Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?

  • Ich denke, man muss bei dieser Diskussion drei Bereiche unterscheiden:


    1. Die rechtliche Lage

    2. Die persönliche Einstellung zur rechtlichen Lage

    3. Die emotionale Komponente


    Zu1.

    Die rechtliche Lage zur Einfuhr von Welpen nach D ist klar. Ausnahmen gibt es aktuell nur für die Ukraine, aus allen anderen Ländern ist eine Einfuhr vor Verabreichen der Tollwut Impfung + 21 Tagen Wartezeit nicht möglich (ja aus bestimten Ländern noch länger, ist mir bekannt), egal wo der Welpe geboren wurde und wie lange er sich im Ausland aufhielt.


    Zu 2.

    Die "neuen" Einfuhrbestimmungen sind sch*** und schwachsinnig. Meine persönliche Meinung und da wird mich auch niemand umstimmen, Sie haben NICHTS mit der Bekämpfung von Seuchenausbreitung zu tun, dafür reichten im Heimtierbereich die vorherigen Bestimmungen vollkommen aus. Sie waren auch nie zur Verhinderung von TW gedacht, sondern wurden eingeführt, um den illegalen Welpenhandel zu stoppen.... dass es so nicht funktionieren wird, war jedem klar, außer den Politikern, aber so ist das nunmal.

    Sprich man kann die rechtliche Lage unsinnig und dumm finden - tue ich auch aus ganzem Herzen - aber trotzdem gelten sie.


    Zu 3.

    Was mMn den meisten emotional so aufstößt, ist, dass es bei solchen Anzeigen in der Regel nicht darum geht, dass man eine Bedrohung in dem Tier sieht oder man der Meinung ist, dass Verstöße aus Prinzip geahndet gehören, sondern dass der Großteil der Fälle (zumindest alle die mir bekannt sind) aus persönlicher Befindlichkeit getätigt wurden, um einer Person gezielt an den Karren zu fahren. Man zeigt an, weil es Person X ist. Wäre es der Nachbar drei Häuser weiter, hätte man den Kopf geschüttelt und es ignoriert, so lange man nicht davon ausgeht, dass von dem Tier ein aktuelles Gesundheitsrisiko ausgeht.


    Und ich denke, diese Bereiche muss man in der Diskussion getrennt betrachten.

    An der Rechtslage ist nichts zu rütteln, da gilt schlicht, wer sich in Gefahr begiebt, kommt darin um.

  • Illgal ist illegal.

    Da gibt es für mich schon Berufswegen kein "ja, aber".

    Ich bearbeite unter anderem das Beschwerdewesen und es beschweren sich X Leute wegen Dingen die nicht gesetzlich geregelt sind, sie aber unfair finden.

    Aber in einem Fall wo es klare Gesetzesregelungen gibt, da ist und bleibt es illegal.

    Egal wie "ehrenhaft" da alle meine zu handeln.



    Im Grunde jammern doch immer alle die Vetämter machen nix. Hier scheinen sie ja doch Recht zügig einem Verdachtsfall nachgegangen zu sein.

    Mal losgelöst von dem Fall hier.


    Wenn das ein Welpe von irgendeinem dubiosen Vermehrter stammen würde (gibt ja auch andere TW freie Länder), sagt man dann auch "hätte man menschlich nicht tun sollen"?

  • Emotionen ist immer das Eine. Aber wenn man so anfängt wo zieht man die Grenze? Und trotz allem weiß man es nie sicher wenn man nicht dabei war.


    Wir haben auch ein Haus mit Garten - Luftlinie 250m vom Wald entfernt. Selbst wenn ich sage meine Hunde sind nur im Garten -ausschließen was da unterwegs ist und wie krank das dann ist weiß ich nicht.

  • Was für ein Thema...es zerreißt, weil es so emotional ist, trotzdem eben illegal.

    Ich für meinen Teil bin nur froh, dass ich solche Dinge nicht entscheiden muss!


    Für die betroffenen Hunde tut es mir wahnsinnig leid :verzweifelt: Egal, ob gut gezogener Welpe aus DE oder Welpen aus Vermehrerbatterien!


    Und ja sicher, im Einzelfall erscheint es unfair und unsinnig. Das Gesetz kann aber leider nicht jeden Einzelfall für sich behandeln.

  • Sunti


    Ich kenne ja hauptsächlich die Seite aus der TA Praxis und wir geben keine Pass, den wir in die Hände bekommen ohne vollständige Daten, Kleber an der richtigen Stelle etc. Wieder an den Halter zurück. Egal ob wir den ausgestellt haben oder nicht.


    Im kollegenkreis musste schon jemand dafür blechen den pass unvollständig mitgegeben zu haben. Waren nicht die volle Summe, aber dennoch unnötig.


    Es muss im Prinzip auch jede pflegestelle im pass stehen bzw.stellvertretend der Verein. Es geht in dem pass ja auch ein bisschen darum die Geschichte des Tieres verfolgen zu können.


