Kann eine Tierschutz Orga medizinische Behandlungen verbieten, bzw vorschreiben und mit Wegnahme des vermittelten Hundes drohen??

  • Es gab schon mal einen Fall, da wurde der Hund nach Übergabe an den neuen Besitzer zwecks eines Vorfalls vom OA eingezogen, der Tierschutzorganisation übergeben und diese musste ihn gerichtlich entschieden nicht mehr rausrücken an den Besitzer, weil im Vertrag ein Eigentumsvorbehalt von 6 Monaten festgelegt wurde. Gut - da hat man eventuell noch eine Tierwohlgefährung, je nachdem, was unter diesem 'Vorfall' gemeint ist. Aber ja, rechtlich wurde da der Orga und ihrer Vertragsklausel zugestimmt. Ich denke, wenn man diesen Fall hier im Ganzen betrachtet, schaut es für die Orga aber eher schlecht aus.

    Hast du dazu 'nen Link? :smile: Das würd mich aus juristischer Sicht echt interessieren, was da für Faktoren zusammengekommen sind, denn sooo einfach ist so eine Enteignung ja eigentlich wirklich nicht...

    Fall Eigentumsvorbehalt Schutzvertrag

  • Zur Corona Zeit würde ich genau überhaupt niemanden fremdes in mein Haus lassen, erst recht nicht unangekündigt :ka:


    Kann ich mir nicht vorstellen. Da der gesamte Geldbetrag ja bereits bezahlt wurde. Das würde den Käufer unverhältnismäßig benachteiligen, wenn er seinen Teil vollständig erfüllt hat, aber trotzdem kein volles Verfügungsrecht über den Hund hat. Das wäre nur bei Ratenzahlung zu rechtfertigen.


    Dagmar & Cara


    Ich glaube, das wird so gelöst, dass da nicht von "Kaufpreis", sondern von "Schutzgebühr" oder "Erstattungskosten" für Aufwände und Leistungen der TierOrga, die der Adoption vorausgingen (Impfungen, Wurmkur, Chippen, Spotten, u.U. Kastration) die Rede ist. Keine Ahnung, ob so ein Kniff juristisch hält, wenn's drauf ankommt.

    Ich bin kein Jurist, aber Dagmar sagt es (zumindest so, wie mir der Notar das erklärt hat) genau richtig.

    Nur weil das anders heißt, heißt es nicht, dass es kein Kaufvertrag ist. 6 Monate Probezeit ist außerdem absolut unverhältnismäßig.

    Ich kann ja als Züchter auch nicht einfach so Hunde verkaufen, dann 6 Monate warten und wenn die gut durchgezahnt sind, wieder zurückholen. Oder darf in de Zeit bestimmen, was mit denen passiert und wie sie behandelt werden.

    Dann müsste ich einen wie schon zu Beginn erwähnten atypischen Vertrag aufsetzen, wo alles genau geregelt ist und wo klar ist, wer was bezahlt. Sowas wie Coownerschaft, wo der Hund hinterher vollständig in den Besitz übergeht... Sowas gibt es im Tierschutz nicht. Und wie gesagt, obwohl ein Hund als Tier keine Sache ist, wird es vertragsmäßig größtenteils wie eine Sache behandelt. Dabei gilt die Gewährleistungsklausel durch den Käufer sowie ein Rücktrittsrecht bzw eine Rückabwicklung vom Kaufvertrag innerhalb von 2 Wochen. Und ganz bestimmt keine 6 Monate Probezeit, in der der Tierschutz einseitig alles bestimmen darf, obwohl man diesen Hund ganz normal erworben hat.

  • :bussi:


    Jetzt mal wieder auf den Boden des Threads zurückkommend: Schlumpfinchen8

    Es wäre schön, wenn Du uns hier weiter auf dem Laufenden hältst. Und wie gesagt: Falls das „Knatsch“ ist, der nicht von einem Sprachberechtigtem der Orga ausgeht, sondern einem Vertreter, wäre mir das - wie auch immer es ausgeht - eine Beschwerde an den Vorstand wert. Ggf. auch ans Vet-Amt oder den Dachverband.


