BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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Ist Nettigkeit vom Dienstleister zur Kundenbindung.
Nur dass die allermeisten Dienstleister nicht an eine GO-irgendwas gebunden sind gesetzlich und das nicht einfach nur ne Nettigkeit ist in dem Fall.
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natürlich und gänzlich andere Narkose abrechnen wäre für mich auch sehr unwahrscheinlich, weil warum?
Aber das ich einige Röntgenbilder in meinem Leben nicht gezahlt habe, ist eben auch die Wahrheit. Auch wenn man das nie so hätte abrechnen dürfen.
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