Antibiotika-Verbot für Tiere - neuer Rückert-Artikel

  • BeardiePower

    Das ist genau das Problem, das die Kritiker des aktuellen Kommissionsvorschlags und Befürworter des Vetos hatten: Dass dieser viel zu große Schlupflöcher für den weiterhin massenhaften Einsatz lässt. und Beschränkungen gibts schon. Der Streit ist auch nicht neu, der tobt seit Jahren.

    Aktuell gehts genau um die Frage: Kommt der Kommissionsvorschlag durch - mit diesen Schlupflöchern - oder folgen die Parlmentarier dem Veto. Was dann hieße, dass die Kommission einen neuen und wahrscheinlich strengeren Vorschlag vorlegen müsse. Das wäre aber weder zwangsläufig das, was im Entschließungsantrag von Herrn Häusling vorgeschlagen ist noch zwangsläufig das, was die Initiatoren der Kampagne als Befürchtung in den Raum stellen.

    Fleischindustrie und Pharmakonzerne sind starke Lobbys, die natürlich in solchen Beschlüssen Berücksichtigung finden.

  • Im von mir verlinkten Dokument steht es auf Seite 4 unten, aber wenn du nur diesen Abschnitt liest, bist du nicht so viel schlauer als vorher.

    Danke. Wobei in diesem Abschnitt geht es erstmal um die Ist-Zustandsbeschreibung in der Geflügelmast.

  • Fluorchinolone zählen als Reserveantibiotika gemäß bereits geltender Kriterien und wären bei der in Zukunft irgendwann (bis zum 22.01.22) zu erstellenden Liste sehr sicher mit im Gespräch. Der zu leichtfertige Einsatz auch in der Humanmedizin hat z. B. dazu dort geführt, dass die Zulassung des Medikaments für die Behandlung bestimmter Krankheiten widerrufen wurde:

    Deutsche Apothekerzeitung - Soll man Fluorchinolone noch verordnen - und wenn ja, wann?

  • Im von mir verlinkten Dokument steht es auf Seite 4 unten, aber wenn du nur diesen Abschnitt liest, bist du nicht so viel schlauer als vorher.

    Danke. Wobei in diesem Abschnitt geht es erstmal um die Ist-Zustandsbeschreibung in der Geflügelmast.

    Das steht aber sogar in dem von Dir verlinkten Beitrag der WHO:

    Der Begriff “Reserveantibiotika” bestimmt schon länger die politische Debatte in Deutschland – ohne dass einer der Akteure bisher eine präzise Wirkstoffliste geliefert hätte. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat es hier versucht.

    International hat sich die Bezeichnung “Critical Important Antimicrobials” (CIA) etabliert. Innerhalb dieser Gruppe wiederum werden einige Wirkstoffe als “Highest Priority Critically Important Antimicrobials(HPCIA) bezeichnet.


    In Deutschland und der EU zählt man dazu Fluorchinolone und Cephalosporine der 3./4. Generation. Um die Zuordnung von Makroliden und Colistin wird noch gerungen.

  • In dem WHO Link sind die Fluorchinolone als "Watch Group Antibiotics" gelistet. Nicht als "Reserve Group Antibiotic".

    Seite 1 Watch Group AB; Seite 2 Reserve Group AB.

    https://www.wir-sind-tierarzt.de/download/WHO_Antibiotika_Liste.pdf

    In dem Positionspapier von MH werden die Reserveantibiotika nicht mit den Fluorchinolonen gleichgesetzt.

    Zitat

    Geflügel: auch in der Geflügelhaltung sind Antibiotika weit verbreitet in der Behandlung und Vorsorge von Atemwegserkrankungen und anderer bakterieller Infektionen. Bei Puten und Hühnern werden zu über 40 Prozent Reserveantibiotika eingesetzt. Fluoroquinolone, eine Antibiotikaklasse, die für die Behandlung bei Campylobacter Infektionen bei Menschen benötigt wird, ist ein häufig eingesetztes Antibiotikum. Dieses wird oft über das Trinkwasser der gesamten Geflügelschar verabreicht – auch wenn nur einige Tiere betroffen sind. Eine Studie von Germanwatch zeigt, dass jedes zweite Hähnchen in Deutschland aus Großschlachtereien mit Antibiotika-resistenten Erregern belastet ist.

    Er stellt allerdings fest, das die Eingesetzten Reserve AB für die Vet. Anwendung fast ausschließlich in Verwendungsformen vorliegen die für Gruppenbehandlungen geeignet sind.

    Nachtrag: Das WHO Papier ist von 2005. Vielleicht hat ja jemand was neueres.

    Nachtrag II: Im WHO Papier ist ein Link von 2013. Ich stell den auch mal noch extra mit dazu

    http://apps.who.int/iris/bitstream…5825?sequence=1

  • Ist jmd aus der CH hier im thread und kennt die Lage da?

    Soweit ich weiss übernimmt die CH normalerweise EU Recht, allerdings weiss ich auch das bei Arzeimitteln (sowohl Humanmedizin, als auch Tiermedizin) eigentlich eigene Regelung unabhängig von der EU gefahren wird.

    Ich hab bei meinen letzten TA besuchen auch nichts in der Richtung gehört.

    Edit:

    Ich hab gerade etwas recherchiert. In der CH gibt es eine solche Passus in der Tierarzneimittelverordnung schon. Allerdings (zum Glück) nur für Nutztiere und der phrophylaktischen Gabe.

  • Auch in der Schweiz ist die Behandlung von Nutztieren mit Reserveantibiotika noch zulässig, soweit ich weiß.

    Ob diese bestimmte Form AB zulässig ist weiss ich nicht.

    Mit Passus meinte ich nicht bestimmte AB, sondern allgemein, dass die AB Gabe verschärft wurde (schon 2016).

    Zitat

    Die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) regelt unter anderem den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln. Im April 2016 wurde die TAMV revidiert. Tierarzneimittel für Nutztiere dürfen nur noch unter bestimmten Bedingungen auf Vorrat abgegeben werden. Davon betroffen sind kritische Antibiotika sowie Antibiotika zur prophylaktischen Behandlung. Ausserdem müssen Tierärztinnen und Tierärzte, die Tierarzneimittel für Nutztiere auf Vorrat verschreiben , neu über eine Zusatzausbildung verfügen (Fachtechnisch Verantwortlicher Tierarzt, FTVT). Für Details zur Revision der TAMV siehe «Weitere Informationen».

    Ich bekomm davon als Haustierbesitzer aber nichts mit. Von daher scheint es bei ganz gut geregelt zu sein. Also die die es brauchen bekommen es.

    Hoffe es bleibt so und die EU-Verordnung nicht übernommen wird (oder wenn dann zumind die Einzelfallbehandlung aufgenommen wird als Ausnahme).

  • Ist jmd aus der CH hier im thread und kennt die Lage da?

    Soweit ich weiss übernimmt die CH normalerweise EU Recht, allerdings weiss ich auch das bei Arzeimitteln (sowohl Humanmedizin, als auch Tiermedizin) eigentlich eigene Regelung unabhängig von der EU gefahren wird.

    Ich hab bei meinen letzten TA besuchen auch nichts in der Richtung gehört.

    Edit:

    Ich hab gerade etwas recherchiert. In der CH gibt es eine solche Passus in der Tierarzneimittelverordnung schon. Allerdings (zum Glück) nur für Nutztiere und der phrophylaktischen Gabe.

    Dachte auch schon, dass ich mal hier in der Klinik nachfrage ob das uns auch betrifft oder wir das Glück haben da aussen vor zu sein.

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