Im Text der zitiert wurde steht verschreibungspflichtig. Ganz eindeutig steht das da. Aber nix von Apotheke.
Ich glaub es geht um diesen Zusatz:
Nach kursorischer Prüfung weitet § 50 des Gesetzentwurfes damit den tierärztlichen Vorbehalt auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus, die nicht für Tiere registriert und zugelassen sind.4 Dazu zählen unter anderem auch homöopathische Mittel. Damit wäre künftig für jede An- wendung von Arzneimitteln, die nicht für Tiere registriert und zugelassen sind, eine tierärztliche Verschreibung und Behandlungsanweisung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier der Gewinnung von Lebensmitteln dient (vgl. § 50 Abs. 4 Gesetzentwurf; § 58 AMG). Für die An- wendung von Arzneimitteln, die spezifisch für Tiere zugelassen und registriert sind und nicht verschreibungspflichtig sind, bedarf allerdings weiterhin keiner tierärztlichen Verschreibung und Behandlungsanweisung.