Therapiefreiheit für Tiere wird eingeschränkt - Globuli nur noch auf tierärztliches Rezept

  • Im Text der zitiert wurde steht verschreibungspflichtig. Ganz eindeutig steht das da. Aber nix von Apotheke.

    Ich glaub es geht um diesen Zusatz:


    Nach kursorischer Prüfung weitet § 50 des Gesetzentwurfes damit den tierärztlichen Vorbehalt auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus, die nicht für Tiere registriert und zugelassen sind.4 Dazu zählen unter anderem auch homöopathische Mittel. Damit wäre künftig für jede An- wendung von Arzneimitteln, die nicht für Tiere registriert und zugelassen sind, eine tierärztliche Verschreibung und Behandlungsanweisung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier der Gewinnung von Lebensmitteln dient (vgl. § 50 Abs. 4 Gesetzentwurf; § 58 AMG). Für die An- wendung von Arzneimitteln, die spezifisch für Tiere zugelassen und registriert sind und nicht verschreibungspflichtig sind, bedarf allerdings weiterhin keiner tierärztlichen Verschreibung und Behandlungsanweisung.

  • Das hatte ich jetzt tatsächlich überlesen und das greift meiner Meinung nach in unzulässiger Weise in meine Rechte als Tierhalter ein.

    Bei Nutztieren mag das ja durchaus Sinn machen, aber ich lasse mir nicht vorschreiben, ob ich meinen Hund, mein Meerschweinchen oder meine Katze mit einem bewährten frei verkäuflichen Mittel aus der Humanmedizin behandeln darf.

    Viele TÄ werden da ja leider nicht mitspielen, einfach, weil sie keine Erfahrung damit haben und es nicht auf ihre Kappe nehmen wollen.

    Ich weiß noch, was ich mal für ein Theater bei meinem TA hatte, als ich ein Medikament für meine Aquarienfische brauchte, was eigentlich für Schafe und diverse andere Tiere zugelassen ist, aber eben nicht für Fische. Dabei ist dieses Mittel nachweislich am wirksamsten und hat keine Nebenwirkungen.

    Da wird es dann wohl in Zukunft andauernd endlose Diskussionen geben, wenn ich irgendwelche Schüßler Salze für meine Hunde haben will. Schönen Dank auch an die Pharma-Lobby!

  • Das hatte ich jetzt tatsächlich überlesen und das greift meiner Meinung nach in unzulässiger Weise in meine Rechte als Tierhalter ein.

    Bei Nutztieren mag das ja durchaus Sinn machen, aber ich lasse mir nicht vorschreiben, ob ich meinen Hund, mein Meerschweinchen oder meine Katze mit einem bewährten frei verkäuflichen Mittel aus der Humanmedizin behandeln darf.

    Viele TÄ werden da ja leider nicht mitspielen, einfach, weil sie keine Erfahrung damit haben und es nicht auf ihre Kappe nehmen wollen.

    Ich weiß noch, was ich mal für ein Theater bei meinem TA hatte, als ich ein Medikament für meine Aquarienfische brauchte, was eigentlich für Schafe und diverse andere Tiere zugelassen ist, aber eben nicht für Fische. Dabei ist dieses Mittel nachweislich am wirksamsten und hat keine Nebenwirkungen.

    Da wird es dann wohl in Zukunft andauernd endlose Diskussionen geben, wenn ich irgendwelche Schüßler Salze für meine Hunde haben will. Schönen Dank auch an die Pharma-Lobby!

    Es gibt Schüssler Salze, die für die Verwendung an Tieren zugelassen sind. (Zu einem Beitrag vorher: Essigsauere Tonerde übrigens auch).


    Aquarien mit Zierfischen sind nach §4 ausgenommen.


    Wie gesagt: Letztlich müssten da einfach die Hersteller entsprechender Präparate, soweit es nicht eh schon passiert ist, nachlegen und eine Zulassung als Tierarzneimittel beantragen.


    Ich war noch nie beim Tierheilpraktiker. Aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der sich in der Hauptsache damit beschäftigt, den Einsatz von Arzneimitteln zu verordnen, die nicht für die Anwendung am Tier zugelassen sind. Insofern verstehe ich nach wie vor nicht, was daran einem Berufsverbot gleichkommen soll.


    Teurer wird der Einsatz von Arzneimitteln wohl werden.

  • Zitat

    (2) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechni-sche Produkte sowie Arzneimittel nach § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit

    1. diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und

    2. eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde.

    (3) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen andere als in Absatz 2 genannte von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschriebene oder erworbene Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechnische Produkte nur nach einer tierärztlichen Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall an-wenden.

    Ich zitiere mich mal selbst. Unterster Absatz.

  • Ab, ok, danke. Damit wirds ein wenig klarer, aber da gehts ja nur um verschreibungspflichtige Tierarzneimittel, nicht um apothekenpflichtige.

  • Ich war noch nie beim Tierheilpraktiker. Aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der sich in der Hauptsache damit beschäftigt, den Einsatz von Arzneimitteln zu verordnen, die nicht für die Anwendung am Tier zugelassen sind. Insofern verstehe ich nach wie vor nicht, was daran einem Berufsverbot gleichkommen soll.

