NRW: Yorkshireterrier von Rottweiler getötet - Frauchen startet Petition

  • Ich finde gar nichts so richtig darüber.

    Gibt auch nur wenig...


    Aussage gegen Aussage, keine Zeugen... Angeblich wurde der Yorkie eng geführt und der Rotti kam unter'm Kleiderständer im Bekleidungsgeschäft durch.


    Ja, der Halter vom Rotti wollte abhauen, wurde festgehalten., Polizei dazu, der Vater der Yorkie-Besitzerin hat ihm mit dem Tod gedroht etc.


    Der TK werden Vorwürfe gemacht, weil sie operiert haben und der Zwerg nicht in der Verfassung war und vermutlich eher an Folgen des Schocks als an der Verletzung gestorben ist...


    Für mich ist die Geschichte ziemlich abstrus.


    Natürlich darf sowas nicht passieren, gar keine Frage. Ich erlaube mir nur kein Urteil, wenn man überhaupt gar nicht weiß was da vorgefallen ist.


    Und eine Petition unterschreiben in der lediglich steht, dass ein Tier keine Sache ist? Ähm, neee.

  • Morddrohung hast du schlicht weg gelassen!

    genauso wie du weg gelassen hast, das sie die Tierklinik beschuldigt zu früh/ bzw. falsch behandelt zu haben.

    Aber macht nichts gern geschehen.

    Und übrigens habe ich nirgends den Halter in Schutz genommen.

    hätte hätte Fahradkette .... hätte der Rotti den nicht gebissen, wäre der Rest nicht passiert

  • Ah dankeschön.

  • Ich habe nicht gegen den Schadenersatz gesprochen, lediglich die Höhe macht mich stutzig. Und ich glaube auch nicht, dass 2000 Euro der Preis für einen Yorkshire Welpe ist.

    Zumindest nicht aus seriöser Zucht.

  • Morddrohung hast du schlicht weg gelassen!

    genauso wie du weg gelassen hast, das sie die Tierklinik beschuldigt zu früh/ bzw. falsch behandelt zu haben.

    Aber macht nichts gern geschehen.

    Und übrigens habe ich nirgends den Halter in Schutz genommen.

    hätte hätte Fahradkette .... hätte der Rotti den nicht gebissen, wäre der Rest nicht passiert

    Und das rechtfertigt eine Morddrohung!

    lass ich mal so stehen.

  • Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung:


    BGB § 90a Tiere:

    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


    Ich finde diese Regelung sehr gut und sehe keinen Änderungsbedarf. Nach meiner Ansicht hätte es noch nicht mal den populistischen §90a gebraucht, da wir ja bereits ein Tierschutzgesetz haben, aber jetzt steht's halt für alle nochmal explizit und unmissverständlich im BGB, dass Tiere keine Sachen sind.

  • Also unterzeichnet die Petition, teilt was das Zeug hält. Jetzt können wir etwas bewirken und sollten das auch nutzen. Nicht immer nur Meckern :-)"

    Nö, weil den meisten Menschen gar nicht bewusst ist, was das für einen Rattenschwanz nach sich zieht, den rechtlichen Status zu ändern.

    Die Diskussion gibt es gerade in der Schweiz hinsichtlich Menschenaffen.


    Und man muss sich einfach mal ganz knallhart eingestehen, worum es hier letztendlich geht. Nämlich schlicht Geld. Mit einer weiteren Änderung und "Aufwertung" des Tierlebens hätte der Eigentümer das Recht für den erlittenen Schock durch den Verlust des Tieres Schmerzensgeld zu fordern.

    Ändert nix am Verlust, am Schmerz und auch nicht dran, dass der Hund tot ist. Man bekommt halt statt dem Marktwert des Tieres noch zusätzliches Geld.


    Nö, man muss nicht jede dahergelaufene Petition unterschreiben, nur weil jemand "Tierliebe!!1!!zwölf!! und "WiR müsSEn wAs ÄNderN!!11!1!!!" drunter, drauf oder drüber schreibt.

  • Ich mein dann könnte zB der Ex Besuchsrecht einklagen weil der Hund ja keine Sache mehr ist und der Ex soo den Hund vermisst.

    Ja das wäre schon seltsam. Ich finde es aber gut, dass es Leute gibt, die unter sich Vereinbarungen machen und da nicht unnötigerweise vor Gericht gehen. Wie z.b. mein Nachbar, Halter von einem Rotti. Der meinte zu mir:“Ich habe alle zwei Wochen den Goldie meiner ex bei mir. Der ist richtig toll.“ Das ist für viele Leute bestimmt auch total schräg, ich finde es verständlich, dass man den Hund mit dem man vermutlich mehrere Jahre zusammengewohnt hat, und als seinen eigenen gesehen hat, vermisst. Man behandelt das Tier in dem Moment wie keine Sache. Man muss es nicht wie eine Sache behandeln.



    Ich finde übrigens auch, dass die Frau Schadensersatz kriegen sollte. Selbst wenn es eine „Sache“ ist. Ein Hund vom Züchter kostet nun mal 1500-2500€. Dazu noch Behandlungs,- und Bestattungskosten…. Sollte der Halter schon bezahlen. Das ist für mich keine Frage.

  • Ich finde übrigens auch, dass die Frau Schadensersatz kriegen sollte. Selbst wenn es eine „Sache“ ist. Ein Hund vom Züchter kostet nun mal 1500-2500€. Dazu noch Behandlungs,- und Bestattungskosten…

    Schadensersatz steht jedem Hundehalter in so einer Situation zu, inkulsive der TA Kosten.

    Bestattungskosten nicht. Wobei die Pauschale für die Tierköprerbeseitigung in der TA Rechnung enthalten ist.

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