Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 17

  • Da war ich ja Arbeitslos gemeldet da kann man ja auch Uhrlaub nehmen hab ich aber nicht.

    Naja schon blöd ich hatte mich eigentlich auf einen Ferien Oktober gefreut.

    🙁

    Du kannst doch keinen vollen Urlaubsanspruch erwarten, wenn du insgesamt nur 8 Monate für den Betrieb arbeitest!?

    Ich bin eine wirklich verständnisvolle Vorgesetzte, aber ich glaube, ich würde dir was husten, wenn du mit so einer Anfrage zu mir kommst, nachdem du kurz nach der Einarbeitung kündigst. :upside_down_face:

  • Ich willmich ja auch nicht unbedingt auf den letzten Metern noch streiten ich denke ich lass es jetzt einfach gut sein ich hab jetzt dem Disponenten schon zugesagt nächste Woche noch vier Tage zu arbeiten wenn ich da jetzt Wider zurückrudere ist das auch blöde ich hatte mich nur schon gefreut gehabt als ich gelesen hatte das es den vollen Jahresurlaub gibt wenn man länger als 6 Monate schon in dem Unternehmen dieses Jahr gearbeitet hat☺️

  • Wenn du wissen willst wie es bei mir aussieht :

    FL ,, Warum biegst du nicht ab? "

    Me,, Ich sehe nix!"

    FL,, Da vorne ist ein riesen großer Spiegel! "

    Me,, Echt? Wo denn? Ich sehe keinen!"

    FL,, DAAAAAA!! *draufzeigt*"

    Me,, Ahhhhhhh!"


    Auch ich :

    ,, Hey! Das 3. Auto vor mir bestellt bei EMP! Wie geil is das denn??"

    Fahrlehrer :,, Hä??"

    Ich,, Ja siehst du den EMP Sticker etwa nicht??"

  • Da war ich ja Arbeitslos gemeldet da kann man ja auch Uhrlaub nehmen hab ich aber nicht.

    Naja schon blöd ich hatte mich eigentlich auf einen Ferien Oktober gefreut.

    🙁

    Du kannst doch keinen vollen Urlaubsanspruch erwarten, wenn du insgesamt nur 8 Monate für den Betrieb arbeitest!?

    Ich bin eine wirklich verständnisvolle Vorgesetzte, aber ich glaube, ich würde dir was husten, wenn du mit so einer Anfrage zu mir kommst, nachdem du kurz nach der Einarbeitung kündigst. :upside_down_face:

    Also wenn Runa-S seit dem 01.01. dort gearbeitet hätte und im August gekündigt hätte (oder im Juli, Hauptsache in der zweiten Jahreshälfte), dann müsste der Arbeitsvertrag eine bestimmte Klausel enthalten um zu verhindern, dass sie nicht den vollen Urlaubsanspruch hat. Den hätte sie sonst "normalerweise" wohl tatsächlich.

    Bei diesem März-Oktober-Zeitfenster bin ich allerdings auch überfragt.

  • Du kannst doch keinen vollen Urlaubsanspruch erwarten, wenn du insgesamt nur 8 Monate für den Betrieb arbeitest!?

    Ich bin eine wirklich verständnisvolle Vorgesetzte, aber ich glaube, ich würde dir was husten, wenn du mit so einer Anfrage zu mir kommst, nachdem du kurz nach der Einarbeitung kündigst. :upside_down_face:

    Also wenn Runa-S seit dem 01.01. dort gearbeitet hätte und im August gekündigt hätte (oder im Juli, Hauptsache in der zweiten Jahreshälfte), dann müsste der Arbeitsvertrag eine bestimmte Klausel enthalten um zu verhindern, dass sie nicht den vollen Urlaubsanspruch hat. Den hätte sie sonst "normalerweise" wohl tatsächlich.

    Bei diesem März-Oktober-Zeitfenster bin ich allerdings auch überfragt.

    Ich denke die Arbeitslosigkeit wirkt sich da aus. Ich war ja auch schon arbeitslos. Und fände es ehrlich gesagt angemessen, wenn man die Zeit so behandelt, als hätte ich in der Zeit anteilsmäßig Urlaub genommen. :ka:

  • Also wenn Runa-S seit dem 01.01. dort gearbeitet hätte und im August gekündigt hätte (oder im Juli, Hauptsache in der zweiten Jahreshälfte), dann müsste der Arbeitsvertrag eine bestimmte Klausel enthalten um zu verhindern, dass sie nicht den vollen Urlaubsanspruch hat. Den hätte sie sonst "normalerweise" wohl tatsächlich.

    Bei diesem März-Oktober-Zeitfenster bin ich allerdings auch überfragt.

    Ich denke die Arbeitslosigkeit wirkt sich da aus. Ich war ja auch schon arbeitslos. Und fände es ehrlich gesagt angemessen, wenn man die Zeit so behandelt, als hätte ich in der Zeit anteilsmäßig Urlaub genommen. :ka:

    Nein, nicht dass ich wüsste. Also, du kannst während Arbeitslosigkeit sowas wie "Urlaub" beantragen, so eine Art beim Jobcenter beantragte und hoffentlich bewilligte "Abwesenheit". Ansonsten hast du während deiner Arbeitslosigkeit dem Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung zu stehen :D

    Das wirkt sich nicht auf den Urlaubsanspruch aus, den du dir erarbeitest, sobald du wieder irgendwo anfängst.

    Was sich aber auswirkt sind Arbeitgeberwechsel während des Jahres. Da werden Urlaubsansprüche unter bestimmten Voraussetzungen vom vorigen Arbeitgeber auf den nächsten übertragen. Das ist hier ja nicht der Fall, weil es keinen vorigen Arbeitgeber dieses Jahr gab.

    Bzw. der neue Arbeitgeber verrechnet den Urlaubsanspruch mit dem, der beim vorigen Arbeitgeber bereits genommen worden ist. Das wird bei dir und deinem neuen AG der Fall sein, Runa-S . Das ist in der Regel kein Problem, weil man beim neuen AG wegen Probezeit sowieso erstmal 6 Monate nicht über Urlaub diskutiert.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!