Fremden Hund beim Abwehren verletzt

  • Hallo,


    Wir haben in unserer Nachbarschaft einen älteren Herren, der mit seinem Hund, zumindest wenn ich ihm begegne, zu 99% unangeleint unterwegs ist. Der Hund rennt auf jeden anderen Hund ungebremst zu und kläfft diese dann wie blöde an (konnte ich auch schon oft vom Fenster aus beobachten). Meine Hündin kann mit fremden Hunden ohnehin nicht so gut und schon gar nicht, wenn das solche Aggro-Kläffer sind. Ich habe meine Hündin immer angeleint.

    Ich versuche natürlich jedes Mal den anderen Hund abzuwehren, was mir aber so Medium gelingt, da er sich von mir gar nicht beeindrucken lässt. Leider ist der Besitzer sehr uneinsichtig und sagt mir jedes Mal, sein Hund macht doch gar nichts und er braucht keine Leine. #Klassiker :face_with_rolling_eyes:

    Nun habe ich beim letzten Mal, als ich ihn bei einem Spaziergang gleich zweimal getroffen habe und der Hund natürlich auch bei der zweiten Begegnung wieder auf uns zukam, den Hund mit meinem Schlüssel abgeworfen, damit er von uns fernbleibt. Ich wollte eigentlich nur den Boden vor ihm treffen, denn ich weiß selber, dass der Hund an sich nichts dafür kann. Leider habe ich ihn am Kopf getroffen. Geholfen hat es zwar, denn der Hund hat sich dann zumindest zurückgezogen, was nicht heißt, dass er nicht nochmal Anstalten gemacht hätte zurückzukommen. Allerdings hat er von dem Treffer nun ein Matschauge, wie mir der Besitzer mitteilte. Es ist zwar nichts ernstes, also kein Verlust des Auges oder der Sehfähigkeit aber er muss wohl bis es abgeheilt ist Augentropfen nehmen.


    Hat jemand Erfahrung mit solchen oder ähnlichen Situationen? Einen Fremden Hund abwehren und diesen dabei verletzen? Wie ist da die Rechtslage?


    Grüße, LBM

  • Hachjaaaa.... bei solchen HH würde ich noch den Schritt gehen und beim Ordnungsamt melden, dass man sich von dem Hund bedroht fühlt.


    Was ist das denn für eine Art? Du hast ihm mehrfach mitgeteilt, dass du den Hund nicht ungesichert in deiner Nähe haben willst, er kommt deinem Wunsch (seiner Verpflichtung) nicht nach und dann sollst du nun auch noch für eine tierärztliche Behandlung aufkommen?


    Nee, also wirklich, neee :no:


    Ich gehe fest davon aus, dass deine Versicherung da nichts übernehmen würde, da der andere Hund freilaufend war. Es würde mich zumindest schwer verwundern, wenn man dich da in irgendeiner Art und Weise belangen würde.

  • Versicherung fragen.

    Ich glaub allerdings nicht, dass der Halter irgendwelche Ansprüche stellen kann, der Hund war abgeleint, ihr wolltet keinen Kontakt und der Halter hat sich da nicht drum geschert. Sein Pech.

  • Stellt der Besitzer denn überhaupt Ansprüche oder droht mit irgendwas? Was ist das denn für ein Hund?

    Meine HP sagte mir mal, dass das Risiko beim unangeleinten Hund liegt. Aber ruf einfach bei deiner Versicherung an. Die helfen dir bestimmt weiter.

    Auch unangeleinte Hunde darf man grundsätzlich nicht "einfach so" verletzen, es gibt ja das Tierschutzgesetz.

    Im absoluten Zweifelsfall müsste gerichtlich festegestellt werden, ob es angemessen war den Schlüssel zu werfen. Aber ich würde mir da keine Gedanken machen.


    In einem gleichwohl krasseren Fall stand grade ein Mann vor Gericht, der einen Listenhund mit seinem Messer getötet hat, weil dieser im Begriff war seinen Kleinhund zu töten. Er wurde (zurecht) nicht verurteilt, weil die Halter den Hund, der sogar bereits Auflagen hatte, nicht ausreichend gesichert hatten, aber der Fall hat es zumindest vors Gericht geschafft.

  • ...


    Hat jemand Erfahrung mit solchen oder ähnlichen Situationen? Einen Fremden Hund abwehren und diesen dabei verletzen? Wie ist da die Rechtslage?


    Grüße, LBM


    Du fragst das nun rein interessehalber, oder?

    Also der Nachbarschaftsherr macht keine Forderung geltend gegen dich?


    Ich persönlich würde grundlos keine Versicherung anfragen.

    Wenn ein Hund durch mein Handeln zu Schaden kommt, ist imho die eigene Tierhalterhaftpflicht (je nach BL ist das ja eine Pflicht Vers.) nicht der Ansprechpartner, sondern die eigene Haftpflicht ... wissen tu ich das aber nicht genau. Es wird, wie so oft situationsabhängig sein.


    Einmal habe ich einen Hund körperlich geblockt der dann wie irre quer über eine Straße rannte :verzweifelt: mir war ganz anders in der Magengegend und ich fragte mich auch: verdammter Mist, was wäre da jetzt geschehen, wäre ein Unglück passiert ...


    In deinem Fall würde ich mich nach dem Gesundheitszustand des Hundes erkundigen und fertig.

  • Ich würd auch sagen die "normale" Haftpflicht.

    Der Hund hat ja nichts getan, die Verletzung kam ja vom Abwehrversuch des TE.

  • wenn der eigene Hund nicht involviert ist, denke ich auch, dass die Privathaftpflicht einspringen muss. Würde ich aber sicherheitshalber mit beiden Versicherungen klären.


    Ich weiß allerdings nicht ob man Probleme bekommt, wenn man den Fall jetzt nicht meldet und in ein paar Wochen dann um die Ecke kommt.

  • Das beträfe beide Seiten!

    Deshalb ja die Frage, ob der Nachbar überhaupt aktiv Forderungen stellt.


    Bis Summe xy (ich habe für mich eine Eigenbedarfssumme gefixt) würde ich ohnehin keine Versicherung in die Pflicht nehmen, sonder -ausschließlich !Eigenverschulden! durch mein Fehlverhalten vorausgehend- aus meiner Tasche zahlen.

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