Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 17

  • Hat jemand ne Idee für ein Handzeichen für "Steh"?

    Mir gehen die Ideen aus, ich hab so viele Handbewegungen schon "belegt", dass mir nichts eindeutig unterscheidbares einfällt.

  • So weit ich weiß hat der Händler das Recht das Gerät erst mal 2-3 mal zu reparieren und muss es erst dann tauschen. Das ist aber schon ein paar Jahre her. Ich weiß nicht ob sich das in den letzten Jahren geändert hat.

    Ich glaube nicht dass der Verkäufer´die Software ersetzen muss. Ich wüsste auch keinen Grund warum er das machen muss.

    LG
    Sacco

  • Hat jemand ne Idee für ein Handzeichen für "Steh"?

    Mir gehen die Ideen aus, ich hab so viele Handbewegungen schon "belegt", dass mir nichts eindeutig unterscheidbares einfällt.

    Ich hatte zuerst die geöffnete Hand, mit der Handinnenfläche zu Takeo. Da das aber zum anderen Handzeichen ("Laut" wo ich die Hand schnell öffne) nicht gepasst hatte verwende ich die geschlossene Hand (Faust). Das funktioniert sehr gut bei ihm.

  • Das mit der Beweispflicht stimmt, normalerweise hat der Händler das Recht, nachzubessern. Läuft die 3.te Reparatur schief hast du das Recht auf ein Neugerät bzw Rücktritt vom Kaufvertrag. Bei der Software weiss ich jetzt allerdings nicht wie das läuft...

  • Hat jemand ne Idee für ein Handzeichen für "Steh"?

    Mir gehen die Ideen aus, ich hab so viele Handbewegungen schon "belegt", dass mir nichts eindeutig unterscheidbares einfällt.

    Flache Handfläche zum Hund, Finger nach oben, ist bei uns "steh" . Flache Handfläche zum Hund, Finger seitlich, Daumen nach unten wäre "bleib". Und flache Handfläche Richtung Boden bewegen ist "Platz"

    Obwohl die Handzeichen ziemlich ähnlich sind, unterscheiden meine Hund das gut...

  • verwende ich die geschlossene Hand (Faust)

    Hm, vielleicht versuche ich das mal. Danke!

    Flache Handfläche zum Hund, Finger seitlich, Daumen nach unten wäre "bleib".

    Handfläche zum Hund und Daumen unten? Da muss ich ja hinter meinem Rücken rumgreifen. Oder versteh ich dich falsch. :???:

    Flache Handfläche in ihre Richtung scheint sie immer gleich zu interpretieren, ich weiß nicht, ob ich das nochmal umgelernt bekomme.

  • Hi,

    was ganz anderes, weils gerade drückt. Habe mir letzte Woche ein neues Laptop im M Markt gekauft. Nicht billig.

    Nach einer Woche wird das Dingen auf einmal heiss, obgleich es nicht angeschaltet ist. Über Stunden ohne dass das Teil am Strom angeschlossen wäre. Und zwar richtig heiss. Mein Gedanke Akku ist hin. Aber Akku entfernen ist nicht, ich müsste den ganzen Rechner aufschrauben. Und dann verlier ich die Garantie.

    Der Rechner ist nun wieder kalt, geht natürlich nicht an.

    Wenn derjenige an den du im M Markt gerätst nicht ganz deppert ist tauscht der den ganz flott aus. Defekter Akku ist nicht lustig -> Explosionsgefahr! Und das ist nicht übertrieben.

    Die Lithium Akkus im Laptop sind auch nicht so klein wie im Smartphone, wo selbst der Schaden beachtlich ist.

    Ich an deiner Stelle würde den nicht mehr anmachen.

    So ein Lehrgang "Transport & Versand von Lithium Batterien" lässt einen ein wenig vorsichtig werden.

  • So weit ich weiß hat der Händler das Recht das Gerät erst mal 2-3 mal zu reparieren und muss es erst dann tauschen.

    Ne, der Käufer hat die Wahl, ob er bei Mängeln eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangt. Steht in 439 Abs. I BGB.

    Nur, wenn die Wahl für den Händler unverhältnismäßig ist (Aktionsware ich nicht mehr vorhanden, Kosten für Reparatur sind unverhältnismäßig), darf er ablehnen.

    Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist eine Reparatur 2x gescheitert, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn die Reparatur zu lange dauert (beim PC sind das Zeiten von mehr als 4 Wochen).

    Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast dafür, dass der Schaden durch den Käufer verursacht worden ist, beim Händler. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat.

  • Hi,

    Danke für die Hinweise i.Z. mit möglichem Umtauschrecht.

    und D a n k e auch für den Sicherheitshinweis. Ich habs mir fast gedacht dass das auch noch lauern kann.

    Das war echt großer Mist, schliesslich will ich das Gerät ja nicht nach draußen stellen. Kommt da Regen dran ist die Garantie futsch.

    Und drinnen, Tja brennen oder explodieren soll es ja auch nicht. Ich hab deshalb etwas geschwitzt. Hab das Geät dann in die trockene Badewanne gestellt. Im Bad kann jedenfalls so schnell nichts brennen. Ich war aber heilfroh als das Teil irgendwann wieder kühl wurde. Wahrscheinlich gestorben das Dingen.. War so stolz drauf, was hilfts..

    LG

    Mikkki

  • Der Ort ist sogar sehr gut. Lithium lässt sich nicht klassisch löschen, es hilft nur den Akku zu kühlen um die Reaktion, im Idealfall, zu unterbinden. In dem Fall mit kaltem Wasser. Kaputt ist das eh wenn es anfängt zu kokeln, von daher Wasser marsch oder weeeeeit aus dem Fenster schmeißen.

    Wenn während eines Fluges ein Handy, Powerbank, E-Reader & co. ungewöhnlich heiß werden macht das Personal nix anderes. Das kommt in einen geeigneten Behälter mit Wasser und dann wird der nächste Flughafen angeflogen.

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