Tollwut bei Hund in Deutschland festgestellt

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    Ich fürchte nur, dass jetzt die Fälle sind, die aufgeflogen sind. Wie viele ungeimpfte Hunde ins Land kommen, kann man bestenfalls vermuten.

    Übel, richtig übel!

  • Wenn ich das recht in Erinnerung habe (sonst Korrektur, gerne!) gibt es bei geimpften (aber nur bei geimpften) Hunden, die Kontakt mit einem tollwutkranken Tier hatten, Ermessen, ob sie in Quarantäne dürfen oder ob sie eingeschläfert werden?

    Hunde ohne ausreichenden TW-Schutz, die Kontakt hatten, müssen getötet werden, oder?

  • Wenn ich das recht in Erinnerung habe (sonst Korrektur, gerne!) gibt es bei geimpften (aber nur bei geimpften) Hunden, die Kontakt mit einem tollwutkranken Tier hatten, Ermessen, ob sie in Quarantäne dürfen oder ob sie eingeschläfert werden?

    Hunde ohne ausreichenden TW-Schutz, die Kontakt hatten, müssen getötet werden, oder?

    Das obligt meine Wissens nach dem zuständigen Veterinäramt. Tierseuchengesetzt gibt Beobachtung/Quarantäne vor:


    (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.

    (2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.

    (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.

    (4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann in der Entscheidung nach Satz 1 oder nachträglich die Dauer der dort genannten Maßnahme verkürzen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

  • Und Quarantäne heißt auch wirklich Quarantäne. Das Haus nicht verlassen, der eigene Garten und das Grundstück darf nur benutzt werden, wenn dort wirklich sichergestellt werden kann, dass der Betroffene Hund keinen Kontakt zu anderen Tieren hat. Kann man das nicht gewährleisten oder geht darüber hinweg und wird erwischt, kann der Hund eingezogen werden, und der Besitzer muss für die Unterkunft und Verpflegung aufkommen.

    Und da reicht auch wirklich der leiseste Verdacht.

  • Und Quarantäne heißt auch wirklich Quarantäne. Das Haus nicht verlassen, der eigene Garten und das Grundstück darf nur benutzt werden, wenn dort wirklich sichergestellt werden kann, dass der Betroffene Hund keinen Kontakt zu anderen Tieren hat. Kann man das nicht gewährleisten oder geht darüber hinweg und wird erwischt, kann der Hund eingezogen werden, und der Besitzer muss für die Unterkunft und Verpflegung aufkommen.

    Und da reicht auch wirklich der leiseste Verdacht.

    Oder eben Eutha.

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