    Und genau wie der TA sollten die Tieheime, Orgas, Züchter und so wie ich finde auch Privatpersonen, die den Hund abgeben dafür sorgen, dass der neue Besitzer drin steht.


    In den neueren Pässen sind ja auch genug Felder zur Verfügung, die man neu ausfüllen kann.


    Und explizit in diesem Fall wäre es zur Überführung des Welpen in ein anderes Land die Pflicht gewesen den pass auszufüllen mit seinen Daten und Unterschrift. Das wäre zuhause dann rein rechtlich auch zu spät.

  • Jupp und damit ist eigentlich alles gesagt finde ich.

    Die rechtliche Lage ist völlig unstrittig und von wem die Kosten schlussendlich getragen werden, können (sofern gewünscht) die Anwälte regeln. Ich weiss nicht was eine Diskussion weiter bringen soll?!


    Am Ende steht ein Welpe, der eine sehr wichtigen Phase seines Lebens in Quarantäne, womöglich alleine, verbringen muss. Einen Teil der Verantwortung daran trägt jeder der an der Sache beteiligt war. Mit dem Unterschied, dass es einem Großteil vermutlich furchtbar leid tut und selber mitleidet und eine Person feiert womöglich einen lächerliche Kleinkrieg "gewonnen" zu haben.


    Ich bin jetzt raus hier und hoffe auf Karma.

  • Was mMn den meisten emotional so aufstößt, ist, dass es bei solchen Anzeigen in der Regel nicht darum geht, dass man eine Bedrohung in dem Tier sieht oder man der Meinung ist, dass Verstöße aus Prinzip geahndet gehören, sondern dass der Großteil der Fälle (zumindest alle die mir bekannt sind) aus persönlicher Befindlichkeit getätigt wurden, um einer Person gezielt an den Karren zu fahren. Man zeigt an, weil es Person X ist. Wäre es der Nachbar drei Häuser weiter, hätte man den Kopf geschüttelt und es ignoriert, so lange man nicht davon ausgeht, dass von dem Tier ein aktuelles Gesundheitsrisiko ausgeht.

    Ich weiß sicherlich von einigen "Verstößen" gegen irgendwelche Vorschriften. Und falls das auffliegt, greifen dein Punkt 1 oder 2. Ist eben illegal, auch wenn vielleicht unsinnig.


    Aber ich zeige doch nix aus Prinzip an. Das ist doch gar nicht meine Aufgabe und ich will auch nicht, dass jeder jeden überwacht. Ich bin auch ein wenig erschrocken, wenn Leute das in einer Situation tun, in der null Gefahr für irgendwen herrschte.

  • Ja, aber trotzdem wird bei der Anwendung des Gesetzes des Einzelfall bewertet.

    Wenn es anders wäre, wäre jede Gerichtsverhandlung in 2 Minuten beendet.

    Ich für mich nehme mir als mündiger Bürger heraus, auch Gesetze zu hinterfragen und ggf. nicht gesetzkonform zu handeln, wenn ich meine, gute und vernünftige Gründe zu haben. Im schlimmstrn Fall wird dies gerichtlich überprüft und ich werde bestraft.

    Wäre eine Welt nicht ziemlich unbarmherzig, in der alle Gesetze absolut gelten würde und jeder Fall gleich behandelt würde?

    Und es gibt ja auch den umgekehrten Fall: etwas ist nicht explizit verboten, aber jedem denkenden Menschen dürfte klar sein, dass es unmoralisch ist, die bestehende Regelungslücke auszunutzen. Ich denke da an die Cum-Ex Geschäfte, die dem Steuerzahler Milliarden gekostet haben. Nach der Argumentation "Gesetz ist Gesetz" war das Handeln der Banker okay, weil war ja nicht verboten.

    Auf den konkreten Fall angewendet heisst das für mich: nur weil etwas nach Gesetzeslage illegal ist, muss es im Einzelfall nicht falsch sein.

  • Das Problem is doch - es ist leider nie nur einer. Und je mehr es sind, umso größer ist das Potenzial für Schwarze Schafe.

    Es ist nie nur ein Querdenker, nur ein Hund, der zur BuS erfolgreich jagt etc.


    Das Blöde bei vielen TSchG ist halt, dass es im Zweifel auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird, was das Ganze nur noch emotionaler macht, als eh schon.

  • Es gab hier keine Gerichtsverhandlung, und auch wenn, wäre Gesetz immernoch Gesetz.

    Lediglich das Strafmaß wird je nachdem unterschiedlich angesetzt KayaFlat


    Hier ging es um Quarantäne zum Ausschluss von Tollwut. Da macht eine Einzelfallentscheidung allein zeitlich gesehen keinen Sinn, da handelt das Veterinäramt und fertig :ka:


    Wenn du Innerorts 120 fährst, weil du schnell zu deiner Frau ins Krankenhaus möchtest, und niemand in der Stadt außer dir unterwegs wäre - somit auch niemand in direkter Gefahr - und du würdest geblitzt werden, wäre der Schein trotzdem weg.

    Egal was der Grund dafür war.

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