BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • sondern die sichere Identifizierung. Und die geht halt nunmal nur über den Chip. In Augenschein nehmen reicht nicht aus, da könnte man sich ja auch irren.

    Dass der Chip irgendwann mal ausgelesen und der Hund entsprechend vom TA identifiziert worden sein muss, das ist unbestritten. Ob es danach nicht ausreicht, dass der TA sich sicher ist, dass es sich, um den bereits identifizierten Hund handelt, das wäre eben die Frage. Bei der Identifizierung von Menschen reicht das ja auch aus, wenn man die Identifizierung einmal zu Beginn einer Geschäftsbeziehung z.B. durchführt.

    Zitat

    Mir persönlich ist das ziemlich egal ob das wörtlich so vorgeschrieben ist oder nicht. Es ist die einzige relativ sichere Art zur identifikation (lassen wir mal gefälschte Pässe außen vor) und fertig.

    Mich ärgert es halt nur, wenn man dem TA unlauteres Handeln unterstellt, ohne dass man dies dann gesetzlich belegen kann. Ansonsten habe ich damit ja auch kein Problem, wenn der Chip zur Identifizierung erneut ausgelesen wird, aber halt auch nicht, wenn nicht, weil der TA sich sicher ist, dass es sich, um den bereits identifizierten Hund handelt. Im Endeffekt kann das ja auch nur der TA entscheiden, ob er den Hund sicher wiedererkennt und dem Pass zuordnen kann oder nicht.

  • Im Endeffekt kann das ja auch nur der TA entscheiden, ob er den Hund sicher wiedererkennt und dem Pass zuordnen kann oder nicht.

    Sehe ich persönlich halt anders. 100%ig sicher sein kann er sich nur wenn er den Chip ausliest. Alles andere ist ungenau und nicht überprüfbar. Dazu sehen sich viele Hunde viel zu ähnlich und wenn es dann noch ein Hund ist der nur zum Impfen beim TA ist kann man nicht wissen ob der TA das wirklich sicher weiß.

  • Im Endeffekt kann das ja auch nur der TA entscheiden, ob er den Hund sicher wiedererkennt und dem Pass zuordnen kann oder nicht.

    Sehe ich persönlich halt anders. 100%ig sicher sein kann er sich nur wenn er den Chip ausliest. Alles andere ist ungenau und nicht überprüfbar. Dazu sehen sich viele Hunde viel zu ähnlich und wenn es dann noch ein Hund ist der nur zum Impfen beim TA ist kann man nicht wissen ob der TA das wirklich sicher weiß.

    Naja, ich hätte z.B. Probleme Menschen wiederzuerkennen, die ich nur selten gesehen habe. Ist bei mir so ein Ding, trotzdem ist es eben gesetzlich völlig okay, wenn man einmal zu Beginn einer Geschäftsbeziehung eine Identifikation mittels Ausweis durchführt und sich danach auf ein Wiedererkennen verlässt. Wie gesagt, solange mir keiner eine gesetzliche Grundlage vorlegt, dass der Chip vor jeder amtlich relevanten Behandlung ausgelesen werden muss, gehe ich davon aus, dass es ausreicht, wenn der TA sich sicher ist, den Hund als den bereits identifizierten Hund wiedererkennen zu können.

  • Sehe ich persönlich halt anders. 100%ig sicher sein kann er sich nur wenn er den Chip ausliest. Alles andere ist ungenau und nicht überprüfbar. Dazu sehen sich viele Hunde viel zu ähnlich und wenn es dann noch ein Hund ist der nur zum Impfen beim TA ist kann man nicht wissen ob der TA das wirklich sicher weiß.

    Naja, ich hätte z.B. Probleme Menschen wiederzuerkennen, die ich nur selten gesehen habe. Ist bei mir so ein Ding, trotzdem ist es eben gesetzlich völlig okay, wenn man einmal zu Beginn einer Geschäftsbeziehung eine Identifikation mittels Ausweis durchführt und sich danach auf ein Wiedererkennen verlässt. Wie gesagt, solange mir keiner eine gesetzliche Grundlage vorlegt, dass der Chip vor jeder amtlich relevanten Behandlung ausgelesen werden muss, gehe ich davon aus, dass es ausreicht, wenn der TA sich sicher ist, den Hund als den bereits identifizierten Hund wiedererkennen zu können.

