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Antibiotika-Verbot für Tiere - neuer Rückert-Artikel
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Kleiner Nachtrag:
Obwohl mittlerweile überflüssig, habe ich wie angekündigt unseren Tierarzt gefragt. Klar ist, es wird keine Ausnahmefälle geben nach jetziger Ausgangslage. Dennoch hoffen sie auf einen Erfolg der Unterschriften und halten diesen für durchaus möglich.
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16. August 2021 um 17:09
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Antibiotika-Verbot für Tiere - neuer Rückert-Artikel - Vor einem Moment
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Durchaus im Zwiespalt - denn ja, es muss dringend was passieren in Sachen AB-Anwendungen und in Sachen industrialisierter Tierhaltung. Aber nicht SO. Nicht in der Reihenfolge, dass riesige Tierbestände verrecken, weil niemand den Bobbes in der Hose hatte, solche Haltungen schlichtweg zu verbieten.
eben. Eigentlich sollte die Haltungsform verboten werden und Großkonzerne, die Fleischpreise drücken und Erzeuger dadurch zwingen, so zu produzieren, ebenfalls Verantwortung übernehmen müssen.
Mit dem Verbot von ABs wird sich gar nichts ändern. Der Großteil der Verbraucher will täglich billiges Fleisch und Wurst und Milchprodukte. Diese werden auch mit AB-Verbot nicht tierschutzgerecht produziert werden (können).
Das Verbot wird auch Humanärzte in Zukunft nicht daran hindern, mit Kanonen auf den Schnupfenspatzen zu schießen.
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War das schon hier?
https://www.tieraerzteverband.de/bpt/aktuelles/…rgrundinfos.php
Interessant finde ich den fünften Absatz..
Der letzte Absatz stört mich sehr. Mit dem Finger auf andere zu zeigen hat noch nie irgendwas gebracht außer gut gepflegte Feindschaften zu schüren.
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Warum kann man keine Ausnahmen nach Tiergattungen treffen?
Bevor diese unselige Definitionsdebatte entsteht, bezüglich des Tierwohls - was bei Tieren in Massenhaltung per se nicht gegeben ist - wäre doch eine Zulassung nach Gattungen möglich, welche die gängigen Heimtiere inkludiert und die gängigen Massenhaltungstiere exkludiert.
Zu mühselig für die Entscheider - das kann nicht angehen.
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Auch dazu müsste die EU Verordnung von 2019 umfassend geändert werden. Nicht weniger, als für die Möglichkeit „Einzelfallentscheidungen zu treffen“. Nach der geltenden Verordnungslage heißt es „entweder/oder“. Die Rechtslage sieht bereits vor, dass als „nur für die Verwendung durch den Menschen“ Reserveantibiotika festzulegen sind. Eine Differenzierung von Tierarten ist nicht vorgesehen.
Das „ob“ ist nicht strittig, der rechtliche Auftrag ist da. Bis Inkrafttreten Januar 2022 muss die Liste fertig sein, welche Mittel so eingestuft werden und entsprechend nicht mehr für die Nutzung beim Tier zulassbar sind. Der Streit geht um die Kriterien dafür, die Mittel einzustufen.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Uaaaa, verstehe. Das beutet allerdings wirklich Tierleid in der Haustierhaltung, weil mit dem Gießkannennprinzip vorgegangen wird.
Leider sehe ich da Einzelfallentscheidungen um jedes Präparat in der Heimtierhaltung und deren entsprechender Pharmalobby kommen und die Heimtiere fallen hinunter.
Im Einzelfall heißt das nun konkret bunkern. Lasse mir von meine TA aushändigen, was nur geht und kann das nur jedem anderen auch raten.
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Ich fürchte, auch das wird eher nicht funktionieren
Denn Tierärzte unterliegen ja schon Restriktionen bei der Abgabe von Antibiotika.Ich halte es aber tatsächlich für eher unwahrscheinlich, dass das Veto durchgeht. Die Zeit ist verdammt knapp und das wissen auch die Parlamentarier, die im September drüber abzustimmen haben.
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Tja, ganz egoistisch gesagt; ich hau raus, was erhaltbar ist. Ist wohl vom TA und dessen Verhältnis zum Halter abhängig, was geht.
Unfair, aber Realität.
Auf EU-Politik verlasse ich mich gar nicht mehr, man verziehe mir diese polemische Plattheit, aber damit ist man ja in EU-Politikkreisen leider bestens aufgehogen.
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Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Völlig aussichtslos ist es nicht.
Eine Partei hat schon angekündigt, gegen den strengen Vorschlag zu stimmen. Eine andere tendiert auch eher in die Richtung.
Und da sind hunderttausende Unterschriften von potentiellen Wählern ja vielleicht auch eine kleine Entscheidungshilfe.
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Tja, ganz egoistisch gesagt; ich hau raus, was erhaltbar ist. Ist wohl vom TA und dessen Verhältnis zum Halter abhängig, was geht.
Unfair, aber Realität.
Auf EU-Politik verlasse ich mich gar nicht mehr, man verziehe mir diese polemische Plattheit, aber damit ist man ja in EU-Politikkreisen leider bestens aufgehogen.
Die Abgeordneten haben da aber auch eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Wie gesagt: Der rechtliche Auftrag ist letztlich da und zwei Jahre alt, diese Liste im Rahmen einer einheitlichen Tierarzneimittelverodnung zu erstellen.
Wenn auf diese Liste nur das kommt, was in der Tiermedizin nicht gebraucht wird, dann ist dieser Auftrag letztlich auch nur halb ausgeführt. Dann ist die Frage, ob und wie die restlichen Regelungen zur Antibiotikavergabe in Zukunft verhindern, dass Reserveantibiotika weiterhin unverhältnismäßig oft in der Fleischindustrie verteilt werden, obwohl das schon seit etlichen Jahren in heftigster Kritik steht.
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