BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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Tatsächlich ist es die neue GOT (war dieses Jahr im Sommer).
Ich fuhr einfach in die Praxis, da ich es als eine Art "medical Training" ansehe ... der Junghund gewöhnt sich gut an die Praxis und die Abläufe dort. Mein Hund ist erwachsen ein großer und schwerer Hund, da nehme ich solche medizinischen "Kleinigkeiten" gerne um mit ihm das Verhalten in der Praxis zu trainieren ... rauf auf den Tisch ... mal kurz fixiert werden, auch wenn es nicht nur das Fauchen ist, die einen hält, etc ... Das alles war Gold wert, als wir meinen früheren Hund (knapp 90 kg) auf den Tisch zur komplett orthopädischen Untersuchung legen mussten.
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Hi,
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Tatsächlich ist es die neue GOT (war dieses Jahr im Sommer).
wars dann nicht noch die alte?
Die neue ist doch erst im Herbst gekommen, oder ist das schon wieder länger her?

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Tatsächlich ist es die neue GOT (war dieses Jahr im Sommer).
wars dann nicht noch die alte?
Die neue ist doch erst im Herbst gekommen, oder ist das schon wieder länger her?

Die kam November 2022

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Ich fuhr einfach in die Praxis, da ich es als eine Art "medical Training" ansehe ... der Junghund gewöhnt sich gut an die Praxis und die Abläufe dort.
auch eine Herangehensweise. Ich üb das mit meinen Kötern daheim - aber ich hab auch keine Rasse, die mit Fremden ein grundsätzlicheres/größeres Problem hat. Wobei Jin es nicht mag, wenn sie von Fremden angefasst wird - TA findet sie deshalb allein aus diesem Grund scheiße und es hätte wohl auch ein Training im Welpenalter hier nichts geändert. Aber sie hält still, weil sie weiß, dass sie da durch muss.
Mit Sookie hab ich jetzt aber gemerkt, dass ich das Stillhalten, wenn andre Fummeln, etwas üben muss - sie ist so quirlig. Werde hierzu aber meine Kolleg*innen missbrauchen ^^
Die neue ist doch erst im Herbst gekommen, oder ist das schon wieder länger her?

Mir ging's genauso

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wars dann nicht noch die alte?
Die neue ist doch erst im Herbst gekommen, oder ist das schon wieder länger her?

Die kam November 2022


Dann hab ich nix gesagt

Schon wieder über ein jahr her ...
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@l‘eau
Nun … meine Hunde werden (mind.) 85 cm und 70/75 kg +x … sie sind im Endeffekt so lang wie der große Behandlungstisch beim Tierarzt.
Sie müssen also verlässlich ruhig drauf stehen bzw. liegen … und da man das Gewicht nicht so einfach auf den Tisch hebt, muss er sich ans Hich- und Runterfahren des Tisches auch gewöhnen.
…. klappt etwas schlecht mit dem Küchentisch… 😂
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Ich habe heute für das Impfen (2 x SHPPI, 1x Tollwut) von 2 Hunden und Librela für einen Hund 225 Euro bezahlt. Librela hat ca. 120 Euro gekostet.
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Unsere Rechnung sah gestern so aus:
Pos. Bezeichnung Menge Einzel € Gesamt €
1 21: Allgemeine Untersuchung ohne Beratung 1 42,82 42,82
2 §8/89: Konsultation im Behandlungsfall/Erhebung des Vorbericht 1 40,64 40,64
Zwischensumme (netto) 83,46
Umsatzsteuer 19 % 15,86
Gesamtbetrag 99,32
Position 21 verstehe ich. Die 89 im Prinzip auch.
Aber die 8? Sehe ich richtig, dass das in der GOT "Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Ferkel" ist
? Unter "Konsultation im Behandlungsfall" hab ich nichts gefunden. -
Aber die 8? Sehe ich richtig, dass das in der GOT "Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Ferkel" ist
? Unter "Konsultation im Behandlungsfall" hab ich nichts gefunden.§ 8 steht da. Auszug aus der GOT:
§ 8
Außerordentliche Leistungen
Für eine Leistung, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt ist, bestimmt sich die Gebühr nach dem Gebührensatz, der für eine gleichwertige Leistung vorgesehen ist. Bei der Bestimmung der Gleichwertigkeit der Leistung sind insbesondere die Schwierigkeit der tierärztlichen Leistung und der erforderliche zeitliche und technische Aufwand zu berücksichtigen. Dieser § stellt auf die Weiterentwicklung der Tiermedizin ab, und auch darauf, dass die Änderungen einer Verordnung so aufwendig ist, dass nicht jede neue Errungenschaft sofort abgebildet wird. Nach § 1 Abs. 1 besteht für jede erbrachte tierärztliche Leistung ein Vergütungsanspruch, auch wenn sie nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt ist. Hierbei sind drei wesentliche Kriterien beispielhaft für die Bemessung der Gleichwertigkeit (nicht abschließend) aufgeführt:
Schwierigkeit, zeitlicher Aufwand, technischer Aufwand. Die Gebührenposition, auf die Bezug genommen wird, muss in der Rechnung angegeben werden.
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Unsere Rechnung sah gestern so aus:
Pos. Bezeichnung Menge Einzel € Gesamt €
1 21: Allgemeine Untersuchung ohne Beratung 1 42,82 42,82
2 §8/89: Konsultation im Behandlungsfall/Erhebung des Vorbericht 1 40,64 40,64
Zwischensumme (netto) 83,46
Umsatzsteuer 19 % 15,86
Gesamtbetrag 99,32
Position 21 verstehe ich. Die 89 im Prinzip auch.
Aber die 8? Sehe ich richtig, dass das in der GOT "Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Ferkel" ist
? Unter "Konsultation im Behandlungsfall" hab ich nichts gefunden.Evtl steht die §8 für das hier:
§ 8
Außerordentliche Leistungen
Für eine Leistung, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt ist,
bestimmt sich die Gebühr nach dem Gebührensatz, der für eine gleichwertige Leistung vorgesehen ist. Bei der Bestimmung der Gleichwertigkeit der
Leistung sind insbesondere die Schwierigkeit der tierärztlichen Leistung
und der erforderliche zeitliche und technische Aufwand zu berücksichtigen.Und die "gleichwertige Leistung" wäre dann demnach Nummer 89 "Gutachten (nicht gerichtliche Gutachten), Protokoll oder Tierarztbrief, je angefangene 15 Minuten".
So würde ich es mir zumindest denken - Vor einem Moment
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