Auch wenn man von diesem speziellen Fall absieht, kann es nun mal keine maximale Kontrolle geben, wenn man einen Hund an neue Besitzer abgibt. Wenn man maximale Kontrolle behalten will, muß man den Hund behalten.
Alles andere beißt sich mit verschiedenen Grundrechten des Käufers, sei es Käuferrecht oder das Recht über die eigene Wohnung.
Das ist ein Widerspruch, der sich nicht ohne Rest auflösen lassen wird.
Genau das. Uff.
Danke. :-)