Qualzuchten IV
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Helfstyna -
1. Mai 2022 um 21:52 -
Geschlossen
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Pfeif auf die Ausstellungen! Wenn Du es noch nicht gemerkt hast: das betrifft ganz genauso jegliche Hundesportveranstaltungen und -prüfungen!
Das steht so gar nicht in der Verordnung. Der Gesetzestext sagt eindeutig, dass das Verbot für andere Veranstaltungen nur den Satz 1 (= Kupierverbot) betrifft:
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingta) ...
b) ...
...
Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.
(meine Hervorhebung)
Ich weiß nicht genau, wann das mit den Sportveranstaltungen in die Diskussion kam, aber es ist immer ganz nützlich, mal in den Gesetzestext zu schauen. Ich bin auch drauf reingefallen, als dieser Aufreger aufkam und habe es jetzt beim Überfliegen des Rückert-Artikel gesehen
. Sportveranstaltungen sind demnach nicht im selben Maße betroffen. Es ist zwar auch nicht so ganz ersichtlich, warum z.B. ein kupierter Tierschutzhund nicht im RO-Turnier mitlaufen darf, aber das ist wieder ein anderes Thema.
Und wie soll er das leisten, wenn noch nicht mal die Gesetzgebung sich drauf einigen kann, welche Merkmale genau jetzt ein Problem sind?
Z.B. hätte er mal anfangen können, als Erfurt wegen der gesundheitlichen Probleme aller Rassen um Info gebeten hat.
Das war hier im Forum mal eine Frage, die damals anscheinend noch niemand beantworten konnte: RE: Qualzuchten III). Im Nachhinein wurde für mich deutlich, worauf diese Frage abzielte, nämlicht auf die CACIB. Wenn dem VdH der Sinn der Anfrage nicht klar war, hätten sie ja Rückfrage halten können. Warum der VdH auf diese Anfrage keine (?) oder keine vernünftige (?) Zuarbeit geleistet hat, ist unklar. Jedenfalls bin ich ziemlich sicher, dass das genau der späteste richtige Zeitpunkt gewesen wäre um etwas für eine vernünftige Umsetzung der neuen Verordnung zu tun. Aber so richtig wahrnehmbar aktiv wurden sie erst später, als die Verfügung beschlossen war.
Ich steckt nicht drin in der Hundevereinssache. Von außen betrachtet habe ich jedoch den Eindruck, dass der VdH schlichtweg mehrfach gepennt bzw. monate- bis jahrelang komatös geschlafen hat. Dabei ist Lobbyarbeit eine der wichtigsten Aufgaben des Dachverbandes. Die machen sie aber (öffentlich wahrnehmbar) eher mäßig bis fürchterlich schlecht.
Schlappohriger Schäfer mit Locken wäre ok?
Zum einen - was wäre schlimm daran? (außer dass es mir nicht so gut gefallen würde, was nun wirklich kein Kriterium ist
)
Zum anderen - wieso gab es vor Erfindung des Ausstellungswesens nicht so viele schlappohrige, lockige Schäferhunde, dass die zur Grundlage für den Rassestandard wurden? Und wieso sollte das jetzt so viel anders sein als vor 150 Jahren?
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Ich hab es überflogen und lese da, ehrlich gesagt, nur Selbstverständlichkeiten. Traurig ist, dass das so kleinteilig kontrolliert werden muss, aber wundern tut mich das nicht.
Impfungen
"...Es dürfen nur Hunde auf die Veranstaltung verbracht werden (auch Besucherhunde), die nachweislich unter einer wirksamen Schutzimpfung gemäß der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin https://m.tieraerzteverband.de/bpt/berufspolitik/leitlinien/ stehen. Der Nachweis ist entweder durch Vorlage eines EU-Heimtierausweises oder einer gleichwertigen amtlichen Bescheinigung zu erbringen. Alle Hunde müssen zudem nachweislich wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut zum Zeitpunkt der Veranstaltung besteht, wenn eine Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 12 Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt oder eine Wiederholungsimpfung innerhalb eines Zeitraums durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt...."
