BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • Ich habe heute von einem ta in meiner Nähe erfahren der zur alten GOT abrechnen weil er sagt er macht des nicht mit.

    Ist ein Familien Betrieb im eigenen Hof der seit 1919 (🙏) besteht und alle weiteren Generationen halt übernommen haben.

    Aktuell leiten die jungen Geschwister die Praxis.

    Technisch auf dem neuesten Stand.

    So kann es also auch gehen .... natürlich wohl mit genug Kohle innerhalb der Familie.

    Damit riskieren sie dann womöglich ihre Zulassung, sofern sie eine haben?

  • Tierärzte, die "nach alter GOT" abrechnen, machen sich kurz und knapp vor dem Gesetz strafbar. Da gibts keine Ausnahmen. Auch keine Sonderwürste für "Familienpraxen seit anno dazumal".

    Strafbar? Ja? Vor welchem Gesetz denn? Ich hätte jetzt erstmal erwartet, dass man die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs verliert. Man kann es vielleicht umgangssprachlich als Strafe bezeichnen, wenn einer aus der Kammer fliegt und die Approbation abgeben muss.

    Versteh mich nicht falsch, ich find es auch nicht richtig wenn jemand macht was er will.

    Aber eine Straftat ist schon was anderes.

    Ist das wirklich so?

    Ich bin kein Jurist, du kannst das jetzt gerne auseinanderpflücken.

    Inhaltlich bleibt es aber dabei: Die Gebühren werden vom BMEL festgelegt und sind für alle Tierärzte bindend. Man kann und darf sich nicht einfach Preise ausdenken. Wenn doch, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Funktioniert halt solange wie es keiner Anzeigt. Und nein, eigene Kunden zeigen das in der Regel eher nicht an. Andere Kollegen oder "neidische" andere Besitzer aber schon. Und das zu recht. Es gibt nun mal die GOT und an die hat man sich zu halten, egal ob man das gut oder blöd findet. Wenn er ne Prüfung bekommt und das raus kommt ist er seine Zulassung aber auch ganz schnell mal los und/oder muss sehr hohe Strafen zahlen.

    Es mag seine Kunden natürlich freuen, gleiche Leistung zu einem sehr viel niedrigeren Preis. Ist gegenüber den Kollegen aber eine absolute Unverschämtheit und mehr als egoistisch. Mag hier kein Tierbesitzer verstehen aber so jemandem wünsche ich tatsächlich das er irgendwann angezeigt wird und ihm alles um die Ohren fliegt. Und das sage ich als nicht TA und nur normaler Besitzer der auch sehr aufs Geld achten muss. Es ist was anderes wenn man hier und da mal was weglässt und nicht berechnet. Das finde ich völlig in Ordnung und freue mich drüber. Aber wissentlich einfach bei der alten GOT zu bleiben und somit gegen geltendes Recht zu verstoßen ist unkollegial und halt auch straftbar.

  • Nee, so kann es eben nicht gehen, weil sie damit schlichtweg gegen aktuelle Regelungen verstoßen, die sie sich halt nicht aussuchen können und nebenbei erwecken sie den Eindruck als wären andere TÄ nur Abzocker, weil die es sich eben nicht leisten können.

    Keine Ahnung ob die das dürfen oder nicht, scheinbar schon weil die gilt ja jetzt schon recht lange

    Wenn Tierärzte die geltende GOT nicht anwenden, verstoßen sie gegen die Berufsordnung für Tierärzte (ich habe jetzt auf die Schnelle nur mal bei zwei Bundesländern rein geschaut).

    Verstöße gegen Berufspflichten werden in erster Linie von der zuständigen Tierärztekammer geahndet. Es kommt aber durchaus auch mal vor, dass eine Tierärztekammer das an die zuständige Approbationsbehörde weiter gibt, wenn der Verstoß entsprechend schwerwiegend ist.

    Die zuständige Approbationsbehörde prüft dann in eigener Zuständigkeit, ob der Verstoß derart schwerwiegend ist, dass ein Entzug der Approbation unumgänglich ist.

    Damit riskieren sie dann womöglich ihre Zulassung, sofern sie eine haben?

    Wenn man in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, braucht man eine Approbation (oder eine Berufserlaubnis bzw. Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung) und muss sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Tierärztekammer melden.

  • Wenn man in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, braucht man eine Approbation (oder eine Berufserlaubnis bzw. Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung) und muss sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Tierärztekammer melden.

    Ja, ist mir schon klar. Genauso wie man sich an die GOT halten muss.

    Oder das läuft da halt schon seit Jahren im Verborgenen hinter verschlossenen Türen auf deren Hof. Über Mundpropaganda und vom Hörensagen. Auch wenn sie keine offiziellen Tierärzte sind. Möglich ist alles. Gibt ja auch Schwarzarbeit oder viele unangemeldete Hunde, auch wenn das illegal ist.

  • Wenn man in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, braucht man eine Approbation (oder eine Berufserlaubnis bzw. Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung) und muss sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Tierärztekammer melden.

    Ja, ist mir schon klar. Genauso wie man sich an die GOT halten muss.

    Oder das läuft da halt schon seit Jahren im Verborgenen hinter verschlossenen Türen auf deren Hof. Über Mundpropaganda und vom Hörensagen. Auch wenn sie keine offiziellen Tierärzte sind. Möglich ist alles. Gibt ja auch Schwarzarbeit oder viele unangemeldete Hunde, auch wenn das illegal ist.

    Wenn man verschreibungspflichtige Medikamente beziehen und eine tierärztliche Hausapotheke führen will, muss man nachweisen, dass man eine Approbation hat..

    und verschreibungspflichtig ist zb schon Novalgin.

    von daher ist das schwer vorstellbar, dass jemand heimlich unter der Hand eine Tierarztpraxis betreibt…

    Edit: zumal ja berichtet wurde, dass die Praxis seit Jahrzehnten besteht und „bekannt“ ist..

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!