untersuchung
beim Dermatologen. Insgesamt waren wir 1Std. im Behandlungsraum, mit zwei(!) Ärzten. Einen Dermatologen und eine TÄ die gerade die Zusatzausbildung zur Dermatologin macht.Woah waren die genau. Alle vier Pfoten Abstrich gemacht, beide Ohren, den Hund eingehend auf links gedreht.
Dermatologische Allgemeinuntersuchung
Eingehende Anamneseerhebung
Dermatologische eingehende Untersuchung
Tupferprobenentnahme
Zytologische Untersuchung, einfärben, mikroskopische Untersuchung
2x Easotic Ohrentropfen (weil ein Ohr nur leicht entzündet ist und das andere richtig übel, möchte der TA das wir mit zwei verschiedenen Ohrtropfen-Einheiten rangehen, damit es zu keiner Schmierübertragung kommt. Links und rechts ganz klar voneinander getrennt gekennzeichnet)
Tris-NAC Spüllösung
315,65 brutto
(davon 71,88€ Medikamente)
Finde ich absolut angemessen.
Es kommen noch externe Laborkosten auf uns zu. Ca. 60€-80€, und die Kosten für eine Kotprobe, die wir aber bei unserem Haustierarzt machen lassen können um nicht extra zum Dermatologen fahren zu müssen.
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
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Herzultraschall kostet bei uns noch etwa so viel wie vor der GOT. Mir hatten auch 2 TÄe bestätigt das es da keine großen Anpassungen gab. Liegt hier so zwischen 180 und 200 Euro im Schnitt.
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Wir zahlen für Herzultraschall auch 195€ davor waren es 160€
Heute:
Kastrationschip 6 Monate neu
Test ob Tränennasenkanal frei ist
Augentropfen
179€
Analdrüsen ausleeren
Anschauen Intimbereich
30 St. galliprant
56€
Ich liebe die Preise da, große Praxis mit CT,MRT und allem und trotzdem günstig, ich bin aber vermutlich auch einfach geschädigt weil unsere vorherige Ta so unfassbar teuer war (da wären wir beim Chip alleine bei 180€ gewesen). -
Euthanasie im Notdienst: 95,41€
Es war unserer Tierärztin eine Herzensangelegenheit, dass sie ihn mit auf die letzte Reise schicken durfte. Sie hat alles im 1fachen Satz ohne Notdienstgebühr abgerechnet. Ich könnte nicht dankbarer für diese Praxis sein!
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Gestern….Kotzender Hund im Notdienst
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen. Yoshi wurde untersucht….Bauch etc. mit Stethoskop abgehört, Fieber gemessen, etc. Spritze gegen Übelkeit und Magenschoner mitbekommen
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Gestern….Kotzender Hund im Notdienst
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen. Yoshi wurde untersucht….Bauch etc. mit Stethoskop abgehört, Fieber gemessen, etc. Spritze gegen Übelkeit und Magenschoner mitbekommen
Gute Besserung!
Dazu aber mal ne Frage an die TÄe hier falls jemand lust hat das zu beantworten. Andere dürfen natürlich auch falls sie es wissen

Wie kommt es das hier nicht mindestens im 2 fachen Satz abgerechnet wurde? Ist doch Pflicht und da gibts ja eigentlich keinen Spielraum bei privaten Hundehaltern oder? Interessiert mich einfach ob es da doch irgendwelche Schlupflöcher gibt.
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Die Notdienstgebühr wurde hier ja angewendet.
Im Übrigen:
Gehe ich mit 2 Tieren zum Notdienst, wird die Notdienstgebühr trotzdem nur einmal abgerechnet.
Hier finde ich nur dass der zweifache Satz abgerechnet werden kann. Nicht muss.
https://versicherungsvergleiche.de/fragen/wann-re…0Untersuchungen.
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Alles anzeigen
Die Notdienstgebühr wurde hier ja angewendet.
Im Übrigen:
Gehe ich mit 2 Tieren zum Notdienst, wird die Notdienstgebühr trotzdem nur einmal abgerechnet.
Hier finde ich nur dass der zweifache Satz abgerechnet werden kann. Nicht muss.
https://versicherungsvergleiche.de/fragen/wann-re…0Untersuchungen.
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02…enstgebuehr.php
ZitatIm neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
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Die Notdienstgebühr wurde hier ja angewendet.
Im Übrigen:
Gehe ich mit 2 Tieren zum Notdienst, wird die Notdienstgebühr trotzdem nur einmal abgerechnet.
Hier finde ich nur dass der zweifache Satz abgerechnet werden kann. Nicht muss.
https://versicherungsvergleiche.de/fragen/wann-re…0Untersuchungen.
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02…enstgebuehr.php
ZitatIm neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
Hm ok...dann bin ich raus
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Es MUSS mindestens der 2fache Satz abgerechnet werden. Da gibt es keine Schlupflöcher.
- Vor einem Moment
- Neu
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