    Nochmal zu Vor- und Nachkontrollen: Ich hätte es persönlich außerordentlich! unangenehm gefunden - genauer gesagt hätte ich mich schlicht geweigert - hätte mir zu meinen aktiven Tierschutzzeiten jemand angetragen, eine unangekündigte Vor- oder Nachkontrolle zu machen. Ist von vorneherein der Tod jedes respektvollen Umgangs oder Gesprächs - meine Meinung.


    Ja, als Tierschützer macht man - das Tierwohl anbelangend - oft hässliche Erfahrungen mit dem, wozu Menschen fähig sind. Man muss damit rechnen, belogen zu werden und ein gewisser Anteil von „wie mans macht, macht mans verkehrt“ ist auch nicht zu verleugnen. Und klar zerreißt es einem das Herz, wenn eine Vermittlung sich im Nachgang als Fehlgriff herausstellt - und das passiert - und das Tier kommt erbärmlicher wieder zurück, als es vermittelt wurde.


    Schlechte Erfahrungen gibts auf beiden Seiten. Trotzdem muss man sich, wenn man guten Tierschutz machen will, auch den Respekt vor den Menschen bewahren. Umgekehrt wäre es auch schön, wenn jemand, der schlechte Erfahrungen mit Tierschutzorgas macht, nicht gleich den „gesamten Tierschutz“ in Bausch und Bogen verdammt (davon unabhängig stehts natürlich jedem frei zu entscheiden, kein Tier aus dem Tierschutz mehr aufzunehmen).


    Und zum respektvollen Umgang gehört mMn, dass man eben nicht uneingeladen vor jemands Haustür steht und gucken will. Das würde ich mir bei der neugierigen Nachbarin auch verbitten.


    Zum respektvollen Umgang gehört mMn tatsächlich auch, dass man jemandem, der ein Tier länger betreut und vermittelt hat und eine Beziehung zu ihm aufgebaut hat, ein Interesse am Wohlergehen dieses Tiers zugesteht und nicht gleich was Böses erwartet :smile: Das vom Fall hier, den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, mal völlig losgelöst. Das muss aber nicht heißen, dass man jemand in seine Privaträume lässt, wenn man damit kein gutes Gefühl hat. Keiner kann das verlangen.

  • Puh also ich betreibe seit 10 Jahren 'Auslandstierschutz, aber sowas habe ich noch nie gehört. Das tut mir sehr leid. Ich würde auch einfach behandeln und den Verein ignorieren. Hat der Verein seinen Sitz in Deutschland und den §11 ? Würde mich ja mal interessieren.


    Zum Eigentumsvorbehalt - den haben fast alle Sicherheitshalber . Aber das bedeutet nicht das man einen Hund einfach mitnehmen kann. Der greift nur wenn es massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt gibt. Kam im meinem Vereinsleben einmal bei 24 Stunden Kettenhaltung vor . Und selbst dann ist das nicht so einfach.


    Und zu Vor- und Nachkontrollen - die sind zwingend in fast allen Erlaubnissen für die Vermittlung von Hunden vorgeschrieben. Und die Erlaubnis gibt das Veterinäramt und kontrolliert auch ob diese durchgeführt werden. Also hilft da kein meckern. Diese sind immer angekündigt.

  • Und zu Vor- und Nachkontrollen - die sind zwingend in fast allen Erlaubnissen für die Vermittlung von Hunden vorgeschrieben. Und die Erlaubnis gibt das Veterinäramt und kontrolliert auch ob diese durchgeführt werden. Also hilft da kein meckern. Diese sind immer angekündigt.

    Ich finde gegen angekündigte spricht auch nichts. Irgendwie muss sich ja auch die TSO sich ein Gesamtbild machen können um überhaupt eine Entscheidung treffen zu können. Erzählen können die Interessenten ja viel.

