Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?

  • Ich wüsste — so wie ich es im Post gefragt habe — gerne, wie es ist, wenn ich einen Rückläufer kaufe und mir NICHT gesagt wurde, dass der schon unter 16 Wochen zurück über die Grenze kam.


    Andere Fälle:

    Man lässt Sicht einen zu jungen Hund wissentlich bringen.

    Oder

    Hund ist TW erkrankt.

    —- sind ja irgendwie klar. Da brauch ich nicht lang fragen.


    Die Frage kam für mich tatsächlich bei dem Züchter Post auf. Da geht es aber darum - ob und wie *der Züchter* aus der Sache rauskommt.

    Ich dachte an *den zweiten Welpenkäufer*, ob der jetzt wirklich so selbstverständlich die Quarantäne kosten tragen muss (obwohl er damals mit dem Welpen nichts zu tun hatte) — und ob das anderen auch passieren kann, oder ob man in den Papieren hätte sehen müssen.

  • Ich denke, wenn du das glaubhaft Darlehen kannst, sollte dir nix passieren. Wobei du wohl trotzdem erstmal der Adressat für die Unterbringungskosten bist und dann auf zivilgerichtlicher Ebene deine Ausgaben zurück fordern kannst bzw vom Kaufvertrag zurück treten weil verschwiegener Mangel.

  • Mangelhafte Ware, - kann man beanstanden und Geld zurück/ Züchter muss aufkommen.


    Ob der Vorbesitzer mit zahlen muss. Kommt drauf an. Im Grunde die der Vorbesitzer ja derjenige der die Straftat begangen hat (im Wissen vom Züchter). Ich denke der Züchter könnte einen Teil der Kosten auf den Vorbesitzer abschlagen.



    Aber das ist jetzt ganz sachlich betrachtet.

  • Wegen den Papieren: Die kommen bei uns auch erst Wochen nach dem Verkauf. Amica z.B. wurde legal in die Schweiz eingefuehrt und danach zurueck nach DE (legal!!!). Diese Zwischenbesitzerin stand nie in der AT (ja, in unseren AT stehen die Eigentuemer drin), weil die AT erst kurz bevor ich die Kleine geholt habe, ankam.


    Wenn du eine absolut sichere Auskunft haben willst wegen Kosten usw., dann wende dich an einen Anwalt, der sich auf dem Gebiet auskennt!


    Ich schliess hier mal, bis das Team sich beraten har, ob dieser Thread hier so ok ist oder nicht..

  • Ich bin wirklich schockiert.


    Mag sein, dass die Rechtslage so ist wie sie ist - aber in diesem Fall gibt es keinerlei Risiko, dass der Welpe sich irgendwo Tollwut eingefangen hätte.

    Zu einer Anzeige gehört meiner Meinung nach auch immer eine Abwägung, welche Konsequenzen das für alle Beteiligten hat.

    Hier wurde aber null abgewogen. Das Wohl der Hunde und der Besitzer wurde vollkommen außer Acht gelassen. Es scheint, als ginge es nur darum sich wichtig zu fühlen und jemandem eins reinzuwürgen.

  • Murmelchen

    Hat das Thema geschlossen.
  • Da dies durchaus ein interessantes und auch wichtiges Thema ist, über das man sich Gedanken machen sollte beim Welpen(ver)kauf, haben wir beschlossen, hier wieder zu öffnen.


    Bitte bleibt höflich und sachlich!

    Uns ist bewusst, dass es für die akut betroffenen User gerade ein sehr emotionales Thema ist, aber bitte haltet euch an die Net(t)iquette und lasst es nicht persönlich werden.

  • Wenn man das vorher nicht wusste, wird man über einen Anwalt ganz sicher sein Geld dafür zurück fordern können vom Züchter. Denn der hat einem dann ja diesen sehr wichtigen Punkt Absichtlich verschwiegen.


    Wenn man davon wusste, dann sehe ich keinen Grund darin wieso man das Geld das man dafür zahlen muss von irgendwem zurück bekommen sollte. Immerhin ist man dieses Risiko ja freiwillig und ganz bewusst eingegangen.


    Für den Züchter/Produzenten des Welpen hat das aber hoffentlich Folgen. So ein unseieoses Vorgehen sollte definitv nicht ungestraft bleiben.

  • Kann ich das Geld vom Züchter zurückverlangen?

    Mein Bauchgefühl sagt: ja — aber auf welcher Basis? Gilt der Hund als mangelhaft?

    Wenn man davon nichts wusste, sicher ja.

    Denn dann wurde man über eine wichtige Eigenschaft getäuscht. Da müsst es möglich sein, den Züchter (eventuell auch den Erstbesitzer) zu belangen.

    Wenn einem die Problematik bekannt war, wird es wohl schwieriger werden, da etwas geltend zu machen, auch wenn ich da argumentieren würde, dass es die moralische Verpflichtung von Züchter und Erstbesitzer ist, sich an den Kosten zu beteiligen.

    Wie kann man vorbeugen?

    Wissen ist Macht.

    Sich informieren, wie die Einreisebestimmungen sind, wenn man einen Rückläufer nimmt, wo er vorher war und dann hat man drei Möglichkeiten in so einem Fall:

    Man sieht vom Kauf ab.

    Man wartet mit der Übernahme bis man auf der sicheren Seite und der Hund geimpft und die Wartefrist abgelaufen ist.

    Man nimmt das Risiko auf sich.


    Ja, man kann über die "neuen" Einfuhrbestimmungen denken was man will, sie sind gültig und wird man bei einem Versoß erwischt, wird eine Strafe folgen und man muss einfach damit rechnen, dass es jemanden geben wird, der einen - aus welchen Gründen auch immer - anzeigen wird.

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