Das von mir Fett markierte bedeutet de Facto eine Allgemeine Impfpflicht für die teilnehmenden Hunde. Bislang war immer nur der Impfstatus bei Tollwut vorgegeben, da Tollwut eine ansteckende, tödlichverlaufende Infektionskrankheit ist. Wenn das Schule macht, kann jedem das Vetamt Impfungen vorschreiben, egal ob diese für das jeweilige Tier Sinn machen oder nicht. Oder im Schlimmstenfall für den betroffenen Hund Gesundheitsgefährdend ist.Nochdazu ist die Verlinkung auf den bpt der sich in der Vergangenheit ja nicht gerade als fortschrittsfördend hervorgetan hat. Und natürlich ist die Quellenangabe des bpt mit der Impfleitlinie stand 1.1.2021 veraltet, da es bereits eine neuere Impfleitlinie stand 1.1.2022 gibt.
(Und die BSZ findet erst im Herbst statt...)
"...Die Hängertüren sind stets so weit zu öffnen, dass zum einen das Vorhandensein von Wasser kontrolliert sowie die Temperatur abgelesen werden kann und zum anderen die Tiere nach außen blicken können..."
Ernsthaft? Ruheraum Hänger ade.
"... Eine Unterbringung von Hunden im Hänger oder im Auto außerhalb des Veranstaltungsgeländes ist verboten und ein Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Für Hunde, die außerhalb des Geländes ordnungsgemäß untergebracht werden können (z.B. am Wohnort oder Unterkunft im Hotel) muss der Nachweis der Unterbringung vor der Veranstaltung erbracht werden..."
??? Ich muß nachweisen das meine Hunde bei mir Zuhause ordnungsgemäß untergebracht sind.
"...Die Tiere sind abhängig von der Witterung und Standort maximal zwei Stunden am Stück in
den Boxen, Hänger oder Auto, danach ist der Hund mindestens 30 Minuten außerhalb der Box, Hänger oder Auto zu belassen (bspw. Spaziergang , etc.). Um diese Angaben kontrollieren zu können, ist hierüber ein stets aktuell zu haltendes Protokoll ( s i e h e A n l a g e ) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Zudem muss sich die Person, die für den jeweiligen Hund verantwortlich ist und diesen aus dem KFZ/Hänger/Hundebox herauslässt, jedes Mal am hierfür vorgesehenen Kontrollpunkt melden, gleiches gilt für das Zurückbringen des Hundes in das KFZ/Hänger/Box. Über die An- und Abmeldung wird am Kontrollpunkt eine Liste geführt. Dies gilt nicht für die Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit kann ein daran gewöhnter Hund in der Box/im Hänger bleiben..."
Rechnen wir das mal zusammen. Ab 6:00 alle 2 Stunden für ne halbe Stunde Gassi, Macht über den Tag verteilt 8 Gassiblöcke = 4 h ???
Und vor der An-Abmeldung staut sich dann alles???
Das sind für dich alles Selbstvertändlichkeiten?
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OT:
Wenn das Schule macht, kann jedem das Vetamt Impfungen vorschreiben, egal ob diese für das jeweilige Tier Sinn machen oder nicht. Oder im Schlimmstenfall für den betroffenen Hund Gesundheitsgefährdend ist.
Passiert bereits. Es gibt gewerbsmaessige Zuechter, die jetzt die Auflagen bekommen haben, alle Hunde nach dieser Richtlinie zu impfen. Auch die uralten Hunde.
Ausnahme gilt nur fuer Hunde, die wegen Krankheit nicht geimpft werden koennen (Nachweis vom TA ist Pflicht, klar).