  • Mein Verein macht keine Kontrollen. Sagen sie explizit. Es sind Besuche mit Vorgespräch. Mit dem Ziel zusammen zu schauen obs passt und ob man Hilfe braucht. Und nachher ist immer jemand da wenn was ist. Bei mir gabs keinen Nachbesuch, aber die ehemalige Pflegestelle und Mitarbeiterin des Vereins hat sich gern ab und an erkundigt per SMS und ich habe öfters freiwillig Bilder und Berichte geschickt weil uns beiden der Hund am Herzen liegt.


    Ich finde, Tierschutz kann auch auf Augenhöhe betrieben werden. Als Tierübernehmer würde ich nicht wie ein Verdächtiger und unmündiger Mensch behandelt werden wollen. Unangekündigte Besuche nach Übernahme ohne triftigen Grund? Sonst noch was? Wenn das Vertrauen so klein ist, hat die Orga vorher scheisse gearbeitet. Meine Meinung.

  • Also ob das jetzt "Kontrolle" oder "Besuch" oder "Vor-/Nachgespräch" oder eine Kombination daraus ist wäre mir relativ egal.

    Ganz wichtig ist halt dass das Menschen machen die es schaffen den Tierbesitzern ein gutes Gefühl zu geben und wirklich nur dann einschreiten wenn es gravierende Mängel gibt.

    Ich kenne auch einen Fall wo jemand aus einem Tierheim kein Tier bekommen hat weil als Innenarchitektin hat man ja bestimmt nur teures Mobiliar....

    Ein anderes Tierheim hatte zum Glück so gar keine bedenken. Und bei der Nachkontrolle haben zwei nette ältere Damen vorsichtig durchs Wohnzimmerfenster geguckt. Haben da schon gesehen wie toll drinnen alles für die Tiere hergerichtet wurde. Haben die Tiere gesehen. Und sind wieder umgedreht. Hatten halt spontan entschieden dass es nicht nötig ist zu klingeln und zu stören. Die Damen waren schon an der Straße als Tiere gezeigt haben dass da wer war und meine Bekannte die Tür aufgemacht hat und gefragt hat ob sie nicht vielleicht doch reinkommen wollen. Sie hätte doch extra Kuchen gebacken.... Es wurde dann nett geplauscht und heute hilft meine Bekannte sogar einmal im Monat sonntags im Tierheim aus.

    Eben weil sie dort gute Erfahrungen gemacht hat.

  • Und bei der Nachkontrolle haben zwei nette ältere Damen vorsichtig durchs Wohnzimmerfenster geguckt. Haben da schon gesehen wie toll drinnen alles für die Tiere hergerichtet wurde. Haben die Tiere gesehen. Und sind wieder umgedreht. Hatten halt spontan entschieden dass es nicht nötig ist zu klingeln und zu stören. Die Damen waren schon an der Straße als Tiere gezeigt haben dass da wer war

    Nicht deren Ernst...

    Dann hatten die zwei Damen Glück, dass das so nett aufgenommen wurde. Die hätten mich kennengelernt, wenn jemand aufs Grundstück kommt, mir heimlich durchs Fenster reinschaut und da guckt, wo was steht, und sich dann wieder weg schleicht. Genau deswegen kommt hier keiner mehr aufs Grundstück, ohne dass ich eine Nachricht auf dem Handy kriege. Hatte schon genug Spaß mit den zwei 2m-großen Männern, die kein Wort Deutsch konnten und die ich in unserer Garage gefunden habe, weil die Hunde angeschlagen haben. Auf sowas hätte ich überhaupt gar keinen Bock und das Pfefferspray in der Hand.

    Zumal ich das an Inkompetenz nicht zu unterbieten finde, durch einen Blick durchs Fenster abzuleiten, dass es einem Tier gut geht, weil da ein Körbchen steht. Geht gar nicht.


    Aber ist ja auch egal, das soll hier kein allgemeines Tierschutz Orga Bashing sein, sondern sich konkret mit diesem Fall beschäftigen. Hier geht es nicht um eine Nachkontrolle, sondern darum dass eine TS Orga meint, eine (notwendige!) Behandlung vorgeben zu können oder gar zu untersagen, weil sie glaubt, dass sie 6 Monate lang Eigentumsvorbehalt besitzt. Geht auch gar nicht.

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