Echte Wölfe und blöde Fragen - Teil 2

  • Wenn ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wird, wird dieser angezeigt.

    Den Verstoss gegen das Tierschutzgesetz stellt im Endeffekt aber nicht die Partei fest, die es anzeigt, sondern auch hier ein Richter. In diesem Fall geht es wenn wir mal ehrlich sind eigentlich nur darum, es anderen Leuten (hier Nutztierhaltern) das Leben so schwer wie möglich zu machen und die offizielle Zahl der Nutztierrisse so klein wie möglich zu halten.

    Und, auch hier können wir mal Klartext reden, der Wolf (bzw. dessen Schutz) spült wesentlich mehr Geld in die Kassen verschiedener Natur-, Umwelt- und Tierschutzverbände als es das Tier des Jahres jemals könnte und sichert und finanziert damit auch gut bezahlte Arbeitsplätze.
    Ja, die Hain Schnirkelschnecke (bei uns in der Schweiz dieses Jahr), vermittelt einfach nicht das selbe Gefühl von Freiheit und Ungebundenheit
    wie es unsere Fantasie über den Wolf tut.

  • Wenn ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wird, wird dieser angezeigt.

    Den Verstoss gegen das Tierschutzgesetz stellt im Endeffekt aber nicht die Partei fest, die es anzeigt, sondern auch hier ein Richter. In diesem Fall geht es wenn wir mal ehrlich sind eigentlich nur darum, es anderen Leuten (hier Nutztierhaltern) das Leben so schwer wie möglich zu machen und die offizielle Zahl der Nutztierrisse so klein wie möglich zu halten.

    Das ist eine Vermutung. Wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, dann hat ja auch wirklich ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorgelegen.

    Im Endeffekt ist es spekulativ (deshalb hätte mich ja auch mal so eine Anzeige interessiert). Wir wissen nicht, was genau angezeigt wird und falls es wirklich ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz sein sollte, dann muss der auch entsprechend geahndet werden. Oder sollen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz etwa einfach hingenommen werden?

  • Natürlich hat jedermann das Recht jemanden anzuzeigen. Ich kann meine Nachbarn auch wegen Lärmbelästigung anzeigen. Ob das dann wirklich so ist, wird ein Richter entscheiden müssen. Die Nachbarn haben derweil trotzdem Scherereien deswegen, auch wenn es völlig unbegründet ist.

  • Das ist eine Vermutung. Wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, dann hat ja auch wirklich ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorgelegen.

    Im Endeffekt ist es spekulativ (deshalb hätte mich ja auch mal so eine Anzeige interessiert). Wir wissen nicht, was genau angezeigt wird und falls es wirklich ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz sein sollte, dann muss der auch entsprechend geahndet werden. Oder sollen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz etwa einfach hingenommen werden?

    Ja, man muss nicht alles anzeigen, nur weil man es kann und nicht jeder Verstoß ist mit irgendwelchen Leiden verbunden. Wir haben massenhaft Gesetze und Vorschriften die nur dusselig sind. Und wenn an einer Stelle der Zaun 3cm zu niedrig war, dann finde ich anzeigerei einfach nur bekloppt.

    Aber mir ist bewusst dass es momentan absolut gerne sehen ist alles und jeden anzuscheißen. Es gibt auch immer die Option mit den Leuten zu sprechen bevor man direkt eine Anzeige raushaut.

  • Natürlich hat jedermann das Recht jemanden anzuzeigen. Ich kann meine Nachbarn auch wegen Lärmbelästigung anzeigen. Ob das dann wirklich so ist, wird ein Richter entscheiden müssen. Die Nachbarn haben derweil trotzdem Scherereien deswegen, auch wenn es völlig unbegründet ist.

    Ja, aber es weiß doch keiner was genau und in wievielen Fällen angezeigt wurde. Ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz kann ja erstmal alles mögliche bedeuten. Da kann es auch genauso gut sein, dass man z.b. auf dem betreffenden Hof einen angeketteten Hund oder ein Hund in einem Miniverschlag in seinem eigenen Kot hat sitzen sehen. Da würde doch auch ein Aufschrei rund gehen, wenn ein Beamter da wäre und sowas ignorieren würde, weil er ja gerade wegen etwas anderem Vor Ort ist und wegsehen würde.

    Z.b. wenn Du Deinen Nachbarn wegen Lärmbelästigung angezeigt hast und der Mensch vom Ordnungsamt da deswegen klingelt, würde doch auch keiner verlangen, dass er den misshandelten Hund des Nachbarn ignoriert, weil er ja wegen der Lärmbelästigung da ist.

    Ich finde schon, dass man Verstössen gegen das Tierschutzgesetz immer nachgehen sollte. Ganz egal aus welchem ursprünglichen Grund ein Beamter jemanden aufgesucht hat.

  • Den Verstoss gegen das Tierschutzgesetz stellt im Endeffekt aber nicht die Partei fest, die es anzeigt, sondern auch hier ein Richter. In diesem Fall geht es wenn wir mal ehrlich sind eigentlich nur darum, es anderen Leuten (hier Nutztierhaltern) das Leben so schwer wie möglich zu machen und die offizielle Zahl der Nutztierrisse so klein wie möglich zu halten.

    Das ist eine Vermutung. Wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, dann hat ja auch wirklich ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorgelegen.

    Im Endeffekt ist es spekulativ (deshalb hätte mich ja auch mal so eine Anzeige interessiert). Wir wissen nicht, was genau angezeigt wird und falls es wirklich ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz sein sollte, dann muss der auch entsprechend geahndet werden. Oder sollen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz etwa einfach hingenommen werden?