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Hab mir das auch gerade durchgelesen, habe ja von Ausstellungen keine Ahnung, aber wenn ich mit Hund unterwegs bin und nach zB. einem (für ihn) anstrengenden Vormittag würde ich anfangen ihn dann alle 2h für 30 Minuten aus dem Kofferraum zu werfen würde der mir was husten. Selbstverständlichkeiten wie darauf achten, dass es im Auto ja nicht zu warm werden kann, Wasser vorhanden ist usw setzte ich allerdings voraus und dass der Hund auch mal seine Position verändern kann, sich strecken usw. Dies soll keinesfalls regelmäßige Unterbringung in Boxen usw ausser zu Transportzwecken zum Normalfall machen, aber so pauschale Regelungen sind echt nicht weit gedacht und echt erschreckend, dass sowas wohl doch irgendwie nötig scheint.
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OT:
Wenn das Schule macht, kann jedem das Vetamt Impfungen vorschreiben, egal ob diese für das jeweilige Tier Sinn machen oder nicht. Oder im Schlimmstenfall für den betroffenen Hund Gesundheitsgefährdend ist.
Passiert bereits. Es gibt gewerbsmaessige Zuechter, die jetzt die Auflagen bekommen haben, alle Hunde nach dieser Richtlinie zu impfen. Auch die uralten Hunde.
Ausnahme gilt nur fuer Hunde, die wegen Krankheit nicht geimpft werden koennen (Nachweis vom TA ist Pflicht, klar).
Hast du schon mal geschrieben, ich erinnere mich.
Jemehr finde ich die Vorstellung einfach nur gruselig. Da kommt jemand her und schreibt mir vor meinen 14 Jährigen ne 6 fach Impfe reinzudrücken. Weils ja wurscht ist. Und am besten noch ne Bravecto hinterher. Is ja Stand der Medizin. Aber die TA Kosten die mich hinterher treffen, die sind ja Privat. Bzw. so ein alter Hund hats halt irgendwann hintersich und Anbis hätte mich so und so getroffen.
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ch weiß nicht genau, wann das mit den Sportveranstaltungen in die Diskussion kam, aber es ist immer ganz nützlich, mal in den Gesetzestext zu schauen. Ich bin auch drauf reingefallen, als dieser Aufreger aufkam und habe es jetzt beim Überfliegen des Rückert-Artikel gesehen
. Sportveranstaltungen sind demnach nicht im selben Maße betroffen. Es ist zwar auch nicht so ganz ersichtlich, warum z.B. ein kupierter Tierschutzhund nicht im RO-Turnier mitlaufen darf, aber das ist wieder ein anderes Thema.
Auch Sportveranstalltungen sind ein Zurschaustellen.
Erläutert wird das ganze im Ergänzungsgutachten
https://www.tieraerztekammer-berlin.de/qualzucht/gutachten.html
Zum einen - was wäre schlimm daran? (außer dass es mir nicht so gut gefallen würde, was nun wirklich kein Kriterium ist
)
Zum anderen - wieso gab es vor Erfindung des Ausstellungswesens nicht so viele schlappohrige, lockige Schäferhunde, dass die zur Grundlage für den Rassestandard wurden? Und wieso sollte das jetzt so viel anders sein als vor 150 Jahren?
Mir persönlich ist es vollkommen egal, wie der Schäferhund aussieht. Es ist nicht meine Rasse.
Tja, wenn ich mich recht erinnere, sagen meine Quellen das der deutsche Schäferhund quasi ein Schlag des Altdeutschen Hütehundes ist. Man hat also die ganzen Schafpude und Strobel und Stumpfer und Kuhhunde und Tiger und Gelbbacken weggelassen und Hunde vom Typ dt. Schäfer zusammengefasst. Was im Prinzip nichts anderes ist als optisch Typ Schäferhund = dt. Schäferhund. Und die sind nun mal Stehohrig und glatthaarig.
Problematisch wäre es wenn nur noch der "schöne" Schäferhund seine ZZL bekommen würde. Dem ist aber nicht so. Der sportliche hat sein Ausbildungskennzeichen und punktet da, und der Showhunde hat seine Formwertnote. Wo ist das Problem.
