Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16
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Helfstyna -
2. Oktober 2020 um 13:55 -
Geschlossen
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Ich hab ein Gutscheinproblem und da ich in dem Dschungl an Konsumentenschutzanlaufstellen nicht mehr durchblicke, frag ich erstmal euch

Ich hab Weihnachten 2019 einen Gutschein für 1x Mustang fahren verschenkt. Ich bin in Österreich, der Anbieter ist in Deutschland. Bis Corona war das ja auch überhaupt kein Problem. Wir wollten einfach mal für 3 Tage rauffahren und den einlösen.
Der Gutschein sollte 1 Jahr gültig sein. Bis zum 1. Lockdown sind fast 3 Monate vergangen, wo ein Einlösen möglich gewesen wäre. Dann war es dank Lockdown 4 Monate unmöglich den Gutschein einzulösen. Im Sommer gab es 3 Monate, wo es möglich gewesen wäre, aber da ging es aus privaten/arbeitstechnischen Gründen nicht.
Ab Mitte Herbst war wieder alles dicht. Der Anbieter war dann im Dezember so nett den Gutschein bis März zu verlängern - hilft nur auch nichts, weil ja immer noch Lockdown ist und man nicht ohne triftigen Grund mal eben über die Grenze kann (mag sein, dass man es irgendwie könnte, aber sinnvoll ist das zurzeit halt auch nicht).
So...weiß jemand, ob man das Recht auf Auszahlung oder weitere Verlängerung hat?
Der Anbieter hatte durchgehend offen (seine Aussage, geprüft haben wir das nicht).
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Ich hab ein Gutscheinproblem und da ich in dem Dschungl an Konsumentenschutzanlaufstellen nicht mehr durchblicke, frag ich erstmal euch

Ich hab Weihnachten 2019 einen Gutschein für 1x Mustang fahren verschenkt. Ich bin in Österreich, der Anbieter ist in Deutschland. Bis Corona war das ja auch überhaupt kein Problem. Wir wollten einfach mal für 3 Tage rauffahren und den einlösen.
Der Gutschein sollte 1 Jahr gültig sein. Bis zum 1. Lockdown sind fast 3 Monate vergangen, wo ein Einlösen möglich gewesen wäre. Dann war es dank Lockdown 4 Monate unmöglich den Gutschein einzulösen. Im Sommer gab es 3 Monate, wo es möglich gewesen wäre, aber da ging es aus privaten/arbeitstechnischen Gründen nicht.
Ab Mitte Herbst war wieder alles dicht. Der Anbieter war dann im Dezember so nett den Gutschein bis März zu verlängern - hilft nur auch nichts, weil ja immer noch Lockdown ist und man nicht ohne triftigen Grund mal eben über die Grenze kann (mag sein, dass man es irgendwie könnte, aber sinnvoll ist das zurzeit halt auch nicht).
So...weiß jemand, ob man das Recht auf Auszahlung oder weitere Verlängerung hat?
Der Anbieter hatte durchgehend offen (seine Aussage, geprüft haben wir das nicht).
Schau mal hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertrae…e-gueltig-13861
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Ich hab Weihnachten 2019 einen Gutschein für 1x Mustang fahren verschenkt. Ich bin in Österreich, der Anbieter ist in Deutschland. Bis Corona war das ja auch überhaupt kein Problem. Wir wollten einfach mal für 3 Tage rauffahren und den einlösen.
Der Gutschein sollte 1 Jahr gültig sein. Bis zum 1. Lockdown sind fast 3 Monate vergangen, wo ein Einlösen möglich gewesen wäre. Dann war es dank Lockdown 4 Monate unmöglich den Gutschein einzulösen. Im Sommer gab es 3 Monate, wo es möglich gewesen wäre, aber da ging es aus privaten/arbeitstechnischen Gründen nicht.
Ab Mitte Herbst war wieder alles dicht. Der Anbieter war dann im Dezember so nett den Gutschein bis März zu verlängern - hilft nur auch nichts, weil ja immer noch Lockdown ist und man nicht ohne triftigen Grund mal eben über die Grenze kann (mag sein, dass man es irgendwie könnte, aber sinnvoll ist das zurzeit halt auch nicht).
So...weiß jemand, ob man das Recht auf Auszahlung oder weitere Verlängerung hat?
Der Anbieter hatte durchgehend offen (seine Aussage, geprüft haben wir das nicht).
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https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertrae…e-gueltig-13861
Den Link kenne ich, allerdings hilft er mir nicht wirklich weiter, da dank Corona ja alles ein bisschen anders ist

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Den Link kenne ich, allerdings hilft er mir nicht wirklich weiter, da dank Corona ja alles ein bisschen anders ist

Ich kenne es auch so, dass die Befristung auf 1 Jahr den Kunden benachteiligt und deshalb 3 Jahre angemessen sind (siehe auch link, Verjährungsfrist). Da würde ich mir ein Urteil raus suchen und dem Veranstalter eine entsprechende Nachricht senden.
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Sind die Schalen von Walnüssen genauso giftig wie die Walnüsse selbst? Bente kaut die ganze Zeit auf Schalen rum und verschluckt sicherlich auch etwas. Jetzt hat sie schon kotzen müssen.

Kohletablette hat sie intus.
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Sind die Schalen von Walnüssen genauso giftig wie die Walnüsse selbst? Bente kaut die ganze Zeit auf Schalen rum und verschluckt sicherlich auch etwas. Jetzt hat sie schon kotzen müssen.

Kohletablette hat sie intus.
Ja, auch auf die Schale setzt sich der Pilz
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Sind die Schalen von Walnüssen genauso giftig wie die Walnüsse selbst? Bente kaut die ganze Zeit auf Schalen rum und verschluckt sicherlich auch etwas. Jetzt hat sie schon kotzen müssen.

Kohletablette hat sie intus.
Giftig ist die grüne Schale, weil da ein Pilz drauf sein kann. Die harte Schale ist ansich nicht giftig, und die Walnuss selbst ist auch nicht giftig.
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Sind die Schalen von Walnüssen genauso giftig wie die Walnüsse selbst? Bente kaut die ganze Zeit auf Schalen rum und verschluckt sicherlich auch etwas. Jetzt hat sie schon kotzen müssen.

Kohletablette hat sie intus.
Ja, auch auf die Schale setzt sich der Pilz
Danke! Also weiter alles abnehmen, sobald sie kaut. Wir haben schon den ganzen Garten abgesucht, finden aber nicht die Ecke wo sie sie her haben.

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Walnüsse per se sind nicht giftig. Sie sind nur problematisch, wenn ein Pilzbefall besteht.Der Schimmelpilz ist giftig, nicht die Nuss.
Das Problem hat man bei den Schalen noch um ein vielfaches mehr, weil die draußen ja wesentlich stärker der Witterung ausgesetzt sind. Ich würde es verbieten und unterbinden, auch weil verchluckte Schalen und Schalenteile die Schleimhäute schwer verletzen und zu Darmverschluss führen können.
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Die Schale kann Spuren von dem Pilz aufweisen, muss aber nicht.
Vögel tragen die Walnüsse in die Gärten bzw lassen sie fallen. Daher kann man es nicht komplett vermeiden.
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