BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • Ja genau, dass dieser Vorgang vorgenommen werden muss, ist klar. Kann aber ja eben in der Kartei des TAs schon vermerkt sein, wenn eine Identifizierung schon vorher, also z.B. beim ersten Besuch stattgefunden hat.

    Da entsteht aber trotzdem eine Dienstleistung die zu zahlen ist.

    :ka:

  • Spaß muss sein!

    Ick übe doch schon im Rahmen des medical training mit meiner kleinen backenbarthaarigen Brusthaar Tussi Chip auslesen :rollsmile: ich lese ihr zwar keine eeewig lange Zahlenreihe vor, aber auf dem placeboard stehend findet sie mein Handling mit einem uralt Eierfone als Lesegerät voll cool und den Keks danach erst recht xD

    Weeehe der TA, wenn se nächste Woche nüschte ausliest :klugscheisser:

  • 140€ für ne Impfung kann nan doch fast nicht mehr schönreden.

    Freunde meiner Eltern waren letztes Jahr völlig überrumpelt von 180€ Impfkosten für ihren Hund. (Dass es sich um einen 3kg-Yorki handelt ist zwar objektiv egal aber gefühlt macht es das für die Leute noch mal heftiger.)

    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage, dass zur Identitätsfeststellung zwingend das Auslesen des Chips gehört, wenn der TA den Hund mit Chip-Nr. (nach auslesen oder setzen) in der Kartei hat und ihm der Hund persönlich bekannt ist?

    Meines Wissens ist es so, dass der TA mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er die im Heimtierpass dokumentierte Impfung genau dem Tier gibt, das zum Zeitpunkt der Impfung mit der im Ausweis dokumentierten Nummer gekennzeichnet ist. Selbst wenn der TA ganz sicher ist, dass es sich tatsächlich um den Hund handelt, dem irgendwann mal dieser Chip eingesetzt wurde, kann der TA nicht garantieren, dass diese Kennzeichnung zum Zeitpunkt der Tollwutimpfung wirklich vorhanden ist. Wenn der TA den Chip nicht ausliest, bestätigt er etwas, was er gar nicht wissen kann.

    Das ist egal, so lange erstens der Chip lesbar bleibt und zweitens der Hund nicht ins Ausland reist. Aber falls diese beiden Dinge zusammen kommen, dann könnte es passieren, dass der TA gefragt wird, wie er denn auf die Idee kam, einen amtlichen Eintrag zu machen ohne zu überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

    Worte wie "nicht legal" oder "unlauter" würde ich dafür nicht verwenden. Nicht korrektes Verhalten ist nur das: nicht korrekt. Wenn Pech auf Unglück trifft, kann das blöde Folgen haben.

    Das gesagt möchte ich zufügen, dass ich keine Ahnung habe, ob Dinas Chip tatsächlich die Nummer hat, die in ihrem Impfausweis steht. Seit Dina bei mir wohnt, hat niemand den Chip ausgelesen, die Nummer wurde nur aus den vorhandenen Dokumenten abgeschrieben. Dina hat aber auch keinen Heimtierpass, deshalb ist es dafür nicht nötig. Die Registrierung beim OAmt (ist hier Pflicht) könnte allerdings fehlerhaft sein, ohne dass ich das wüsste.

  • Das gesagt möchte ich zufügen, dass ich keine Ahnung habe, ob Dinas Chip tatsächlich die Nummer hat, die in ihrem Impfausweis steht. Seit Dina bei mir wohnt, hat niemand den Chip ausgelesen, die Nummer wurde nur aus den vorhandenen Dokumenten abgeschrieben.

    Das tatsächlich würde ich einmal überprüfen lassen. Ist ja auch blöd, wenn sie mal abhanden kommt und die Nummer lässt sich dir nicht zuordnen. Und tatsächlich würde ich auch Sitz und Funktion regelmäßig mal überprüfen lassen, da habe ich tatsächlich schon alles Mögliche erlebt (Bei Pferd und Hund).

  • Die duerfen weder ins Ausland, noch an Pruefungen oder Ausstellungen teilnehmen. Hunde vom Zuechter duerfen auch nur mit Chip verkauft werden (ohne Chip und Impfung keine Wurfabnahme).

    Ohne Chip gibts den gelben Pass und damit ist an der Grenze Schluss.

  • Wenn der Hund nicht gechippt ist, hat er keinen blauen Heimtierausweis, in den die Impfung eingetragen werden könnte, also muss der Chip dann auch nicht ausgelesen werden.

    Allerdings hat man dann im Fall des Falles (Hund hatte womöglich Kontakt zu einem tollwütigen Tier) Schwierigkeiten mit der Beweisführung, dass der Hund auch tatsächlich geimpft ist.

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