    Das kann man meiner Meinung nach nicht vergleichen. Bei der Tollwutgeschichte gehts ja darum das man die Länder so gut es geht Tollwutfrei hält und sich nicht durch die Einreise was einschleppt. Daher auch die strengen Vorgaben.

    Für dich persönlich spielt es doch eh keine Rolle ob es ne gesetzliche Grundlage gibt die das wörtlich so vorgibt. Dir reicht es doch wenn der TA es auch so macht weil er den Hund kennt. Klar, ich kann verstehen wenn man es genau wissen möchte wie es denn ist. Aber es kommt hier irgendwie nicht so rüber als wäre es reines Interesse sondern ich habe das Gefühl du fühlst dich hier irgendwie "angegriffen" und verteidigst das ganze irgendwie ganz schön. Mag aber auch am geschriebenen Wort liegen das ich natürlich auch falsch interpretieren kann.

  • Genau genommen geht es nicht darum den Hund korrekt zu identifizieren, sondern ob es sich bei dem Impfbuch (deshalb muss das ja auch laminiert werden) um das korrekte Büchlein handelt (Buch Gehört zu Hund mit folgender Nummer) und um das festzustellen braucht es nunmal das auslesen vom Chip.

  • angelsfire
    Nein, ich fühle mich nicht angegriffen. Mich interessiert es tatsächlich einfach und ich mag es einfach nicht, wenn Dinge in den Raum gestellt werden, die nicht belegbar sind. Darum ging es mir ja von Anfang an nur, um die gesetzliche Grundlage, die vorschreibt, dass der TA direkt vor einer Tollwuteintragung in den EU-Pass den Chip auslesen muss, damit er sicher sein kann, dass das auch immer noch der Hund ist, den er bereits früher schon als eben diesen identifiziert hat.

    @Vakuole 
    Ja genau, dass dieser Vorgang vorgenommen werden muss, ist klar. Kann aber ja eben in der Kartei des TAs schon vermerkt sein, wenn eine Identifizierung schon vorher, also z.B. beim ersten Besuch stattgefunden hat.

  • Ich kann da nur das wiedergeben was mir diverse TÄe gesagt haben (die sonst jetzt auch nicht überkorrekt sind und jeden scheiß abrechnen nur weil sie es können) und da war die einheitliche Aussage dass der Chip ausgelesen werden muss wenn man die Impfung in den EU Heimtierausweis eintragen möchte.

    Genauso verhält sich das.

    Das Auslesen ist nicht optional, sobald Änderungen im EU Heimtierausweis getätigt werden.

    Sofern ein Eintrag über eine Tollwut Impfung getätigt wird, muss zuvor ausgelesen werden.

  • Ja genau, dass dieser Vorgang vorgenommen werden muss, ist klar. Kann aber ja eben in der Kartei des TAs schon vermerkt sein, wenn eine Identifizierung schon vorher, also z.B. beim ersten Besuch stattgefunden hat.

    Er muss trotzdem jeweils aktuell und zweifelsfrei identifizieren, resp. auslesen, weil er Änderungen in einem Dokument vornimmt.

    Es reicht also nicht, den Hund 1,2 oder 3 Jahre zuvor gesehen zu haben.

    Selbst, wenn man den Hund häufig sieht, muss ausgelesen werden.

    Ich finde das ok.

  • Ich habe gerade 165€ bezahlt für 2 Hunde zum Impfen. Hope hat die Jahresimpfung erhalten und Nuri Jahresimpfung und Tollwut.

    Ich habe mir keine Rechnung mitgeben lassen, aber es wurde bei beiden Hunden der Chip ausgelesen und es wurde eine allgemeine Untersuchung durchgeführt (Zähne, Pfoten und Krallen, Fell, Gewicht, Herz und Lunge abgehört). Ich gehe also davon aus, dass das entsprechend auch berechnet wurde.

    Zum Vergleich: letztes Jahr waren es für zwei Jahresimpfungen (ohne Tollwut) und einen Giardientest 175€. Das Procedere war das gleiche.

  • 57 Euro für :

    Kontrolluntersuchung Augen

    Und hab noch meinen zweiten Hund einmal im Hüft / Knie Bereich untersuchen lassen und Schmerzmittel hab ich auch noch mitgenommen.

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