    Ich glaube, es ist nicht unbedingt der Punkt, ob da tatsächlich ein Verstoß vorgelegen hat.
    Es geht vielmehr darum, dass wenn ein Weidetierhalter einen möglichen Wolfsriss meldet, erstmal geschaut wird, was denn der Weidetierhalter möglicherweise falsch oder nicht ganz den Vorgaben entsprechend getan hat.


    Man nimmt also das eigentliche Geschehen - den mutmaßlichen Wolfsriss - völlig aus dem Fokus, setzt dafür den Tierhalter mitten hinein, um sich, so die Vermutung, bloß nicht mit der zunehmenden Thematik: "Wiederansiedlung des Wolfes in einem Land wie Deutschland bringt Probleme mit sich" auseinandersetzen zu müssen.

    Das ist auch in meinen Augen der falsche Ansatz und hier sollte definitiv mehr auf ein Miteinander gesetzt werden.

    Wenn nämlich erst plötzlich die Übergriffe vermehrt auf Menschen zunehmen, dann sind genau diese Leute, die es einem so schwer gemacht haben, Wolfsangriffe zu melden, diejenigen, die sich nicht erklären können, wie es soweit kommen konnte, es gab doch im Vorfeld so wenige Meldungen.

  • Ja, aber es weiß doch keiner was genau und in wievielen Fällen angezeigt wurde. Ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz kann ja erstmal alles mögliche bedeuten. Da kann es auch genauso gut sein, dass man z.b. auf dem betreffenden Hof einen angeketteten Hund oder ein Hund in einem Miniverschlag in seinem eigenen Kot hat sitzen sehen. Da würde doch auch ein Aufschrei rund gehen, wenn ein Beamter da wäre und sowas ignorieren würde, weil er ja gerade wegen etwas anderem Vor Ort ist und wegsehen würde.

    Letztendlich ist das aber genau der Punkt weshalb viele nicht mehr Kämpfen wollen. Als Tierhalter sitzt du permanent auf der Anklagebank und es wird dir sowieso Tierquälerei unterstellt. In deinem Beitrag gehst du ja auch direkt davon aus, dass das seine Richtigkeit haben muss und es keine Nichtigkeiten sein können. Es gibt kein Vertrauen oder Rückhalt. Als Tierhalter bist du der böse, warum auch immer.

    Glaubst du ernsthaft ein ganzer Landkreis hat nur solche Tierhalter und deshalb ist man sich dort relativ einige Risse nicht mehr zu melden? Es geht hier ja nicht um Einzelfälle, sondern darum dass sich unter den Tierhaltern dort genau diese Einstellung etabliert hat das es besser ist einfach nichts zu sagen.

  • Da kann es auch genauso gut sein, dass man z.b. auf dem betreffenden Hof einen angeketteten Hund oder ein Hund in einem Miniverschlag in seinem eigenen Kot hat sitzen sehen. Da würde doch auch ein Aufschrei rund gehen, wenn ein Beamter da wäre und sowas ignorieren würde, weil er ja gerade wegen etwas anderem Vor Ort ist und wegsehen würde.

    Es ist ja absolut gut und richtig, Dinge anzuzeigen, bei denen man das Gefühl hat, dass es nicht mit dem Gesetz konform geht.
    In dem spezifischen Fall macht es einfach den Eindruck auf mich, dass jemand da seine Position missbraucht.

    Und auch das kann man anzeigen damit es geprüft wird und im Fall einer Verurteilung, die entsprechende Person dann die Konsequenzen zu tragen hat.

  • Es ist ja absolut gut und richtig, Dinge anzuzeigen, bei denen man das Gefühl hat, dass es nicht mit dem Gesetz konform geht.

    Ich denke in ganz vielen Fällen reich auch erstmal reden und nachfragen. Nehmen wir mal den Hund an der Kette, das ist eine Momentaufnahme, vielleicht ist der Hund ja auch nur kurz angebunden weil eben die Person auf den Hof kommt. Warum kann man heutzutage nicht mehr miteinander sprechen? Und wenn es Kettenhaltung ist, dann kann man auch kommunizieren, dass das Verboten ist und wenn sich das nicht umgehend ändert mit einer Anzeige zu rechnen ist.

    Aber genauso ist es leider mittlerweile, die Menschen sehen eine Momentaufnahme, gehen direkt vom schlimmsten aus, sind null dazu fähig vernünftig zu kommunizieren und scheißen einen direkt überall an. Und fühlen sich damit auch noch im Recht, weil hätte, könnte, wäre.

  • Man nimmt also das eigentliche Geschehen - den mutmaßlichen Wolfsriss - völlig aus dem Fokus, setzt dafür den Tierhalter mitten hinein, um sich, so die Vermutung, bloß nicht mit der zunehmenden Thematik: "Wiederansiedlung des Wolfes in einem Land wie Deutschland bringt Probleme mit sich" auseinandersetzen zu müssen.

    Ja, das wird hier auch meiner Meinung nach versucht.
    Und mein Punkt ist, dass es systematisch versucht wird. Was wiederum zu meinem Schluss führt, das es sich hier eventuell um Amtsmissbrauch handelt. (Wovon ich jetzt natürlich nicht wirklich Ahnung habe, schliesslich bin ich kein Jurist.🤪)

    Das zu prüfen wäre im Falle einer Anzeige ja dann Sache des Gerichts. 🤷‍♀️

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