BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • Das hängt m.W. mit dem EU Impfpass zusammen, der für den Hund als Heimtierausweis wie ein Reisepass gesehen wird/werden kann, ergo ein amtl. Dokument.

    Dessen korrekte Zuweisung (Übereinstimmung u.a. Chipnummer Hund und Eintrag im EU Ausweis (EU Staaten schreiben die bei Einreise vor) muss der TA vor der TW Impfung -s.o. amtl. Dokument- kontrollieren.

    Das ist schon viele Jahre so, hat mit der GOT Erhöhung nur insofern zu tun, dass der Vorgang einen eigenen Kostenposten erhalten hat. Also seit Einführung des blaue EU Impfpass.

  • ihm der Hund persönlich bekannt ist?

    Was heißt denn persönlich bekannt? Man ist gut befreundet und der Tierarzt sieht den Hund regelmäßig?

    Weil, mal ehrlich: es gibt Rassen, da sehen sich die einzelnen Hunde sehr ähnlich. Ich kenne jemand, der Flat Coated Retriever züchtet und es ist mir ein völliges Rätsel, wie die es bei Treffen schaffen, dass am Ende jeder wieder den richtigen Hund einpackt.

    Mal angenommen, Tierarzt sieht den Hund nur zum impfen. Und da soll er dann sicher sagen können, dass es Flat A war und der Hund nicht durch Flat B ausgetauscht wurde? Das halte ich ehrlich gesagt für vermessen.. :ka:

  • Das hängt m.W. mit dem EU Impfpass zusammen, der für den Hund als Heimtierausweis wie ein Reisepass gesehen wird/werden kann, ergo ein amtl. Dokument.

    Dessen korrekte Zuweisung (Übereinstimmung u.a. Chipnummer Hund und Eintrag im EU Ausweis (EU Staaten schreiben die bei Einreise vor) muss der TA vor der TW Impfung -s.o. amtl. Dokument- kontrollieren.

    Dem widerspreche ich nicht. Ich frage nach der gesetzlichen Grundlage dafür, dass ein erneutes Chip auslesen, direkt vor dem Eintrag in den Heimtierausweis notwendig ist, WENN der Hund in der Datenbank des TAs mit Chipnummer bereits erfasst UND dem TA persönlich bekannt ist.

    miamaus2013
    Der Chip kann ja jederzeit zur Identitätsfeststellung ausgelesen werden, da werde ich die letzte sein, die das infrage stellt. Ob der TA den Hund sicher identifizieren kann, das kann ja nur der TA entscheiden. Persönlich bekannt heißt einfach nur, dass ein erneuter Abgleich der Identitätsdokumente und des zu Identifizierenden nicht weiter notwendig ist, da bereits erfolgt.

  • Der TA muss sich absichern!

    Er dokumentiert in einem gesetzl. EU Dokument die TW Impfung, die für die Einreise in EU Staaten nunmal Tür & Tor öffnet!

    Meine TA sagte vor Jahren (Wechsel gelber Pass zu EU Pass), das seien u.a. Auswirkungen der Hundemafia mit eingeschleusten Kofferraumwelpen und gefälschten Blankoausweisen plus natürlich EU Einreisebestimmungen.

    Vielleicht findest du ja auf der BMEL und/oder europa.de Seite etwas.

  • Hierfür:

    WENN der Hund in der Datenbank des TAs mit Chipnummer bereits erfasst UND dem TA persönlich bekannt ist.

    ein Beispiel für 'persönlich bekannt'

    Meine Weimaraner waren in der Patientendatenbank meiner TA bekannt.

    Nicht nur für mein Empfinden waren sie auch unverwechselbar, das sagten beide TA plus das gesamte Praxisteam.

    So nun waren meine Hunde bei meiner TA einige Male als Pensionshunde aufhältig. Sie nimmt ausschließlich Patientenbesitzertiere in Pflege, kennt also Hund & Katz Pflegling persönlich! Selbstverständlich hat sie alle gesetzl. benötigten Voraussetzung für eine Tierpension.