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Zwischen Nummern und Sätzen besteht bei Gesetzen ein Unterschied. Satz 1 des § 10 TierSchHuV beginnt bei „Es ist verboten…“, der Teil mit dem Kupierverbot ist Nummer 1 und das wäre auch schon grammatikalisch kein vollständiger Satz. Der Teil mit den sonstigen Veranstaltungen ist Satz 2 und meines Wissens noch nicht so lange in § 10 TierSchHuV enthalten wie der Rest (Satz 1).
Die Auflagen bei der SV-Veranstaltung haben mit Qualzucht doch wenig zu tun oder habe ich etwas überlesen? Ich sehe da nur Vorgaben zu Impfungen und zur Unterbringung. Allerdings habe ich durchaus schon von Turnieren gehört, bei denen die Bescheinigung wie in Dortmund gefordert wird. Interessanterweise waren das bisher überwiegend RO-Turniere, als Beispiel hier vom VDP Schleswig.
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Zitat
Impfungen
"...Es dürfen nur Hunde auf die Veranstaltung verbracht werden (auch Besucherhunde), die nachweislich unter einer wirksamen Schutzimpfung gemäß der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin https://m.tieraerzteverband.de/bpt/berufspolitik/leitlinien/ stehen. Der Nachweis ist entweder durch Vorlage eines EU-Heimtierausweises oder einer gleichwertigen amtlichen Bescheinigung zu erbringen. Alle Hunde müssen zudem nachweislich wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut zum Zeitpunkt der Veranstaltung besteht, wenn eine Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 12 Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt oder eine Wiederholungsimpfung innerhalb eines Zeitraums durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt...."
Das von mir Fett markierte bedeutet de Facto eine Allgemeine Impfpflicht für die teilnehmenden Hunde. Bislang war immer nur der Impfstatus bei Tollwut vorgegeben, da Tollwut eine ansteckende, tödlichverlaufende Infektionskrankheit ist. Wenn das Schule macht, kann jedem das Vetamt Impfungen vorschreiben, egal ob diese für das jeweilige Tier Sinn machen oder nicht. Oder im Schlimmstenfall für den betroffenen Hund Gesundheitsgefährdend ist.Pflichtimpfungen auf Massenveranstaltungen halte ich tatsächlich für völlig normal. Ist im Pferdebereich z.B. schon sehr lange so. Ob es Ausnahmen für Nicht-impfbare Hunde gibt oder geben sollte, kann man dann ja diskutieren.
ZitatNochdazu ist die Verlinkung auf den bpt der sich in der Vergangenheit ja nicht gerade als fortschrittsfördend hervorgetan hat. Und natürlich ist die Quellenangabe des bpt mit der Impfleitlinie stand 1.1.2021 veraltet, da es bereits eine neuere Impfleitlinie stand 1.1.2022 gibt.
(Und die BSZ findet erst im Herbst statt...)
Hätte der VDH rechtzeitig eigene Impfvorschriften erlassen, bräuchte man nicht auf die Empfehlungen anderer Verbände zurückgreifen. Wie gesagt, im Pferdebereich, macht da keine Amtsveterinär extra Auflagen, weil sowohl nationaler als auch internationaler Verband bereits Regelungen getroffen haben.
Zitat"...Die Hängertüren sind stets so weit zu öffnen, dass zum einen das Vorhandensein von Wasser kontrolliert sowie die Temperatur abgelesen werden kann und zum anderen die Tiere nach außen blicken können..."
Ernsthaft? Ruheraum Hänger ade.
Es lässt doch tief blicken, wenn diese Kontrolle notwendig ist. Natürlich ist das blöd für alle (Und ich hoffe, es ist die Mehrheit) die bereits vorher verantwortungsvoll mit ihren Hunden umgegangen sind. Ich fände es sogar richtig, wenn eine Beaufsichtigung durch eine Person (gerne auch Gruppenweise, also nicht 1:1 jeder Hund) vorgeschrieben werden würde.
