Fremden Hund beim Abwehren verletzt

  • Man könnte ja auch einfach anstandshalber die Kosten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen, Augentropfen kosten ja nicht die Welt. Unter der Bedingung, dass er den Hund künftig von dir fernhält.

  • Unter der Bedingung, dass er den Hund künftig von dir fernhält.

    Das bezeifel ich allerdings, ich denke eher der würde sich dadurch erst recht im Recht sehen.

    Wie gesagt ich würde nicht zahlen.

    Der Halter scheint absolut keine Einsicht zu zeigen, wenn jemand keinen Kontakt zum Hund will wird das seinerseits ignoriert, dann muss er auch mit den Konsequenzen leben.

  • Vllt womöglich eventuell der Hundehalter des verletzten Hundes.


    Vllt womöglich eventuell auch niemand und es wurde nur aus Interesse gefragt.


    Werden wir erst wissen wenn der TE darauf antwortet;)

  • Naja bei der Frage "ich habe einen Hund verletzt beim Abwehren- wie ist die Rechtslage" gehört da ja auch die Frage nach der Begleichung der TA Kosten dazu.

    Ob das nun verlangt wurde oder nicht ergibt sich aus dem EP nicht, wäre aber möglich.

  • Erstmal Danke für die ganzen Antworten.

    Der andere Halter hat mir gegenüber noch nichts geäußert. Habe ihn seitdem nicht mehr gesehen, aber meine Nachbarin, ebenfalls mit Hund und von seinem Terrorzwerg tierisch genervt, hat ihn vor paar Tagen getroffen und da hat er das in einer Unterhaltung bzw. eher Diskussion erwähnt.

    Ich denke auch nicht, dass da von ihm noch was kommen wird. Aber es lässt mich dann doch nicht los, denn der Hund tut mir schon leid. Wenn ich den manchmal so beobachte, sehe ich da ganz viel Unsicherheit in seinem Verhalten und bin an meine eigene Hündin erinnert, die eben ohne Leine wahrscheinlich haargenauso reagieren würde, weil sie lieber auf andere Hunde verzichten würde. Und ich wollte den Hund ja wie gesagt auch nicht treffen. Es ärgert mich halt, denn alle anderen Hundehalter in der Nachbarschaft schaffen es ja auch ihre Hunde anzuleinen. Man kennt sich ja mittlerweile und diese Rücksichtslosigkeit geht mir einfach auf den Zeiger. Aber naja. Mal sehen wann ich wieder das Vergnügen mit ihm habe. Zum Glück hat er oft andere Gassizeiten als wir und wir begegnen ihm mittlerweile eher selten.

    Nochmal Danke an alle Kommentare :)

    Falls doch noch was kommt, geb ich Bescheid.

  • Wenn ich gezwungen bin, direkt hier bei uns Gassi zu gehen ( bei Schnee z.B. , wenn das Auto es nicht den Hof hoch bis zur Strasse schafft ), nehme ich eine kleine Blechdose mit , halb gefüllt mit kleinen Steinchen und mit Gummiband umwickelt. Das scheppert beim vor die Pfoten werfen und hat schon manchen Tutnix nachhaltig vertrieben.

    Ob das jetzt eine Dose mit Steinchen ist, oder der Schlüsselbund = kommt doch auf das gleiche raus. Wobei das Mitführen einer Klapperdose durchaus auch als Absichtsverhalten gewertet werden könnte. Die hat man ja zum Werfen extra dabei. Da kann der Schlüsselbund durchaus die besseren Karten haben.


    Schlafende Hunde würde ich nicht wecken und deshalb keine Versicherung anrufen. Bis jetzt hat ja die Gegenseite keine Forderungen gestellt.

    Man könnte ja auch einfach anstandshalber die Kosten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen, Augentropfen kosten ja nicht die Welt. Unter der Bedingung, dass er den Hund künftig von dir fernhält.

    Das würde ich sicherlich nicht machen; auch wenn es einem sehr leid tut, dass der Hund - wenn es den überhaupt stimmt - verletzt ist. Das sollte dem Hundehalter einfach mal ein Denkzettel sein. Wie so oft baden das eben die Hunde aus!

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