NRW: Yorkshireterrier von Rottweiler getötet - Frauchen startet Petition

  • Und das rechtfertigt eine Morddrohung!

    lass ich mal so stehen.

    ich wünsche dir, dass du nie erfahren musst, was man in einer solchen Situation alles denkt und fühlt und was man im Eifer des Gefechtes sagt

    Ganz ehrlich, das wünscht sich jeder, und ja ich habe auch für vieles Verständnis. Aber hier ist einfach vieles abstrus.

    Und noch einmal auch wenn es nichts bringt, ich habe nirgends das Verhalten des Rotti Halters schön geredet oder verteidigt.

  • Ich mein dann könnte zB der Ex Besuchsrecht einklagen weil der Hund ja keine Sache mehr ist und der Ex soo den Hund vermisst.

    Ja das wäre schon seltsam. Ich finde es aber gut, dass es Leute gibt, die unter sich Vereinbarungen machen und da nicht unnötigerweise vor Gericht gehen. Wie z.b. mein Nachbar, Halter von einem Rotti. Der meinte zu mir:“Ich habe alle zwei Wochen den Goldie meiner ex bei mir. Der ist richtig toll.“ Das ist für viele Leute bestimmt auch total schräg, ich finde es verständlich, dass man den Hund mit dem man vermutlich mehrere Jahre zusammengewohnt hat, und als seinen eigenen gesehen hat, vermisst. Man behandelt das Tier in dem Moment wie keine Sache. Man muss es nicht wie eine Sache behandeln.

    Naja wenn man das will bitte, ich würde das nicht wollen.

    Mein Hund bleibt auch bei mir auch wenn der Ex denn toll findet.

    Klar würde ich persönlich sagen kein Drama wenn man sich sieht und der sich mit Hund beschäftigt.

    Aber mein Hund meine Entscheidung :ka:


    Alleine den Verrückten Exen würde mann damit die Tür öffnen.

  • Ich finde ehrlich gesagt 2000 Euro fast ein bisschen wenig. Wenn man den sentimentalen und seelischen Wert mal außen vor lässt habe ich in meinen 8 Monate alten Hund schon mehr Geld als seinen Anschaffungspreis reingesteckt. Schon allein der 10er Block für Trainingseinzelstunden und Welpen und Junghundekurse kommen auf über 1000 Euro, dann natürlich noch Impfungen und auch die Zeit die ich in seine Erziehungg gesteckt habe. Bei einem Welpen beginne ich ja wieder von ganz vorne und muss ihm Stubenreinheit, Sozialisation etc wieder beibringen.

    Aber ich finde es generell schwierig da eine faire Lösung zu finden. Natürlich hat der Rotti Halter das auch nicht mit Absicht gemacht und wenn er jetzt alles dafür tut, dass sowas nicht mehr vorkommt ist auch schon was gewonnen.

  • Als Hund?

    Das ist ja nun mal der springende Punkt - was genau bedeutet eine "Beschädigung" bei etwas, was weder Mensch noch Sache ist. Es geht ja eigentlich selten darum wie man den Hund selber betrachtet sondern ob man der Beziehung des Hundes zu seinem Menschen eine höhere Bedeutung zumisst als der Beziehung von einem Auto zu seinem Halter.


    Ich finde es echt schwierig und kann auch keine klare Meinung abgeben. Sorgerechtsprozesse um Hunde finde ich einen abartigen Gedanken. Viel wichtiger ist bei Vorfällen wie dem mit dem Rotti das es Konsequenzen für den Halter hat was die Haltung des Hundes betrifft - Auflagen, die auch kontrolliert werden und weitere Vorfälle verhindern.