    Gebe ich meine Tiere in ihre Obhut, muss ich die Impfausweise ebenso mit übergeben und zwar für den Fall der Fälle ... schaut das Vet Amt in der Pension vorbei, reicht nicht die Aussage: das sind die hübschen Ladies von Frau network, die kenne ich gut, die sind geimpft ... nein, sie muss es vor Ort mit dem gültigen Impfpass beweisen können!

  • Vielleicht findest du ja auf der BMEL und/oder europa.de Seite etwas.

    Ich frage ja diejenigen nach einer gesetzlichen Grundlage, die sagen, dass zur Identitätsfeststellung ein unmittelbares Chip-Auslesen gehört und es eben nicht reicht (wie bei Menschen) die Identität bereits früher in den Unterlagen dokumentiert zu haben. Dass MEIN TA MEINEN Hund auch ohne Auslesen sicher identifizieren kann, daran habe ich keinen Zweifel, wenn er dafür aber den Chip auslesen will, dann würde ich das auch Bezahlen, klar.
    Hier wird aber behauptet, dass der TA rechtswidrig handelt, wenn er nicht direkt vor der Impfung erneut den Chip ausliest und dafür hätte ich eben gerne eine gesetzliche Grundlage.

  • Bei Coco wurde der Chip bei der Tollwutimpfung nicht ausgelesen und ich bin auch nicht böse drum.

    Ich bin mindestens einmal monatlich mit ihr beim Tierarzt und das schon über Jahre, also ja, der Hund ist dort bekannt.

    Und ist auch ein Mix, also ziemlich unverwechselbar.

    Ich bin regelmäßig auf Turnieren und Veranstaltungen, wo der Chip ausgelesen wurde, also weiß ich auch, wo er sitzt und das er funktioniert.

    Natürlich sehe ich es aber ein, dass er eigentlich bei der Tollwutimpfung kontrolliert werden sollte, weil es eben ein offizielles Dokument ist und eine gültige Impfung auch mal entscheidend sein kann.

    Wenn ich Coco jetzt im Alter z.b. nicht mehr impfen lassen wollte, könnte ich auch zu einem fremden Tierarzt gehen und dort Nora mit Cocos Impfpass impfen lassen, damit ich mit Coco trotzdem ins Ausland kann.

    Wäre natürlich alles Quatsch, aber durch die Chipkontrolle könnte sowas verhindert werden.

    Dann müsste aber auch z. B. an der Grenze der Chip ausgelesen werden und das habe ich noch nie mitgekriegt. Sonst könnte man ja auch einfach irgendeinen Impfpass mitnehmen.

  • Ich hab bisschen gegoogelt. ist scheinbar nciht gesetzlich geregelt, das der Chip ausgelesen werden muss, außer bei:

    Eine Pflicht zum Auslesen des Transponders durch einen Tierarzt besteht, wenn ein EU-Heimtierausweis ausgestellt wird bzw. Änderungen/Impfungen hierin eintragen werden, da der Tierarzt für die Richtigkeit der medizinischen Angaben in dem Ausweis verantwortlich ist.

    Eine allgemeine Pflicht den Transponder bei generell jedem Besuch abzulesen, besteht meines Wissens nicht,

    Aber sie scheint sich ja auch nicht sicher zu sein.


    Aber hier gehts weiter:

    Die aktuellen Regelungen zum Heimtierausweis


    2. Diese müssen vor Ausstellen des Ausweises kontrollieren, ob das Heimtier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist bzw. es erst mit einem Microchip zu kennzeichnen und danach zu impfen und die entsprechenden Angaben im Pass einzutragen. Dieses kann während des gleichen Tierarztbesuchs erfolgen.

    Ist doch dann im Prinzip dasselbe. Es muss vom TA bestätigt werden, dass es sich um diesen einen Hund handelt.

  • Gebe ich meine Tiere in ihre Obhut, muss ich die Impfausweise ebenso mit übergeben und zwar für den Fall der Fälle ... schaut das Vet Amt in der Pension vorbei, reicht nicht die Aussage: das sind die hübschen Ladies von Frau network, die kenne ich gut, die sind geimpft ... nein, sie muss es vor Ort mit dem gültigen Impfpass beweisen können!

    Natürlich, wie soll der Amtsveterinär deine Hunde denn sonst identifizieren? Der kennt doch in der Regel deine Hunde nicht?

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