Die Frage ist ja auch, wie das Vetamt eigentlich auf diesen Verstoß aufmerksam wurde, wenn beim Grenzübergang niemand kontrolliert hat.
In jedem Fall sind sowohl Züchter als auch mindestens der zweite Käufer und vor allem natürlich der Welpe, der in Isolation muss, mehr als genug bestraft. Und das, obwohl bis zur Rückgabe des Welpen alles einwandfrei gelaufen ist. Und dass ein Züchter einen Rückläufer wieder bei sich aufnimmt, macht eine gute Zucht ja schließlich aus.
Müsste nicht eigentlich die Person Strafe zahlen, die den Welpen illegal über die Grenze nach Deutschland gebracht hat? Oder betrifft das dann nur Züchter und Käufer oder doch alle Beteiligten? Ich kenne mich da wirklich nicht aus.
In diesem Fall ist das deutsche Tierschutzgesetz sowas von am Ziel vorbei geschossen, dass ich einfach nur kotzen möchte. Das Tollwutrisiko ist in so einem Fall ja wohl mehr als gering. Aber ja, die Gesetze gibt es und die Strafen werden natürlich auch verhängt. Das sind ja auch alles nur Behörden.