  • das auch nicht mit Absicht gemacht

    Die Gefährdungshaftung eines Tierhalters greift verschuldensunabhängig. §833 BGB


    Im Falle des Todes eines verletzten Hundes hat der Schädiger dessen Anschaffungskosten sowie Kosten einer versuchten Heilbehandlung von etwa 2.000 Euro, wenn sie nicht gemessen am Alter und Gesundheitszustand des Tieres und den zu ihm bestehenden Bindungen unangemessen erscheinen, zu ersetzen, nicht jedoch pauschale Kosten oder ein Schmerzensgeld. Amtsgericht Frankfurt


    Stirbt bei einem Kampf zwischen zwei Hunden einer der beiden, hat dessen Halter kein Anrecht auf ein Schmerzensgeld. Ein Yorkshireterrier erlag den Verletzungen, die ihm ein Pitbull zugefügt hatte. Doch nach der herrschenden Rechtsprechung wird Schmerzensgeld nur bei psychischen Beeinträchtigungen zuerkannt, wie sie zum Beispiel beim Tod eines Verwandten ausgelöst wird. Schon bei entfernten Verwandten oder Freunden sprechen die Gerichte kein Schmerzensgeld zu – folglich auch nicht bei einem Hund. AG Frankfurt

  • Ich bin sehr dafür, dass man Hunde juristisch wie Menschen behandelt. Dann kann ich den nächsten Radfahrer auf dem Gehweg, der wieder meinen Hund anfährt, wegen strafbarer fahrlässiger Körperveletzung verklagen und der Rüpel ist dann vorbestraft und darf nicht mehr Bundeskanzlerin werden.


    Wenn der Hund mit dem Menschen gleich ist wie ein Kind, dann darf der auch nach Belieben auf dem Gehweg herum eiern wie ein unbeaufsichtigtes Kind. Neulich hat eine moderne junge Frau unachtsam ihre Französische Bulldogge in der Nebenstraße vom Auto tot fahren lassen. Da müsste man sofort das Jugenschutzamt bzw. Hundeschutzamt und das Gericht wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht einschalten.


    Übrigens laufen hier auch Katzen an der Leine. Die sind ihren Besitzern mindestend genau so lieb und teuer. Und wenn jemand versehentlich auf einen Goldhamster an der Leine tritt - oi oi oi...


    Wisst ihr, dass Hunde, Canide/Caniformia biologisch zu den Raubtieren gerechnet werden, die kleinere Lebewesen als Lebendfutter betrachten?


  • Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum man Besuchsrecht einklagen können müsste, nur weil jemand, der ein Haustier tötet, mehr bekommen soll als nur die kleine Strafe, die im Tierschutzgesetz vorgesehen ist. Es geht doch im Kern nur um die deutliche Erhöhung des Strafrahmens, auch wenn das nicht so formuliert wird.

  • Alleine den Verrückten Exen würde mann damit die Tür öffnen.

    Ja ich sehe das genauso. Nicht mit jedem geht man gut außeinander, und wenn einem der Kontakt zum ex nicht gut tut, dann muss man den auch nicht aufrechterhalten wegen dem Hund. Dem Hund geht es dadurch nicht schlechter, er ist doch weiterhin bei seinem Besitzer.

    Wobei die Pauschale für die Tierköprerbeseitigung in der TA Rechnung enthalten ist.

    Achso, na das klingt doch gut. Was soll man sonst noch wollen.

    Und das rechtfertigt eine Morddrohung!

    lass ich mal so stehen.

    Ich glaube nicht, dass die Frau das ernstgemeint hat. Ich habe auch schon mal im Streit: „ich bringe dich um“ gesagt. Aber ich würde nieeemals jemanden weh tun. Das sagt man halt aus lauter Wut heraus.

    Und diese Frau hat in dem Moment etwas wahnsinnig schreckliches erlebt. Also kann man doch Verständnis haben für so einen Satz…

  • Ach, wie ich wünschte, Leute würden diese Forderung nach „(irgendwelche Tiere) juristisch wie Menschen behandeln“ mal zu Ende denken. Das hatten wir doch letztens erst im Thema ‚Besserstellung von Hunden‘ oder so….

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