Zitat"... Eine Unterbringung von Hunden im Hänger oder im Auto außerhalb des Veranstaltungsgeländes ist verboten und ein Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Für Hunde, die außerhalb des Geländes ordnungsgemäß untergebracht werden können (z.B. am Wohnort oder Unterkunft im Hotel) muss der Nachweis der Unterbringung vor der Veranstaltung erbracht werden..."
??? Ich muß nachweisen das meine Hunde bei mir Zuhause ordnungsgemäß untergebracht sind.
Kann ich absolut nachvollziehen, wenn es gehäuft vorgekommen ist, dass Hunde einfach außerhalb des Geländes nicht entsprechend untergebracht wurden. So ist es doch okay. Entweder bleibt der Hund auf dem Gelände verwahrt oder man nimmt ihn mit in eine geeignete Unterbringung für die Nacht. So schwierig wird es nicht sein, eine Buchungsbestätigung incl. Hund nachzuweisen oder anhand der Meldeunterlagen nachzuweisen, dass man in der Gegend wohnt oder per Eigenerklärung zu bestätigen, dass man nach Hause fährt. Traurig finde ich, dass soetwas notwendig ist.
Zitat"...Die Tiere sind abhängig von der Witterung und Standort maximal zwei Stunden am Stück in
den Boxen, Hänger oder Auto, danach ist der Hund mindestens 30 Minuten außerhalb der Box, Hänger oder Auto zu belassen (bspw. Spaziergang , etc.). Um diese Angaben kontrollieren zu können, ist hierüber ein stets aktuell zu haltendes Protokoll ( s i e h e A n l a g e ) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Zudem muss sich die Person, die für den jeweiligen Hund verantwortlich ist und diesen aus dem KFZ/Hänger/Hundebox herauslässt, jedes Mal am hierfür vorgesehenen Kontrollpunkt melden, gleiches gilt für das Zurückbringen des Hundes in das KFZ/Hänger/Box. Über die An- und Abmeldung wird am Kontrollpunkt eine Liste geführt. Dies gilt nicht für die Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit kann ein daran gewöhnter Hund in der Box/im Hänger bleiben..."
Rechnen wir das mal zusammen. Ab 6:00 alle 2 Stunden für ne halbe Stunde Gassi, Macht über den Tag verteilt 8 Gassiblöcke = 4 h ???
Und vor der An-Abmeldung staut sich dann alles???
Wenn du deinen Hund wirklich den ganzen Tag in der Box lassen möchtest, dann empfinde ich 4 Std. freie Bewegung noch als viel zu gering ...
ZitatDas sind für dich alles Selbstvertändlichkeiten?
Ja, und ich betone noch einmal, dass ich es besonders erschreckend finde, dass eine solche Überwachung überhaupt notwendig ist.
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Pflichtimpfungen auf Massenveranstaltungen halte ich tatsächlich für völlig normal.
TW ist mWn immer Pflicht. Mehr aber auch nicht. Und ich wuesste keinen Grund wieso ich jetzt alles andere impfen lassen sollte, wenn ich das (nach Absprache mit meiner TAe) nicht moechte.
Und gleich 3x sehe ich das nicht ein, wenn ich meinen alten Hund als Besuchshund mitnehme.
4 Stunden Gassi ist je nach Hund aber auch einfach aetzend. Wenn mein Hund ne Pruefung gelaufen ist, dann will der danach kurz pinkeln und dann pennen. Der will dann keine 4 Stunden Gassi gehen!
Die Haengertueren sind oft nur ein Stueck offen, weil andere Leute es passend finden ihre Hunde da die Nasen reinstecken zu lassen. Ich kenne keinen einzigen, der die nur halb offen hat, weil er das toll findet.
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Was hat ein Ausstellungsergebnis damit zu tun, ob der Hund dem Rassestandard entspricht? Und warum brauch ich davon direkt mehrere? Und wieso müssen die sich direkt im SG oder gar V bewegen?
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