Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?

  • Mal angenommen:

    Ich kaufe einen jungen Rückläufer beim Züchter. Nur leider kam der unter 16 Wochen aus dem Ausland zurück, was ich nicht wusste.

    Jemand informiert das Vetamt, der Hund geht einige Wochen in Quarantäne und ich als Besitzer muss die erheblichen Kosten dafür tragen.


    Kann ich das Geld vom Züchter zurückverlangen?

    Mein Bauchgefühl sagt: ja — aber auf welcher Basis? Gilt der Hund als mangelhaft?


    Wie kann man vorbeugen?


    In der Ahnentafel müsste ich sehen, dass der Hund schon mal verkauft wurde. — Sehe ich im EU-Heimtierausweis, ob er schon im Ausland war?

  • Kompliziert. Im EU-Ausweis wirst du es nur sehen, wenn der erste Käufer seine Daten schon dort reingeschrieben hat oder ein ausländischer Tierarzt den Welpen geimpft und das dort einfetragen hat.

    Ob es in der Ahnentafel vermerkt ist, kann ich nicht nal sagen, bräuchte es dazu nicht eine gewisse Zeit? Je nachdem, wie lang der Hund beim ersten Käufer war, steht da nichts drin.


    Zumindest, dass ich einen Rückläufer bekomme, würde mir ein vernünftiger Züchter doch sagen. Und eigentlich erwarte ich vom Züchter auch, dass er die Rechtslage kennt, den Rückläufer dann von sich aus behält und auf seinem Grundstück hält, bis er alt genug für die TW-Impfung ist und diese dann auch durchführen lässt, bevor er den Welpen weitergibt. Einen Züchter, der den Welpen kommentarlos weitergibt und das Problem auf den Zweitbesitzer abwälzt, fände ich jetzt nicht sonderlich seriös.

  • Kommt doch darauf an welches Ausland. Ich fahre jetzt nicht bewusst mit meinen Hunden über die Grenze, aber bei meiner letzten Tour nach Oberammergau habe ich mich (wiedermal..) verfahren und bin über Reutte (Tirol) gefahren. Da hat niemand kontrolliert. Da hätte ich ich nach Österreich und zurück bringen können was ich wollte.

    Ich denke da liegt die Verantwortung beim Züchter. Weil DER kennt ja den Werdegang vom Welpen.

  • Wollen wir doch deine Frage mal richtig stellen, da du dich auf den aktuellen Fall hier im Forum beziehst (ist ja eindeutig) und dem Kommentar bei Facebook den du ja im entsprechenden Fotothread verlinkt hast:


    Wenn du alles bei FB gelesen hättest, wüsstest du das dem so war, der Käufer wusste über Alles Bescheid.. Es war also nichts kommentarlos vonstatten gegangen.


    Der Züchter hat mit offenen Karten gespielt, war sich aber scheinbar der Konsequenzen nicht bewusst und hat an das Thema Tollwut, Hund war einen Tag im Ausland usw nicht dran gedacht (so wie alle in dem Fall). Der Züchter hat auch auf Wunsch der Halterin alles beim Vetamt geschildert.


    Geschrieben wurde dort von der Moderatorin , dass der neue Halter Regressanspruch stellen kann.


    Anders sieht es dann wohl aus, wenn man als Käufer wohl wirklich nicht Bescheid wusste?



    *****

    In den Ahnentafeln wird nichts vom Besitzer vermerkt. Dort stehen nur die Züchter drin und eben die Ahnen (evtl. noch was zur Gesundheit) sowie eben zum Hund selbst. Jedenfalls bei all den Ahnentafeln die ich kenne. Im Heimtuerausweis siehst du es nur wenn sich der neue Besitzer schon eingetragen hat und/oder ein TA aus dem Ausland schon was eingetragen hat (in dem Fall also nicht)

  • Wenn hier unbedingt ernsthaft und objektiv über die rechtliche Lage bzgl. rechtlicher Ansprüche, Quarantäne und die daraus resultierende Entnahme aus der Familie diskutiert werden soll, dann fände ich es äußerst korrekt, wenn das tatsächlich hier (in diesem Thread) oder auf Facebook stattfindet!

    So, dass nicht alle involvierten Parteien, die sich im Dogforum befinden in ihren Fotothreads oder sonstwo aus purer Sensationsfreude "gestalked" werden und über sie geschrieben wird.


    Ja, das Internet ist kein geschützter Raum, aber in einem Forum, wo es hauptsächlich um freundlichen Austausch und Hilfestellung geht, sollte etwas Rücksichtnahme doch möglich sein?!

  • Andere User hatten deswegen auch das Oa & Vet Amt 2x vor der Tür. Aber stellt euch bitte vor, wenn die Personen keine geschätzten df Mitglieder wären, waren auch Meldungen beim eingegangen. Ich erinnere mich an die Geschichte mit dem Border der verkauft wurde, das wurde alles sehr fix rausgefunden. Es ist & bleibt eine Straftat.


    Lt fb Link von Dogs-with-Soul uns der Kommentarsoalte war der neue Besitzer im Bewusstsein dass der Hund (illegal) zurück kam. Es kann ja auch folgen für den Züchter haben. Eventuell 11er Entzug und damit quasi ein Zuchtverbot. Das ist auch nicht zu unterschätzen.

  • versteh ich das richtig, dass jemand in einem halbwegs geschützten Rahmen hier im Forum was gefragt hatte und nun jemand hier mit bewusst oder unbewusst falscher Fragestellung, das gewollt öffentlich macht?

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