    Doch, die meisten Naturheilmittel und Homöopathika sind aus der Humanmedizin und nicht explizit als Tierarzneimittel gekennzeichnet, so wie es die Gesetzesvorlage will.

  • Ich war noch nie beim Tierheilpraktiker. Aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der sich in der Hauptsache damit beschäftigt, den Einsatz von Arzneimitteln zu verordnen, die nicht für die Anwendung am Tier zugelassen sind. Insofern verstehe ich nach wie vor nicht, was daran einem Berufsverbot gleichkommen soll.

    Globuli, Heilpilze, Kräuter, Sanum, Horvi etc.

    Wobei Sanum auch Tierarzneimittel hat.

    Dann wird der Tierhalter eben selbst bestellen und nicht angeben, dass es fürs Tier ist.

  • Für die An- wendung von Arzneimitteln, die spezifisch für Tiere zugelassen und registriert sind und nicht verschreibungspflichtig sind, bedarf allerdings weiterhin keiner tierärztlichen Verschreibung und Behandlungsanweisung.

    Ich mach das jetzt mal ganz dick und fett damit das auch alle mitkriegen.



    Schönen Dank auch an die Pharma-Lobby!

    Äh.... Ich weiß nicht ob es sich lohnt das nun zu erklären...

    Wer ein Arzbeimittel herstellt kann da die Zulassung ganz einfach als Tierarzneimittel beantragen. Und damit isses eben spezifisch für Tiere undzack, alles wieder kein Problem.

    Wer das aber nicht macht, weil er wohl nicht nachweisen kann das es wirkt... Nunja, der kanns halt nicht.

    Die Pharma Lobby hat da nicht viel mit zu tun, sondern eher der Gesetzgeber der die Schnauze davon voll hat das munter alles mögliche unkontrolliert in Lebewesen wandert.

    (Übrigens ist alles Pharma, auch die Schüßler Salze....)

  • Ok. Ich kenne mich da tatsächlich nicht so aus, ich geh echt mit Allem zum Tierarzt. Und bespreche dort auch sowas wie den Einsatz der Seniorenkräuter (die als Futterzusatz vermutlich gar nicht unter die Regelung fallen würden) oder Slippery Elm bzw. Flohsamen oder Heilerde.


    Also unterm Strich heißt das also - wenn ich es jetzt richtig verstanden habe: Die Therapeuten und Hersteller müssen gucken, für welche Präparate die Zulassung als Arzneimittel sinnvoll ist und diese dann beantragen. Dafür werden eigene Kontrollinstanzen einberaumt. Nach der neuen Einstufung verschreibungspflichtige Präparate bedürfen einer tierärztlichen Entscheidung (ggf. Kooperation zwischen THP und Tierarzt). Frei wäre der THP also nur bei der Empfehlung von apothekenpflichtigen für Tiere zugelassenen Präparaten (vergl. §50 Absatz 4 der geplanten Verordnung) und solchen, die nicht unter die Regelung fallen. Habe ich das so richtig verstanden?


    Unlogisch fände ich das aber ehrlich gesagt nach wie vor nicht. In der Humanmedizin wurde lange und erfolgreich mit dem Argument nachgewiesener medizinischer Wirksamkeit dafür gekämpft, dass naturmedizinische einerseits und homöopathische Präparate anderseits von den Kassen zur ärztlichen Verordnung zugelassen und die Kosten übernommen werden. Da ist es doch nur folgerichtig, dass da für den veterinärmedizinischen Bereich nachgezogen wird.


    Ich kann nachvollziehen, dass es erstmal ärgerlich ist. Aber wenn man sich den Hintergrund dieser Regelungen betrachtet, finde ich sie sinnvoll, muss ich ehrlich sagen.

  • Du brauchst hier nix dick drucken wir können ja alle lesen. Und es gibt einen ganze Reihe von homöopathischen und pflanzlichen Substanzen und nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die nicht explizit für Tiere zugelassen sind, die ich meinen Tieren geben möchte und die Tierheilpraktiker verordnen, ob du es glaubst oder nicht. Und ja, sicher kann der Hersteller oder der Gesetzgeber oder wer auch immer, die Anwendungen für Tiere zulassen, aber das ist ja auch wieder ein Schritt, der wahrscheinlich dauert und so auch die Arbeit der THP einschränkt.

    Sorry, aber in einem Land, in dem nur aus finanziellen Gründen Küken bei lebendigem Leib geschreddert werden und Sauen sich ihr ganzen Leben lang nicht einmal um sich selbst drehen können finde ich solche Gesetze nun mal paradox und lächerlich hoch zehn. Und wem der Vergleich zu weit her geholt ist, ich darf also meiner alten Stute, der ich seit vielen Jahren einen schönen Lebensabend im Offenstall bereite, für die ich bestimmt 10000 Euro in Tierkliniken und beim Tierarzt gelassen hab in den letzten Jahren, keine Globuli geben, wo andere Pferde in Deutschland immer noch 22 Stunden am Tag in Gitterboxen ohne nennenswerte Sozialkontakte fristen und das durchschnittliche Alter eines Sportpferdes gerade mal ein Viertel dessen beträgt, was mein Pferd sogar unter Anwendung von eigenmächtig angewandter Homöopathie erreicht hat. Tja. :muede:

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