Mal angenommen:
Ich kaufe einen jungen Rückläufer beim Züchter. Nur leider kam der unter 16 Wochen aus dem Ausland zurück, was ich nicht wusste.
Jemand informiert das Vetamt, der Hund geht einige Wochen in Quarantäne und ich als Besitzer muss die erheblichen Kosten dafür tragen.
Kann ich das Geld vom Züchter zurückverlangen?
Mein Bauchgefühl sagt: ja — aber auf welcher Basis? Gilt der Hund als mangelhaft?
Wie kann man vorbeugen?
In der Ahnentafel müsste ich sehen, dass der Hund schon mal verkauft wurde. — Sehe ich im EU-Heimtierausweis, ob er schon im Ausland war?